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Berlin - Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

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Ingeborg Junge-Reyer<br />

Senatorin für Stadtentwicklung, trägt Personalverantwortung in einem für den öffentlichen<br />

Dienst eher untypischen personalintensiven Bereich mit zahlreichen Berufen, in<br />

denen <strong>Frauen</strong> noch immer unterrepräsentiert sind<br />

Gibt es in Ihrer Senatsverwaltung Besonderheiten<br />

in Bezug auf die Förderung von <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong><br />

die Gleichstellung der Beschäftigten? (z. B. ein<br />

traditionell hoher Anteil von Männern in bestimmten<br />

Berufen)?<br />

In meiner Verwaltung sind aufgr<strong>und</strong> des Aufgabenzuschnitts<br />

mehr Beschäftigte im technischen<br />

als im nichttechnischen Dienst tätig. Der <strong>Frauen</strong>anteil<br />

in diesem traditionell männlich dominierten<br />

Bereich liegt deutlich unter 50 %. Auf<br />

diese Problematik habe ich mich besonders konzentriert<br />

<strong>und</strong> durch gezielte Maßnahmen der<br />

Personalplanung sowie des Personal- <strong>und</strong> Fortbildungsmanagements<br />

der Unterrepräsentation<br />

der <strong>Frauen</strong> entgegengewirkt. Trotz der erfolgreichen<br />

Maßnahmen wird sich eine Parität auch in<br />

den nächsten Jahren nicht herstellen lassen. In<br />

diesem Zusammenhang möchte ich allerdings<br />

darauf hinweisen, dass die Leitung der technisch<br />

geprägten Hochbauabteilung erstmals einer<br />

Frau obliegt. Darüber hinaus ist seit 15 Jahren der<br />

Beirat für <strong>Frauen</strong>spezifische Belange in der Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung institutionell<br />

eingerichtet. Zwölf Fachfrauen werden als beratendes<br />

Gremium für Genderbelange zu der Sicht<br />

von <strong>Frauen</strong> auf Auswirkungen von Fachvorhaben<br />

(insbesondere in der Stadtplanung) konsultiert.<br />

Wie schätzen Sie die Wirksamkeit des LGG in<br />

Ihrem Verantwortungsbereich ein?<br />

Das LGG hat dazu geführt, dass das Bestreben<br />

nach der Gleichstellung der Frau nicht mehr nur<br />

ein hohes Ziel darstellt, sondern zu einem gesetzlichen<br />

Auftrag geworden ist. Das breit gefächerte<br />

Instrumentarium des Gesetzes schafft<br />

gute Voraussetzungen, der Gleichstellungsverpflichtung<br />

nachzukommen.<br />

In meiner Verwaltung wurde im Rahmen der Personalplanung<br />

insbesondere das Instrument der<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung genutzt. In einem hausinternen<br />

Fortbildungsprogramm, das auch auf<br />

die speziellen Interessen der <strong>Frauen</strong> abgestellt<br />

war, sind neben der fachlichen Qualifikation<br />

methodische <strong>und</strong> soziale Kompetenzen vermittelt<br />

worden. Hierdurch wurden die betroffenen<br />

<strong>Frauen</strong> in die Lage versetzt, in die Spitzenämter<br />

des gehobenen <strong>und</strong> höheren Dienstes aufzusteigen.<br />

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit<br />

der gewählten <strong>Frauen</strong>vertreterin ist ein weiterer<br />

Garant für eine erfolgreiche <strong>Frauen</strong>förderung.<br />

Wie beurteilen Sie die gegenwärtigen Chancen<br />

für die Gleichstellungspolitik im öffentlichen<br />

Dienst?<br />

Aufgr<strong>und</strong> der personalwirtschaftlichen Restriktionen<br />

ist es leider immer schwieriger, durch<br />

gezielte Förderung die <strong>Frauen</strong>quote in den<br />

unterrepräsentierten Bereichen zu erhöhen. Das<br />

Hauptaugenmerk muss daher darauf gerichtet<br />

sein, den <strong>Frauen</strong> innerhalb einer Laufbahn das<br />

berufliche Fortkommen zu ermöglichen. Hierbei<br />

bietet das aufgr<strong>und</strong> der Altersstruktur meines<br />

Hauses bedingte, in den folgenden Jahren verstärkte<br />

Ausscheiden von Beschäftigten auch für<br />

<strong>Frauen</strong> die Chance, in diese Positionen nachzurücken.

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