Band 2B Verwaltungseinheiten Begründungen R2009 - Eidg ...
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kreditverschieBungen 2009<br />
grundlagen<br />
Die Finanzhaushaltverordnung sieht in Artikel 20 Absatz 5 die<br />
Möglichkeit von Kreditverschiebungen zwischen verschiedenen<br />
Voranschlagskrediten vor. Die Bundesversammlung muss<br />
dem Bundesrat im Rahmen der Beschlüsse über den Voranschlag<br />
und die Nachträge ausdrücklich die Befugnis zu solchen Kreditverschiebungen<br />
erteilen. Die vom Bundesrat genehmigten<br />
Kreditverschiebungen betreffen ausschliesslich das Budgetjahr.<br />
Für das Folgejahr ist wieder von der ursprünglichen Planung<br />
auszugehen. Mit dem Beschluss zum Voranschlag 2009 hat die<br />
Bundesversammlung dem Bundesrat die Befugnis zu Kreditverschiebungen<br />
im Personalbereich, bei den FLAG-<strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />
und im ETH-Bereich erteilt.<br />
Im Personalbereich sollen damit Kreditmittel, die mit dem Kredit<br />
Beratungsaufwand für den Beizug externer Fachpersonen bewilligt<br />
wurden, auch zur Finanzierung von eigenem, befristet angestelltem<br />
Personal eingesetzt werden können und umgekehrt.<br />
Dadurch wird die für einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz erforderliche<br />
Flexibilität geschaffen. Die Möglichkeit, Kreditverschiebungen<br />
vorzunehmen, ist auf fünf Prozent des für Personalbezüge<br />
und Arbeitgeberbeiträge bewilligten Kredits, maximal<br />
aber 5 Millionen begrenzt.<br />
Die FLAG-<strong>Verwaltungseinheiten</strong> dürfen zwischen dem Investitionskredit<br />
und dem Aufwandkredit des Globalbudgets Verschiebungen<br />
vornehmen. Mit diesem Instrument wird ein Anreiz<br />
für unternehmerisches Handeln dadurch geschaffen, dass die<br />
FLAG-Einheiten nicht beanspruchte Aufwandkredite in einem<br />
begrenzten Rahmen für Investitionen einsetzen können und<br />
umgekehrt. Analog zur Regelung im Personalbereich wurde die<br />
Durchlässigkeit zwischen den zwei Globalbudgetkrediten auf<br />
fünf Prozent des Funktionsaufwands, maximal aber 5 Millionen<br />
beschränkt.<br />
Im ETH-Bereich werden die zur Verfügung gestellten Mittel in<br />
den Finanzierungsbeitrag für den Betrieb und den Investiti-<br />
onskredit für die ETH-Bauten aufgeteilt. Zwecks notwendiger<br />
Flexibilität werden Kreditverschiebungen zwischen den beiden<br />
Krediten im Umfang von maximal 10 Prozent des Investitionskredits<br />
bewilligt.<br />
Im Personalbereich, bei dem sich die Kreditverwaltung nach den<br />
für Globalkredite geltenden Grundsätzen richtet, haben der<br />
Bundesrat und die von ihm ermächtigten Departemente zudem<br />
die Möglichkeit, Kreditverschiebungen zwischen den einzelnen<br />
<strong>Verwaltungseinheiten</strong> vorzunehmen. Diese sind jedoch nur innerhalb<br />
der zentralen Bundesverwaltung zulässig.<br />
kreditverschiebungen 2009 im personal-, flag- und<br />
eth-Bereich<br />
Insgesamt wurden Kreditverschiebungen im Umfang von<br />
23,2 Millionen vorgenommen. Drei Viertel davon entfallen<br />
auf den ETH-Bereich, bei dem 17,9 Millionen vom Investitionskredit<br />
für die ETH-Bauten zum Aufwandkredit für den Betrieb<br />
verschoben wurden. Damit wurde der vom Parlament festgelegte<br />
Spielraum von 10% des Investitionskredits vollumfänglich<br />
ausgenützt. Im Personalbereich und bei den FLAG-<strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />
dagegen wurde gemessen an den Vorgaben des<br />
Parlaments (maximal 5% des entsprechenden Personalkredits<br />
oder des FLAG-Funktionsaufwands) von der Möglichkeit zur<br />
Kreditverschiebung wie bereits im letzten Jahr nur sehr zurückhaltend<br />
Gebrauch gemacht. Vier <strong>Verwaltungseinheiten</strong> haben<br />
Verschiebungen von den Personalbezügen zum Beratungsaufwand<br />
im Umfang von 1,6 Millionen vorgenommen. In die umgekehrte<br />
Richtung wurden bei zwei <strong>Verwaltungseinheiten</strong> etwas<br />
über 0,1 Millionen transferiert. Im FLAG-Bereich wurde das Instrument<br />
der Kreditverschiebung bei 6 von 23 <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />
eingesetzt. Bei fünf FLAG-Einheiten verlief die Verschiebung<br />
von den Investitionsausgaben zum Funktionsaufwand<br />
(2,1 Mio.), bei der sechsten Einheit wurden Mittel im Umfang<br />
von 1,4 Millionen in die Gegenrichtung verschoben. Für Details<br />
zu den einzelnen Kreditverschiebungen siehe die <strong>Begründungen</strong><br />
der <strong>Verwaltungseinheiten</strong>.<br />
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