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Berlin - Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

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Ausblick<br />

15 Jahre Landesgleichstellungspolitik haben gezeigt, dass gesetzliche Regelungen zur Förderung<br />

von <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> zur Gleichstellung von <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männern im öffentlichen Dienst<br />

ein geeignetes Instrument sind, Ungleichheit abzubauen, eine größere Chancengerechtigkeit<br />

zwischen <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männern herzustellen <strong>und</strong> eine bessere tatsächliche Repräsentanz<br />

von <strong>Frauen</strong> zu erreichen. Die Instrumente zur Stellenbesetzung <strong>und</strong> Beförderung, die Verpflichtung<br />

zur Erstellung von <strong>Frauen</strong>förderplänen, die Institution der <strong>Frauen</strong>vertreterin als<br />

Gewährsfrau für die Einhaltung der Regularien des LGG <strong>und</strong> die Berichtspflicht zur kontinuierlichen<br />

Dokumentation der Entwicklung des <strong>Frauen</strong>anteils in den verschiedenen<br />

Beschäftigten- <strong>und</strong> Einkommensgruppen <strong>und</strong> insbesondere bei den Führungspositionen<br />

greifen Stück für Stück so ineinander, dass sie reale <strong>Frauen</strong>förderung bewirken. Das Ziel der<br />

paritätischen Besetzung von Gremien weist darüber hinaus einen qualitativen Effekt auf: Mit<br />

der angemessenen Repräsentanz von <strong>Frauen</strong> in Entscheidungsgremien werden Entscheidungen<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage erweiterter Kompetenzen <strong>und</strong> Perspektiven gefasst. Transparenz, Bürgernähe<br />

<strong>und</strong> Aspekte der Diversifikation, der Bezug auf die Vielfalt <strong>und</strong> Erfahrungsbreite<br />

der Bevölkerung, werden damit in das Verwaltungshandeln integriert.<br />

Dieser Gesichtspunkt verweist auf ein weiteres Instrument, das zur Modernisierung von Verwaltung<br />

<strong>und</strong> politischem Handeln gleichermaßen gehört, das Gender Mainstreaming. Dieses<br />

im Rahmen der Europäischen Union entwickelte <strong>und</strong> von den Mitgliedstaaten in den<br />

jeweils eigenen Rechtsbereich übernommene Instrument dient der gr<strong>und</strong>sätzlichen Befragung<br />

jeden Verwaltungshandelns auf dessen Konsequenzen für <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männer,<br />

Mädchen <strong>und</strong> Jungen. Das Prinzip des Gender Mainstreaming ermöglicht es, Mechanismen<br />

<strong>und</strong> Strukturen sichtbar zu machen, die zu Lasten eines Geschlechts wirken. Neben den<br />

Instrumenten zur <strong>Frauen</strong>förderung, die das LGG vorsieht <strong>und</strong> die weiterhin geboten sind,<br />

dient das Gender Mainstreaming der qualitativen Weiterentwicklung des fachlichen Handelns<br />

der <strong>Berlin</strong>er Verwaltung.<br />

Das LGG ist in den 15 Jahren seines Bestehens zu einer festen Größe im Land <strong>Berlin</strong> geworden.<br />

Einst heiß umstritten, steht es in Verwaltung <strong>und</strong> Politik nicht mehr zur Disposition.<br />

Die Rechtsprechung zum LGG festigt diese Position ebenso wie die auf Kooperation <strong>und</strong><br />

Effizienz ausgelegte Zusammenarbeit zwischen <strong>Frauen</strong>vertreterinnen <strong>und</strong> Personalverantwortlichen.<br />

Wo Interessen verhandelt werden, wird es immer zu Konflikten kommen, das<br />

ist auch beim LGG nicht anders. Wichtig bleibt es, die Position der <strong>Frauen</strong>vertreterin in diesen<br />

Auseinandersetzungen so zu stärken, auszustatten <strong>und</strong> weiterzuentwickeln, dass sie ihre<br />

Aufgabe als Interessenvertreterin der weiblichen Beschäftigten im vollen Umfang des vom<br />

LGG gesetzten Rahmens wahrnehmen kann.<br />

Die im Zuge der Verwaltungsreform entstehenden neuen Handlungsmöglichkeiten wie auch<br />

die Verpflichtung zur vorausschauenden Personalentwicklung bieten neue Ansatzpunkte, die<br />

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