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Festschrift 2006 - Schuetzengesellschaft Xanten

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Im Mai 1844 wird dann die Repräsentation auch von<br />

einer Generalversammlung abgeschafft. Sie hat also nur<br />

zwei Jahre bestanden. Natürlich müssen auch wieder neue<br />

Statuten beschlossen werden, mit deren Ausarbeitung die<br />

Direktion, beauftragt wird.<br />

Welchen Umfang sie erst haben werden, kann man aus<br />

einem Streitfalle ersehen, der zu schlichten war. Von nun ab<br />

sollte in solchen Fällen die ganze Gesellschaft das<br />

Ehrengericht bilden. Hallensleben (aus Marienbaum) hatte<br />

sich auf einem Balle den Anordnungen der Direktion widersetzt<br />

und von ihr dafür eine schriftliche Rüge bezogen. Er<br />

beantragte Entscheidung durch die Vollversammlung.<br />

»Sobald darüber Ballotage vorgenommen werden sollte,<br />

trat der Herr Hallensleben vor und erklärte laut und vernehmlich,<br />

daß er bekenne Unrecht zu haben.« Damit war<br />

der Fall erledigt, die Versammlung beschloss jedoch nicht,<br />

dass »hinfüher aber in den Statuten gesagt werden müsse,<br />

dass wenn eine Tanzordnung von der Direktion entworfen<br />

und angeschlagen worden seye, der Reihenfolge nach<br />

getanzt werden müsse, es seye denn, dass wenn ein angeschlagener<br />

Tanz angespielt und kein Tanzlustiger sich<br />

dazu findet, und nach dreymaligem Anschlage der Schelle<br />

sich nicht gefunden hat, dieser Tanz überschlagen und<br />

der folgende angeschlagene Tanz beginnen muß.«<br />

Die neuen Satzungen, die dritten seit der Gründung sind<br />

nicht erhalten.<br />

1847 legen Hövelmann und Ingenlath auf Anfordern<br />

eine Liste der Getränkepreise vor: 1 Flasche Mosel 8 Sgr.<br />

Rhein 10, Bleichert 10, 1 großes Glas Punsch 3 Sgr., Glas<br />

Bier 16 Pfg., Braunbier 10 Pfg.<br />

Am 15. Juni 1846 befasst man sich mit den Vorbereitungen<br />

fürs Schützenfest, das schon am 12. und 13. Juli sein soll<br />

und das auch diesmal nicht als 25-Jähriges bezeichnet wird,<br />

wahrscheinlich, weil das zu selbstverständlich war.<br />

– Aus der Festordnung: »Morgens 5 Uhr Böllerschüsse<br />

bei der Stadt. Mittags 2 Uhr Antreten der Schützen mit<br />

ihren Büchsen im Vereinslocale bei H. Gorris. Abholen<br />

des alten Königs H. Hallensleben mit der Musik und Zug<br />

nach dem Schießplatze, wo bei Ankunft die Böller gelöst<br />

werden und sodann das Schießen nach dem Vogel beginnen<br />

und während der Zeit „Harmonie“ stattfinden wird.<br />

Abends Ball. Für den 13. Juli: Mittags von 11:30 bis<br />

12:30 Uhr Musik auf dem Markt. Nachmittags 4 Uhr<br />

Versammlung der Schützen auf dem Fürstenberge, um<br />

dort den König mit der erwählten Königin, die 4spännig<br />

ankommen werden, mit Musik, Böllerschüssen zu empfangen.<br />

„Harmonie-Musik“ abwechselnd mit Gesang und<br />

später Ball.« Eigenartig ist, dass am ersten Festtage, am<br />

12.7.1856, vor dem Schießen noch eine Generalversammlung<br />

abgehalten wird, um den Kupferschläger Martin Wedershoven<br />

zu ballotieren. An dieser Versammlung nahmen 32<br />

Mitglieder teil.<br />

1857 wird kein Schützenfest gefeiert. Die Winterversammlungen<br />

hatten wieder wie vor 20 Jahren bei Gorris<br />

stattgefunden. Die Sommertagungen wurden sämtlich bei<br />

Theodor Remy an der schönen Aussicht abgehalten, wohl<br />

weil das Schützenzelt unzulänglich geworden war. Die verschiedenen<br />

Zeltbauten waren recht kurzlebig. Schon 1835<br />

(4 Jahre nach der Gründung) war durch die notwendig<br />

gewordene Erweiterung ein Defizit von 106 Talern entstanden.<br />

5 Jahre später wird ein fester Neubau in Vorschlag

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