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Extreme Formen von Gewalt in Bild und Text des Altertums

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Andreas Fuchs<br />

Aber der Herrscher unterlag bei dem für ihn so wichtigen Tötungsakt ke<strong>in</strong>em<br />

Zwang <strong>und</strong> er war auch nicht dem Gr<strong>und</strong>satz der Gleichbehandlung<br />

verpflichtet. Allzu starre Konsequenz hätte e<strong>in</strong>e Berechenbarkeit erzeugt,<br />

die eher e<strong>in</strong> Zeichen <strong>von</strong> Ohnmacht denn <strong>von</strong> Macht gewesen wäre. Durch<br />

wohldosierte <strong>und</strong> selten geübte Willkür bewiesen die assyrischen Könige,<br />

dass sie die Herren <strong>und</strong> nicht die Sklaven der <strong>von</strong> ihnen geschützten Ordnung<br />

waren. So konnte es <strong>in</strong> Fällen, <strong>in</strong> denen dies notwendig oder nützlich<br />

erschien, durchaus zur Begnadigung selbst solcher Fe<strong>in</strong>de <strong>und</strong> Rebellen<br />

kommen, die den König zuvor bis aufs Äußerste herausgefordert <strong>und</strong> gereizt<br />

hatten, während viel harmlosere, aber entbehrliche Mitschuldige auf<br />

das grausamste zu Tode gebracht wurden. Kalte Berechnung triumphierte<br />

hier über mögliche Systemzwänge. 41<br />

In welchem Maße die Fähigkeit <strong>des</strong> Tötens als die eigentliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>von</strong> Herrschaft gesehen wurde, geht aus zwei erhalten gebliebenen, schriftlich<br />

übermittelten Befehlen Sargons II. (721–705) hervor:<br />

<strong>Text</strong> 5) Mitteilung <strong>des</strong> Königs an den Gouverneur <strong>von</strong> Kalah: 700<br />

Ballen Stroh <strong>und</strong> 700 Rohrbündel, <strong>und</strong> zwar je<strong>des</strong> Bündel schwerer<br />

als e<strong>in</strong>e Eselslast, s<strong>in</strong>d (spätestens) am 1. Tag <strong>des</strong> Monats Kislīmu <strong>in</strong><br />

Dūr-Šarrukīn! E<strong>in</strong> Tag mehr <strong>und</strong> Du bist tot! 42<br />

<strong>Text</strong> 6) Sammelt auf der Stelle die Anführer <strong>und</strong> die Reiter 43 Eurer<br />

Kavalleriee<strong>in</strong>heit! Wer zu spät kommt, wird <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em (eigenen)<br />

Haus gepfählt! 44<br />

41 Beispiele für Gunst <strong>und</strong> Ungunst bei e<strong>in</strong> <strong>und</strong> demselben Anlass s<strong>in</strong>d der herzlich aufgenommene<br />

mannäische König Ullusunu <strong>und</strong> <strong>des</strong>sen schwer bestrafte Verbündete (A. Fuchs [1994] S. 317<br />

Ann. 87–90), so wie der reich beschenkte ägyptische König Necho <strong>und</strong> die mit ihm verschworenen<br />

Könige, denen es weniger gut erg<strong>in</strong>g (R. Borger [1996] S. 213f.). Höchst unerwartet ist auch die<br />

Begnadigung <strong>des</strong> zunächst furchtbar erniedrigten Arabers Waite’ durch Assurbanipal (R. Borger<br />

[1996] S. 249 A § 80).<br />

42 S. Parpola [1987] Nr. 26, ähnlich Nr. 27.<br />

43 Wörtlich: »<strong>und</strong> die Pferde«. Diese s<strong>in</strong>d hier sicher als pars pro toto für die Reiter aufzufassen.<br />

44 S. Parpola [1987] Nr. 22 Z. 7–12. Die assyrische Variante <strong>des</strong> berühmten Gorbatschow-Zitates<br />

lautet somit: »Wer zu spät kommt, der verliert das Leben!«<br />

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