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Rio+20 Report - Terre des Hommes

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Ombudsstellen für die Rechte zukünftiger Generationen<br />

Die Rio + 20-Agenda<br />

Kasten 5<br />

Der Schutz der Rechte zukünftiger Generationen erfordert Weitblick und nachhaltige Lösungen, doch in Politik und Wirtschaft<br />

zählen oft nur kurzfristige Interessen und Bedürfnisse. Ökonomische, soziale und umweltpolitische Entscheidungen<br />

werden zumeist isoliert voneinander getroffen, obwohl ihre Auswirkungen auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen<br />

langfristig zu spüren sind. Im Zweifel haben umweltpolitische Ziele und Nachhaltigkeitserwägungen das Nachsehen<br />

gegenüber wirtschaftlichen Maßgaben, weil Wohlstand mit Wachstum und Umweltschutz mit Kosten gleichgesetzt wird.<br />

Um ein Gegengewicht zu den vorherrschenden, kurzsichtigen und begrenzten Denkmustern und Strukturen zu schaffen, ist<br />

es dringend notwendig, die Rechte künftiger Generationen auf normativer und institutioneller Ebene zu stärken.<br />

Solche Bemühungen können durchaus an die letzten 40 Jahre globaler Umwelt- und Entwicklungsdiplomatie anknüpfen.<br />

Immerhin hielt die internationale Staatengemeinschaft bereits in Grundsatz 1 der Abschlusserklärung zur Stockholm-Konferenz<br />

fest:<br />

„Der Mensch hat das fundamentale Recht auf Freiheit, Gleichheit und angemessene Lebensbedingungen, in einer Umwelt,<br />

die ein würdevolles Leben und Wohlergehen ermöglicht, und er trägt die feierliche Pflicht, die Umwelt um der gegenwärtigen<br />

und zukünftigen Generationen willen zu schützen sowie ihren Zustand zu verbessern.“ 132<br />

Auch die Erklärung von Rio enthält ein wichtiges Bekenntnis zum Grundsatz intergenerationaler Gerechtigkeit. In Grundsatz<br />

3 heißt es:<br />

„Das Recht auf Entwicklung muss so verwirklicht werden, dass den Entwicklungs- und Umweltbedürfnissen der heutigen<br />

und der kommenden Generationen in gerechter Weise entsprochen wird.“ 133<br />

Im Jahr 1997 wurde die Verantwortung der heutigen gegenüber den künftigen Generationen in einer Erklärung der UNESCO<br />

zusammengefasst. 134 Sie bildet auf umfassende Weise die verschiedenen Aspekte einer gerechten Politik gegenüber kommenden<br />

Generationen ab: Schutz der Umwelt, Erhalt der biologischen und kulturellen Vielfalt, Bildung, Entwicklung und<br />

Frieden. Auf politischer Ebene hat die UNESCO-Erklärung bislang nur wenig Nachhall gefunden.<br />

Dass zukünftigen Generationen immer noch eine richtige Interessensvertretung fehlt, liegt sowohl an der Unverbindlichkeit<br />

der bisherigen politischen Bekenntnisse als auch an fehlenden Mechanismen zu ihrer Durchsetzung. Der <strong>Rio+20</strong>-Gipfel<br />

bietet die Chance, diese Mängel zu beseitigen.<br />

Ziel muss es sein, dass die Interessen und Bedürfnisse künftiger Generationen endlich in Form von rechtlich verbürgten<br />

Ansprüchen anerkannt werden: Das Abschlussdokument der <strong>Rio+20</strong>-Konferenz sollte daher die Rechte zukünftiger Generationen<br />

stärken. Damit wird der Menschenrechtsdiskurs um eine zusätzliche Gerechtigkeitsdimension erweitert, die konkreten<br />

Schutz gegenüber kurzsichtigen und diskriminierenden Entscheidungen bietet. Denn künftige Generationen haben<br />

ein Recht darauf, dass der Umwelt keine schweren und unwiderruflichen Schäden zugefügt werden, wie sie gegenwärtig<br />

an den Beispielen <strong>des</strong> Klimawandels, <strong>des</strong> Verlusts der biologischen Vielfalt, radioaktiver Verseuchung oder der Verwendung<br />

schwer abbaubarer chemischer Substanzen zu beobachten sind. Aus dem Recht künftiger Generationen auf ein selbstbestimmtes<br />

Leben in Würde lassen sich konkrete Pflichten für die lebenden Generationen ableiten: ➞<br />

132 Vgl. www.unep.org/Documents.Multilingual/Default.asp?DocumentID=<br />

97&ArticleID=1503&l=en (eigene Übersetzung).<br />

133 Vgl. www.un.org/Depts/german/conf/agenda21/rio.pdf.<br />

134 Vgl. UNESCO-Erklärung über die Verantwortung der heutigen Generation<br />

gegenüber den zukünftigen Generationen von 1997 (www.unesco.de/446.<br />

html).<br />

31

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