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My Factory 2024/03

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BETRIEBSTECHNIK<br />

NEUE MASCHINENVERORDNUNG UND<br />

IHRE BEDEUTUNG FÜR DIE PRAXIS<br />

AUS RICHTLINIE<br />

WIRD VERORDNUNG<br />

Die im Juli 2023 in Kraft getretene Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO)<br />

bildet den neuen Rechtsrahmen für alle Wirtschaftsakteure, die zukünftig<br />

in der EU Maschinen erstmalig bereitstellen, in Verkehr bringen, in Betrieb<br />

nehmen, importieren oder mit ihnen handeln. Neben der Statusänderung von<br />

der bisherigen Richtlinie zur Verordnung ist das Regelwerk auch inhaltlich<br />

aktualisiert und der Kreis der Betroffenen erweitert worden. Lesen Sie<br />

nachfolgend, worauf zu achten ist und wie sich die Verordnung in der Praxis<br />

umsetzen lässt.<br />

Die wohl grundlegendste inhaltliche Änderung, die die<br />

MVO mit sich bringt, betrifft die Digitalisierung sowie<br />

die damit einhergehenden Möglichkeiten und sicherheitstechnischen<br />

Anforderungen. Als entsprechend<br />

überfällig bewerten Fachleute die Aktualisierung auf den Stand<br />

der Technik. Die Bandbreite reicht von automatisierten Vorgängen<br />

über die Risikobewertung autonom fahrender Maschinen<br />

und mit künstlicher Intelligenz ausgestatteter selbstlernender<br />

Maschinen bis hin zur digitalen Dokumentation. Unterlagen wie<br />

Betriebsanleitungen oder Konformitätserklärungen können<br />

34 MY FACTORY <strong>2024</strong>/<strong>03</strong> www.myfactory-magazin.de

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