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Band 2B Verwaltungseinheiten Begründungen R2009 - Eidg ...

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kreditÜBerschreitungen 2009<br />

Als Kreditüberschreitung wird die Beanspruchung eines Voranschlags-<br />

oder Nachtragskredits über den von der Bundesversammlung<br />

bewilligten Betrag hinaus bezeichnet. Das kreditrechtliche<br />

Instrument kommt im Rahmen des Jahresabschlusses<br />

zur Anwendung. Die fehlenden Kreditmittel werden vom Bundesrat<br />

bewilligt und der Bundesversammlung mit der Staatsrechnung<br />

zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet (Art.<br />

35 Bst. b FHG und Art. 20 Abs. 6 FHV). Das Finanzhaushaltgesetz<br />

regelt die Fälle, in denen keine Nachtragskredite bzw. Kreditüberschreitungen<br />

erforderlich sind (Art. 33 Abs. 3 und Art. 43<br />

Abs. 2 Bst. a FHG). Zum Instrument der Kreditüberschreitung<br />

siehe auch Ziffer 11.<br />

Dem Bundesrat werden die finanzierungswirksamen Kreditüberschreitungen<br />

sowie jene im Bereich der Leistungsverrechnung<br />

zur Genehmigung vorgelegt (vgl. letzte Spalte in Tabelle). Die<br />

nicht-finanzierungswirksamen Kreditüberschreitungen werden<br />

durch das <strong>Eidg</strong>. Finanzdepartement genehmigt, dem Bundesrat<br />

aber nicht unterbreitet. Ausschlaggebend ist hier die Überlegung,<br />

dass eine einzelfallweise Genehmigung von nicht bestrittenen,<br />

nicht-finanzierungswirksamen Krediten nicht sachgerecht<br />

ist, da sie zu keinen unmittelbaren Ausgaben führen.<br />

Die Kreditüberschreitungen belaufen sich im Jahre 2009 insgesamt<br />

auf 45,6 Millionen. Betroffen sind nicht-finanzierungs-<br />

wirksame Kreditbestandteile sowie die Leistungsverrechnung,<br />

weshalb sich keine Auswirkungen auf die Finanzierungsrechnung<br />

ergeben. Von den nicht-finanzierungswirksamen Kreditbegehren<br />

(44,9 Mio.) entfällt knapp ein Viertel auf die in verschiedenen<br />

<strong>Verwaltungseinheiten</strong> vorgenommenen Erhöhungen<br />

bei der Rückstellung für Ferien- und Überzeitguthaben der<br />

Bundesangestellten. Weiter ins Gewicht fallen die Einlage in<br />

die Rückstellungen für Liegenschaften infolge Neubewertung<br />

der Risiken (20,4 Mio.) sowie die Anpassung der Rückstellungen<br />

infolge Zunahme des Münzumlaufs (10,4 Mio.). Aufgestockt<br />

wurde auch die Rückstellung für die offenen Fälle im Bereich<br />

der Motorfahrzeugunfälle des Bundes (3,5 Mio.). Bei den Wertberichtigungen<br />

im Strassenbereich schliesslich resultiert der zusätzliche<br />

Bedarf aus der Kreditübertragung für die Niveauübergänge<br />

im Rahmen des Nachtrags I (0,4 Mio.).<br />

Im Bereich der Leistungsverrechnung liegt eine Kreditüberschreitung<br />

beim Informatik-Sachaufwand der Bundesversammlung<br />

vor (0,7 Mio.). Die vom Leistungserbringer verrechneten Informatikleistungen<br />

übertrafen die im Rahmen der Budgetierung<br />

geschätzten Planmengen. Da die verbindliche Kostenmeldung<br />

erst im Oktober eintraf, konnten die zusätzlich benötigten Mittel<br />

nicht mehr über den ordentlichen Nachtragsweg beantragt<br />

werden.<br />

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