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Berlin - Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

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Gesetz- <strong>und</strong> Verordnungsblatt für <strong>Berlin</strong> 58. Jahrgang Nr. 13 24. April 2002 123<br />

Verordnung<br />

über statistische Angaben <strong>und</strong> Analysen zur Beschäftigtenstruktur<br />

sowie zur Besetzung von Gremien für den Bericht<br />

über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes<br />

(Gleichstellungsberichtsverordnung – GleiBV)<br />

Vom 9. April 2002<br />

Auf Gr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 4 des Landesgleichstellungsgesetzes<br />

vom 31. Dezember 1990 (GVBl. 1991 S. 8), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2001 (GVBl. S. 530),<br />

wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Datenerhebung<br />

(1) Jede Einrichtung nach § 1 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes<br />

erhebt folgende Angaben zur Analyse von<br />

Struktur <strong>und</strong> Entwicklung der Beschäftigtenzahlen, soweit<br />

nicht eine Regelung nach Satz 2 <strong>und</strong> 3 entgegensteht:<br />

1. Zahl der Beschäftigten zum Stichtag der Erhebung,<br />

2. Zahl der Stellenbesetzungen <strong>und</strong> der Beförderungen oder<br />

Höhergruppierungen im Erhebungszeitraum,<br />

jeweils gegliedert nach<br />

Geschlecht,<br />

- Umfang des Beschäftigungsverhältnisses (Vollzeit/Teilzeit),<br />

- Art des Beschäftigungsverhältnisses (Beamte / Beamtinnen,<br />

Richter / Richterinnen, Angestellte, Arbeiter / Arbeiterinnen)<br />

<strong>und</strong><br />

- Laufbahngruppe sowie Besoldungs-, Vergütungs- <strong>und</strong><br />

Lohngruppe (Einstufung) im gehobenen <strong>und</strong> höheren<br />

Dienst,<br />

3. a) Zahl der Beschäftigten in Leitungsfunktionen zum<br />

Stichtag der Erhebung sowie<br />

b) Zahl der Besetzungen dieser Positionen im Erhe-<br />

bungszeitraum,<br />

jeweils gegliedert nach<br />

- Geschlecht,<br />

- Umfang des Beschäftigungsverhältnisses (Vollzeit/Teilzeit),<br />

- Laufbahngruppe sowie<br />

- Leitungsfunktionen im höheren Dienst (Abteilungsleitung<br />

<strong>und</strong>/oder Einrichtungsleitung, Referatsleitung sowie Gruppen-<br />

<strong>und</strong> Sachgebietsleitung bzw. vergleichbare Leitungsaufgaben)<br />

mit Angabe der Einstufung.<br />

Eine Einrichtung, die nicht die für Behörden übliche Personalstruktur<br />

oder sonstige vergleichbare Besonderheiten<br />

aufweist, übermittelt mit Zustimmung der für <strong>Frauen</strong>politik<br />

zuständigen Senatsverwaltung abweichende, ihrem jeweils<br />

besonderen Aufbau entsprechende Daten. Dies gilt auch für<br />

eine Einrichtung mit geringer Beschäftigtenzahl.<br />

(2) Die Datenerhebung zu Gremien umfasst Beiräte <strong>und</strong><br />

Sachverständigenkommissionen, Auswahl- <strong>und</strong> Prüfungsausschüsse/<br />

-kommissionen, Organe <strong>und</strong> Aufsichtsgremien<br />

sowie vergleichbare Gremien, die zu Fragen von erheblicher<br />

Bedeutung entscheiden oder beraten. Dazu werden folgende<br />

Angaben erhoben:<br />

1. je Gremium im Bereich der Einrichtung (§ 15 Abs. 2 des<br />

Landesgleichstellungsgesetzes)<br />

- Name <strong>und</strong> Aufgabe des Gremiums,<br />

- Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Amtszeit der Mitgliedschaft,<br />

- Zuständigkeit für die Zusammensetzung <strong>und</strong> das Aus-<br />

wahlverfahren,<br />

- Zahl der Mitglieder getrennt nach Geschlecht, wobei die Zahl<br />

der Mitglieder aus Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes<br />

gesondert auszuweisen ist;<br />

2. je Gremium außerhalb des Geltungsbereiches des Landes-<br />

gleichstellungsgesetzes (§ 15 Abs. 3 des Landesgleichstel-<br />

lungsgesetzes)<br />

- Name des Gremiums,<br />

- Zahl der Mitglieder, die von der Einrichtung entsandt wurden,<br />

getrennt nach Geschlecht, jeweils zum Stichtag der Erhe-<br />

bung.<br />

§ 2<br />

Einzelberichte<br />

Jede Einrichtung berichtet<br />

1. zu den unter § 1 aufgeführten Daten, insbesondere zur<br />

Unterrepräsentanz von <strong>Frauen</strong> sowie<br />

2. über Maßnahmen, Ziele <strong>und</strong> Ergebnisse der <strong>Frauen</strong>förderung,<br />

insbesondere zur Vereinbarkeit von Beruf <strong>und</strong> Familie<br />

sowie zur Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung.<br />

§ 3<br />

Stichtag, Erhebungszeitraum<br />

Alle Daten werden im Abstand von zwei Jahren von der für<br />

<strong>Frauen</strong>politik zuständigen Senatsverwaltung erhoben. Die<br />

Erhebung der Daten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> 3 a) sowie<br />

Abs. 2 erfolgt beginnend mit dem Jahr 2004 zum Stichtag<br />

30. Juni. Die Erhebung der Daten zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 <strong>und</strong> 3 b)<br />

erfolgt jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren. Der erste<br />

Erhebungszeitraum beginnt am 1. Juli 2002 <strong>und</strong> endet am<br />

30. Juni 2004.<br />

§ 4<br />

Erhebungsunterlagen <strong>und</strong> Berichterstattung<br />

(1) Die Daten <strong>und</strong> Einzelberichte werden auf den von der für<br />

<strong>Frauen</strong>politik zuständigen Senatsverwaltung vorgegebenen<br />

Erhebungsunterlagen mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung<br />

erfasst <strong>und</strong> übermittelt.<br />

(2) Für den Bericht an das Abgeordnetenhaus erstellt die für<br />

<strong>Frauen</strong>politik zuständige Senatsverwaltung aus den Daten <strong>und</strong><br />

Einzelberichten der Einrichtungen eine zusammenfassende<br />

Analyse zur Struktur <strong>und</strong> Entwicklung der Beschäftigung von<br />

<strong>Frauen</strong> sowie zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes.<br />

Dabei kann zu unterschiedlichen Schwerpunkten berichtet<br />

werden.<br />

§ 5<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im<br />

Gesetz- <strong>und</strong> Verordnungsblatt für <strong>Berlin</strong> in Kraft.<br />

<strong>Berlin</strong>, den 9. April 2002<br />

Der Senat von <strong>Berlin</strong><br />

Klaus Wo w e r e i t Gregor Gy s i<br />

Regierender Bürgermeister Senator für Wirtschaft,<br />

Arbeit <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong><br />

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