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Festschrift 2006 - Schuetzengesellschaft Xanten

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AUFGABENBEREICH DES<br />

VORSTANDES,<br />

DER BATAILLONS-<br />

FÜHRUNG UND<br />

DER OFFIZIERE<br />

Der Präsident als Repräsentant, vertritt die Gesellschaft<br />

bei allen Terminen, bei Behörden, Jubiläen, Goldhochzeiten<br />

und Geburtstagen etc. Die Leitung der Versammlungen und<br />

Veranstaltungen wird von ihm wahrgenommen.<br />

Der 2. Vorsitzende vertritt den Präsidenten in allen<br />

Geschäftsangelegenheiten der Schützengesellschaft. Er übt<br />

die Verbindungsfunktion zwischen Vorstand und den<br />

Kompanien in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer<br />

aus. In der Aufnahmekommission übernimmt er gem. § 3<br />

der Satzung den Vorsitz.<br />

Der 3. Vorsitzende trägt in erster Linie Verantwortung<br />

für die Hausverwaltung. Hier sind die Koordination mit dem<br />

Pächterehepaar, Instandhaltung des Hauses und geplante<br />

Investitionen vorrangige Aufgaben.<br />

Der Geschäftsführer ist für alle administrativen<br />

Belange der Gesellschaft verantwortlich. Die Protokollführung,<br />

Mitgliederverwaltung, Pressearbeit sowie Dispositionen<br />

für alle Veranstaltungen zählen zu seinen Aufgaben.<br />

Der Rendant zeichnet, gemeinsam mit 3. Vorsitzenden<br />

und Geschäftsführer, verantwortlich für den finanziellen<br />

Bereich in Hausverwaltung und Gesellschaftskasse.<br />

Vorstand. Vertretungsberechtigt im Sinne des § 27 BGB<br />

sind der 1. Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter und<br />

einer der beiden Geschäftsführer.<br />

Die Bataillonsführung leitet das Bataillons- und Königsschießen,<br />

das Biwak und übernimmt die Verantwortung für<br />

die Schützenzüge. Die Überwachung der Etikette beim<br />

Krönungsball zählt ebenfalls zum Aufgabengebiet.<br />

Der Schießmeister nimmt die Vorbereitung und<br />

Durchführung der Schießwettbewerbe wahr. Für den technischen<br />

Ablauf des Kompanie-, Bataillons- und Königsschießens<br />

zeichnet er verantwortlich.<br />

Die Kompanie-Chefs sind in der Regel Hauptleute der<br />

Kompanien, sie sind für eine entsprechende Motivation<br />

ihrer Schützen zuständig und nehmen in der Pflege der<br />

Geselligkeit und der Nachwuchsförderung eine wichtige<br />

Aufgabe wahr.<br />

Die Fahnenoffiziere sorgen bei allen öffentlichen<br />

Auftritten der Schützengesellschaft für die Präsenz der<br />

Gesellschaftsfahne, die ein Symbol darstellt.<br />

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