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Band 2B Verwaltungseinheiten Begründungen R2009 - Eidg ...

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kreditverschieBungen 2009<br />

grundlagen<br />

Die Finanzhaushaltverordnung sieht in Artikel 20 Absatz 5 die<br />

Möglichkeit von Kreditverschiebungen zwischen verschiedenen<br />

Voranschlagskrediten vor. Die Bundesversammlung muss<br />

dem Bundesrat im Rahmen der Beschlüsse über den Voranschlag<br />

und die Nachträge ausdrücklich die Befugnis zu solchen Kreditverschiebungen<br />

erteilen. Die vom Bundesrat genehmigten<br />

Kreditverschiebungen betreffen ausschliesslich das Budgetjahr.<br />

Für das Folgejahr ist wieder von der ursprünglichen Planung<br />

auszugehen. Mit dem Beschluss zum Voranschlag 2009 hat die<br />

Bundesversammlung dem Bundesrat die Befugnis zu Kreditverschiebungen<br />

im Personalbereich, bei den FLAG-<strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />

und im ETH-Bereich erteilt.<br />

Im Personalbereich sollen damit Kreditmittel, die mit dem Kredit<br />

Beratungsaufwand für den Beizug externer Fachpersonen bewilligt<br />

wurden, auch zur Finanzierung von eigenem, befristet angestelltem<br />

Personal eingesetzt werden können und umgekehrt.<br />

Dadurch wird die für einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz erforderliche<br />

Flexibilität geschaffen. Die Möglichkeit, Kreditverschiebungen<br />

vorzunehmen, ist auf fünf Prozent des für Personalbezüge<br />

und Arbeitgeberbeiträge bewilligten Kredits, maximal<br />

aber 5 Millionen begrenzt.<br />

Die FLAG-<strong>Verwaltungseinheiten</strong> dürfen zwischen dem Investitionskredit<br />

und dem Aufwandkredit des Globalbudgets Verschiebungen<br />

vornehmen. Mit diesem Instrument wird ein Anreiz<br />

für unternehmerisches Handeln dadurch geschaffen, dass die<br />

FLAG-Einheiten nicht beanspruchte Aufwandkredite in einem<br />

begrenzten Rahmen für Investitionen einsetzen können und<br />

umgekehrt. Analog zur Regelung im Personalbereich wurde die<br />

Durchlässigkeit zwischen den zwei Globalbudgetkrediten auf<br />

fünf Prozent des Funktionsaufwands, maximal aber 5 Millionen<br />

beschränkt.<br />

Im ETH-Bereich werden die zur Verfügung gestellten Mittel in<br />

den Finanzierungsbeitrag für den Betrieb und den Investiti-<br />

onskredit für die ETH-Bauten aufgeteilt. Zwecks notwendiger<br />

Flexibilität werden Kreditverschiebungen zwischen den beiden<br />

Krediten im Umfang von maximal 10 Prozent des Investitionskredits<br />

bewilligt.<br />

Im Personalbereich, bei dem sich die Kreditverwaltung nach den<br />

für Globalkredite geltenden Grundsätzen richtet, haben der<br />

Bundesrat und die von ihm ermächtigten Departemente zudem<br />

die Möglichkeit, Kreditverschiebungen zwischen den einzelnen<br />

<strong>Verwaltungseinheiten</strong> vorzunehmen. Diese sind jedoch nur innerhalb<br />

der zentralen Bundesverwaltung zulässig.<br />

kreditverschiebungen 2009 im personal-, flag- und<br />

eth-Bereich<br />

Insgesamt wurden Kreditverschiebungen im Umfang von<br />

23,2 Millionen vorgenommen. Drei Viertel davon entfallen<br />

auf den ETH-Bereich, bei dem 17,9 Millionen vom Investitionskredit<br />

für die ETH-Bauten zum Aufwandkredit für den Betrieb<br />

verschoben wurden. Damit wurde der vom Parlament festgelegte<br />

Spielraum von 10% des Investitionskredits vollumfänglich<br />

ausgenützt. Im Personalbereich und bei den FLAG-<strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />

dagegen wurde gemessen an den Vorgaben des<br />

Parlaments (maximal 5% des entsprechenden Personalkredits<br />

oder des FLAG-Funktionsaufwands) von der Möglichkeit zur<br />

Kreditverschiebung wie bereits im letzten Jahr nur sehr zurückhaltend<br />

Gebrauch gemacht. Vier <strong>Verwaltungseinheiten</strong> haben<br />

Verschiebungen von den Personalbezügen zum Beratungsaufwand<br />

im Umfang von 1,6 Millionen vorgenommen. In die umgekehrte<br />

Richtung wurden bei zwei <strong>Verwaltungseinheiten</strong> etwas<br />

über 0,1 Millionen transferiert. Im FLAG-Bereich wurde das Instrument<br />

der Kreditverschiebung bei 6 von 23 <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />

eingesetzt. Bei fünf FLAG-Einheiten verlief die Verschiebung<br />

von den Investitionsausgaben zum Funktionsaufwand<br />

(2,1 Mio.), bei der sechsten Einheit wurden Mittel im Umfang<br />

von 1,4 Millionen in die Gegenrichtung verschoben. Für Details<br />

zu den einzelnen Kreditverschiebungen siehe die <strong>Begründungen</strong><br />

der <strong>Verwaltungseinheiten</strong>.<br />

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