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Band 2B Verwaltungseinheiten Begründungen R2009 - Eidg ...

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kann die Bundesversammlung die erwähnten Mindestbeträge<br />

nach Artikel 159 Absatz 4 der Bundesverfassung durch eine Verordnung<br />

der Teuerung anpassen.<br />

Als neue Ausgaben gelten insbesondere Ausgaben, bei denen die<br />

zuständigen Behörden über einen relativ grossen Spielraum bezüglich<br />

Betrag, Termin und anderer Modalitäten der Kreditverwendung<br />

verfügen. Eine Ausgabe ist in der Regel wiederkehrend,<br />

wenn von mehreren, zeitlich (häufig im Jahresrhythmus) gestaffelten<br />

Zahlungen jede für sich allein sinnvoll bleibt und wenn<br />

der Finanzierungsbedarf langfristig besteht. Dienen hingegen<br />

zeitlich gestaffelte Zahlungen der Verwirklichung eines einzigen<br />

Projekts (z.B. einem Bau) oder sind sie für den Erwerb eines bestimmten<br />

Objektes (z.B. im Rahmen eines Rüstungsprogramms)<br />

erforderlich, stellen sie eine untrennbare Einheit dar und sind<br />

deshalb insgesamt als einmalig anzusehen. In der Praxis sind wiederkehrende<br />

Ausgaben eher im Subventionsbereich anzutreffen,<br />

während die einmaligen Ausgaben insbesondere den Funktionsbereich<br />

des Bundes betreffen.<br />

staatsrechnung <strong>Band</strong> <strong>2B</strong> | 2009<br />

11 Kreditarten, Zahlungsrahmen und Instrumente der<br />

Haushaltsteuerung<br />

kreditsperre<br />

Aufgrund der per 1.1.2008 in Kraft gesetzten Artikel 37a und 37b<br />

FHG (bis Ende 2007 im Kreditsperrungsgesetz geregelt), kann<br />

die Bundesversammlung im Bundesbeschluss zum Voranschlag<br />

die finanzierungswirksamen Voranschlagskredite, die Verpflichtungskredite<br />

sowie die Zahlungsrahmen teilweise sperren.<br />

Gemäss Artikel 37b Absatz 2 FHG ist der Bundesrat befugt, die<br />

Kreditsperre ganz oder teilweise aufzuheben, wenn Zahlungen<br />

geleistet werden müssen, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht<br />

oder die verbindlich zugesichert worden sind, oder wenn<br />

eine schwere Rezession dies erfordert. Letzteres bedarf der Genehmigung<br />

durch die Bundesversammlung.<br />

globalbudget flag<br />

(Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget)<br />

Das Globalbudget ist ein pauschales Budget, das die Kompetenz<br />

der Mittelverwendung weitgehend an die FLAG-Verwaltungseinheit<br />

delegiert. Das Parlament legt unter Berücksichtigung der<br />

Leistungs- und Wirkungsziele aus dem mehrjährigen Leistungsauftrag<br />

separate Globalbudgets für Aufwendungen, Investitionsausgaben,<br />

Erträge und Investitionseinnahmen fest.<br />

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