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Berlin - Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

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letzten Jahre konnten die Auseinandersetzungen zunehmend versachlicht werden, wozu auch<br />

zahlreiche verwaltungs- <strong>und</strong> arbeitsgerichtliche Entscheidungen beigetragen haben. In der<br />

Praxis bewiesen die auf verschiedenen Ebenen wirkenden gesetzlichen Regelungen ihre Wirksamkeit.<br />

Viele Bereiche des öffentlichen Dienstes wurden durch das LGG positiv beeinflusst<br />

<strong>und</strong> ihrerseits weiterentwickelt.<br />

Ein Landesgesetz mit Vorbildfunktion<br />

Parallel <strong>und</strong> in Folge der umfassenden <strong>Berlin</strong>er Gesetzgebung wurden in den 90er Jahren<br />

auch in anderen B<strong>und</strong>esländern <strong>und</strong> auf B<strong>und</strong>esebene vergleichbare Gesetze zur Gleichstellung<br />

von <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männern bzw. zur <strong>Frauen</strong>förderung im öffentlichen Dienst erlassen 5 .<br />

Mehrere der im <strong>Berlin</strong>er LGG enthaltenen Regelungen hatten aufgr<strong>und</strong> ihrer Ausgestaltung<br />

<strong>und</strong> weit reichenden Wirkung Vorbildfunktion für andere Gesetze. Dazu zählen das Amt<br />

einer gewählten Interessenvertreterin der weiblichen Beschäftigten, die Vorgabe zu Einstellungen<br />

<strong>und</strong> Beförderungen gleichwertig qualifizierter <strong>Frauen</strong> bei Unterrepräsentanz sowie<br />

das weit reichende Beanstandungsverfahren. Neu waren auch die Vorgaben des <strong>Berlin</strong>er LGG<br />

mit Berührungspunkten zur privaten Wirtschaft, so beispielsweise die Verknüpfung von<br />

<strong>Frauen</strong>förderung mit der öffentlichen Auftragsvergabe.<br />

Wichtige Änderungen des Gesetzes<br />

Das LGG hat im Laufe seiner nunmehr 15-jährigen Geltung zahlreiche Änderungen <strong>und</strong><br />

Anpassungen erfahren. Dazu gehören die Stärkung des Amtes der <strong>Frauen</strong>vertreterin <strong>und</strong> die<br />

Schaffung des Amtes der Gesamtfrauenvertreterin sowie – in Folge der veränderten Beschäftigungssituation<br />

<strong>und</strong> des kontinuierlichen Personalabbaus im Land <strong>Berlin</strong> – die 1998 geschaffene<br />

Verpflichtung zur Beibehaltung des <strong>Frauen</strong>anteils in Bereichen mit weiblicher Unterrepräsentanz<br />

im Falle des personalwirtschaftlichen Stellenabbaus. Nach langen rechtlichen<br />

<strong>und</strong> politischen Diskussionen wurden im Jahr 1999 Ausführungsvorschriften zur Vergabe<br />

öffentlicher Aufträge in Form der <strong>Frauen</strong>förderverordnung (FFV) erlassen 6 . Mit der Regelung<br />

zur Sicherung der <strong>Frauen</strong>förderung bei Rechtsformänderung wurde im Jahr 2001 auf<br />

die zunehmenden Privatisierungstendenzen des öffentlichen Dienstes reagiert. Die Berichtspflicht<br />

über die Umsetzung des LGG wurde im Jahr 2002 auf die Erhebung wesentlicher<br />

gleichstellungspolitisch relevanter Daten konzentriert <strong>und</strong> eine Gleichstellungsberichtsverordnung<br />

erlassen.<br />

Das im Jahr 2004 in Kraft getretene Stellenpoolgesetz 7 tangiert wesentliche Vorgaben des<br />

LGG zur Einstellung <strong>und</strong> Beförderung. Alle dauerhaft oder befristet besetzbaren Stellen sind<br />

nunmehr dem <strong>Zentrale</strong>n Personalüberhangmanagement zu melden <strong>und</strong> vorrangig mit den<br />

Beschäftigten im Personalüberhang zu besetzen. Damit ist für <strong>Frauen</strong>, die nicht beim Land<br />

<strong>Berlin</strong> beschäftigt sind, der Zugang zu gut bezahlten Positionen <strong>und</strong> Führungsfunktionen<br />

in der Landesverwaltung kaum noch möglich <strong>und</strong> Personalverantwortliche der Einrichtungen<br />

stehen vor der Herausforderung, Einsparvorgaben, beschränkte Personalauswahlmöglichkeiten<br />

<strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>förderung miteinander in Einklang bringen zu müssen. Die im LGG<br />

im Zusammenhang mit dem <strong>Frauen</strong>förderplan für die einzelnen Behörden vorgeschriebene<br />

Personalentwicklungsplanung unterstützt sie bei dieser Aufgabe.

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