05.01.2013 Aufrufe

Rio+20 Report - Terre des Hommes

Rio+20 Report - Terre des Hommes

Rio+20 Report - Terre des Hommes

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Acht Prinzipien der Zukunftsgerechtigkeit<br />

Kasten 7<br />

In verschiedenen internationalen Abkommen und Deklarationen der Vereinten Nationen haben sich Regierungen auf fundamentale<br />

Prinzipien geeinigt, die für Gesellschaften und die Internationalen Beziehungen maßgeblich sein sollen. Folgende<br />

acht dieser Prinzipien können den normativen Rahmen für eine zukunftsgerechte Entwicklung bilden: 176<br />

1. Solidaritätsprinzip. Solidarität ist ein weithin akzeptiertes Prinzip in vielen Verfassungen, um das Verhältnis von Bürgern<br />

innerhalb eines Staates zu regeln. Die Gleichheit der Bürger und ihre gemeinsame Verpflichtung für ein gemeinsames<br />

Ziel sind zentrale Elemente dieses Konzepts. Im Sinne der Solidarität ist Hilfe kein wohltätiger Akt sondern ein Recht jeder<br />

Frau, je<strong>des</strong> Mannes und je<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>. Solidarität unterscheidet sich grundlegend von Wohltätigkeit und Philanthropie.<br />

In Zeiten der Globalisierung wurde dieses Konzept auf die internationale Ebene übertragen. In der Millenniumserklärung<br />

haben die Regierungen Solidarität als einen der zentralen Werte aufgelistet: „Die globalen Probleme müssen so bewältigt<br />

werden, dass die damit verbundenen Kosten und Belastungen im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der Billigkeit<br />

und sozialen Gerechtigkeit aufgeteilt werden. Diejenigen, die leiden oder denen die geringsten Vorteile entstehen, haben<br />

ein Anrecht darauf, Hilfe von den größten Nutznießern zu erhalten.”<br />

2. „Do no harm“-Prinzip. Ursprünglich ein Schlüsselprinzip der ärztlichen Ethik, das sich im Versprechen <strong>des</strong> Hippokratischen<br />

Ei<strong>des</strong> „nicht zu schaden” widerspiegelt, ist dieses Prinzip relevant für andere Bereiche geworden. Es gehört zum<br />

Beispiel seit 2003 zu den humanitären Prinzipien von UNICEF und wurde in die Verhaltenskodizes von großen humanitären<br />

Organisationen aufgenommen. Im Wesentlichen sollte die Verpflichtung der Politik, keinen Schaden an Menschen und<br />

Natur anzurichten, als ein Leitprinzip in allen Politikbereichen und auf allen Ebenen dienen.<br />

3. Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten. Dieses Prinzip stellt einen der<br />

Meilensteine der Rio-Deklaration von 1992 dar. Dessen Prinzip 7 besagt: „Angesichts der unterschiedlichen Beiträge zur<br />

globalen Umweltverschlechterung tragen die Staaten gemeinsame, wenngleich unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Die<br />

entwickelten Staaten erkennen die Verantwortung an, die sie in Anbetracht <strong>des</strong> Drucks, den ihre Gesellschaften auf die<br />

globale Umwelt ausüben, sowie in Anbetracht der ihnen zur Verfügung stehenden Technologien und Finanzmittel bei dem<br />

weltweiten Streben nach nachhaltiger Entwicklung tragen.“ Zum ersten Mal in der Geschichte haben Regierungen ihren<br />

unterschiedlichen gegenwärtigen und historischen Beitrag zur Umweltzerstörung anerkannt – und damit auch ihre unterschiedliche<br />

Verantwortung, für die Wiederherstellung <strong>des</strong> Ökosystems und die Anpassung an Umweltschäden zu bezahlen.<br />

4. Verursacherprinzip. Die schlichte Botschaft dieses Prinzips lautet, dass die durch Umweltverschmutzung entstandenen<br />

Kosten von denjenigen getragen werden müssen, die sie verursachen. Dieses Prinzip ist seit den 1970ern ein Teil <strong>des</strong><br />

internationalen Umweltrechts und wurde in der Rio-Deklaration in Prinzip 16 bestätigt: „Die nationalen Behörden sollten<br />

bestrebt sein, die Internalisierung von Umweltkosten und den Einsatz wirtschaftlicher Instrumente zu fördern, wobei sie<br />

unter gebührender Berücksichtigung <strong>des</strong> öffentlichen Interesses und unter Vermeidung von Verzerrungen im Welthandel<br />

und bei den internationalen Investitionen den Ansatz verfolgen sollten, dass grundsätzlich der Verursacher die Kosten der<br />

Verschmutzung zu tragen hat.” Obwohl dieses Prinzip im internationalen Umweltrecht weithin anerkannt ist, sollte es auch<br />

in anderen Bereichen angewendet werden. Im Zusammenhang mit der jüngsten Finanzkrise haben viele gefordert, dass<br />

die „Verursacher“ der Krise, insbesondere die Banken und die Finanzindustrie, ihre Kosten tragen müssen. Der Europäische<br />

Kommissar Michel Barnier forderte beispielsweise: „Ich glaube an das Verursacherprinzip. Wir müssen ein System aufbauen,<br />

das gewährleistet, dass der Finanzsektor die Kosten der Bankenkrisen in der Zukunft bezahlen wird.“ 177<br />

176 Vgl. Reflection Group on Global Development Perspectives (2011), Pkt. 15.<br />

177 Vgl. http://ec.europa.eu/news/economy/100526_en.htm.<br />

Fazit<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!