Berlin - Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
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Ingeborg Junge-Reyer<br />
Senatorin für Stadtentwicklung, trägt Personalverantwortung in einem für den öffentlichen<br />
Dienst eher untypischen personalintensiven Bereich mit zahlreichen Berufen, in<br />
denen <strong>Frauen</strong> noch immer unterrepräsentiert sind<br />
Gibt es in Ihrer Senatsverwaltung Besonderheiten<br />
in Bezug auf die Förderung von <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong><br />
die Gleichstellung der Beschäftigten? (z. B. ein<br />
traditionell hoher Anteil von Männern in bestimmten<br />
Berufen)?<br />
In meiner Verwaltung sind aufgr<strong>und</strong> des Aufgabenzuschnitts<br />
mehr Beschäftigte im technischen<br />
als im nichttechnischen Dienst tätig. Der <strong>Frauen</strong>anteil<br />
in diesem traditionell männlich dominierten<br />
Bereich liegt deutlich unter 50 %. Auf<br />
diese Problematik habe ich mich besonders konzentriert<br />
<strong>und</strong> durch gezielte Maßnahmen der<br />
Personalplanung sowie des Personal- <strong>und</strong> Fortbildungsmanagements<br />
der Unterrepräsentation<br />
der <strong>Frauen</strong> entgegengewirkt. Trotz der erfolgreichen<br />
Maßnahmen wird sich eine Parität auch in<br />
den nächsten Jahren nicht herstellen lassen. In<br />
diesem Zusammenhang möchte ich allerdings<br />
darauf hinweisen, dass die Leitung der technisch<br />
geprägten Hochbauabteilung erstmals einer<br />
Frau obliegt. Darüber hinaus ist seit 15 Jahren der<br />
Beirat für <strong>Frauen</strong>spezifische Belange in der Senatsverwaltung<br />
für Stadtentwicklung institutionell<br />
eingerichtet. Zwölf Fachfrauen werden als beratendes<br />
Gremium für Genderbelange zu der Sicht<br />
von <strong>Frauen</strong> auf Auswirkungen von Fachvorhaben<br />
(insbesondere in der Stadtplanung) konsultiert.<br />
Wie schätzen Sie die Wirksamkeit des LGG in<br />
Ihrem Verantwortungsbereich ein?<br />
Das LGG hat dazu geführt, dass das Bestreben<br />
nach der Gleichstellung der Frau nicht mehr nur<br />
ein hohes Ziel darstellt, sondern zu einem gesetzlichen<br />
Auftrag geworden ist. Das breit gefächerte<br />
Instrumentarium des Gesetzes schafft<br />
gute Voraussetzungen, der Gleichstellungsverpflichtung<br />
nachzukommen.<br />
In meiner Verwaltung wurde im Rahmen der Personalplanung<br />
insbesondere das Instrument der<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung genutzt. In einem hausinternen<br />
Fortbildungsprogramm, das auch auf<br />
die speziellen Interessen der <strong>Frauen</strong> abgestellt<br />
war, sind neben der fachlichen Qualifikation<br />
methodische <strong>und</strong> soziale Kompetenzen vermittelt<br />
worden. Hierdurch wurden die betroffenen<br />
<strong>Frauen</strong> in die Lage versetzt, in die Spitzenämter<br />
des gehobenen <strong>und</strong> höheren Dienstes aufzusteigen.<br />
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit<br />
der gewählten <strong>Frauen</strong>vertreterin ist ein weiterer<br />
Garant für eine erfolgreiche <strong>Frauen</strong>förderung.<br />
Wie beurteilen Sie die gegenwärtigen Chancen<br />
für die Gleichstellungspolitik im öffentlichen<br />
Dienst?<br />
Aufgr<strong>und</strong> der personalwirtschaftlichen Restriktionen<br />
ist es leider immer schwieriger, durch<br />
gezielte Förderung die <strong>Frauen</strong>quote in den<br />
unterrepräsentierten Bereichen zu erhöhen. Das<br />
Hauptaugenmerk muss daher darauf gerichtet<br />
sein, den <strong>Frauen</strong> innerhalb einer Laufbahn das<br />
berufliche Fortkommen zu ermöglichen. Hierbei<br />
bietet das aufgr<strong>und</strong> der Altersstruktur meines<br />
Hauses bedingte, in den folgenden Jahren verstärkte<br />
Ausscheiden von Beschäftigten auch für<br />
<strong>Frauen</strong> die Chance, in diese Positionen nachzurücken.