Berlin - Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
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Bezirkliche Gleichstellungspolitik<br />
Durch den Verfassungsauftrag zur Gleichstellung<br />
sind die <strong>Berlin</strong>er Bezirksverwaltungen verpflichtet, Bessere Lebensbedingungen<br />
ihre Aufgaben unter Beachtung der gleichberech- für <strong>Frauen</strong> in den Bezirken<br />
tigten Teilhabe von Männern <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong> wahrzunehmen.<br />
Das LGG sieht vor, dass die<br />
Bezirksämter für diese Aufgabe eine hauptamtlich tätige <strong>Frauen</strong>- oder <strong>Gleichstellungsbeauftragte</strong><br />
bestellen, die sich für die im Bezirk lebenden <strong>und</strong> arbeitenden <strong>Frauen</strong> einsetzt. Dazu<br />
hat sie das LGG mit besonderen Rechten <strong>und</strong> Pflichten ausgestattet, die ihr erlauben, Maßnahmen<br />
<strong>und</strong> Vorhaben der Bezirksverwaltung unter Gleichstellungsaspekten zu beeinflussen.<br />
Dagmar Birkelbach<br />
Eine der ersten <strong>Frauen</strong>beauftragten im damaligen Westberlin, heute im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg<br />
beschäftigt, langjährige Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft<br />
der bezirklichen <strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gleichstellungsbeauftragte</strong>n<br />
Vom Kummerkasten zur Innovationsaufgabe<br />
Als die ersten bezirklichen <strong>Frauen</strong>beauftragten<br />
ihre Arbeit aufnahmen, sahen sie sich mit den<br />
unterschiedlichsten Erwartungen konfrontiert:<br />
„Kummerkasten“ für <strong>Frauen</strong> oder Kontrollinstanz,<br />
Skandalisierung von Missständen oder<br />
informative Veranstaltungen, Initiierung von<br />
Projekten oder verwaltungsinterne Überzeugungsarbeit.<br />
Weite Teile der Verwaltung begegneten<br />
den neuen Kolleginnen mit Skepsis<br />
<strong>und</strong> – sobald sie sich in Fragen der Kinderbetreuung,<br />
der Jugendarbeit, der Sozialhilfe, der<br />
Stadtplanung usw. einmischen wollten – auch<br />
mit Abwehr. Es gab aber auch immer wieder Kolleginnen,<br />
die sich freuten, eine Verbündete<br />
gef<strong>und</strong>en zu haben, mit der sie gemeinsam an<br />
Lösungen für Probleme von Mädchen <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong><br />
arbeiten konnten. Kompetenzfragen waren<br />
immer wieder strittig: Darf die <strong>Frauen</strong>beauftragte<br />
eigene Öffentlichkeitsarbeit machen, müssen ihr<br />
alle Informationen zur Verfügung gestellt werden,<br />
muss mit ihr kooperiert werden, muss auf<br />
ihre Kritik reagiert werden? Und auch politisch<br />
stand die Arbeit der <strong>Frauen</strong>beauftragten ständig<br />
auf dem Prüfstand: Brauchen wir so was überhaupt?<br />
Das seinerzeitige Antidiskriminierungsgesetz<br />
brachte die ersten klaren Botschaften:<br />
<strong>Frauen</strong>diskriminierung war Gegenstand eines<br />
Gesetzes, das die Landesverwaltung in die Pflicht<br />
nahm. Die Aufgabe der Interessenvertretung der<br />
weiblichen Beschäftigten wurde Aufgabe der<br />
neu zu wählenden <strong>Frauen</strong>vertreterinnen. Die<br />
Position der kommunalen <strong>Frauen</strong>beauftragten<br />
blieb jedoch noch unberücksichtigt. Erst das<br />
novellierte LGG schuf hier Klarheit. <strong>Frauen</strong>beauftragte<br />
wurden gesetzlich verankert <strong>und</strong> ihre Aufgaben<br />
<strong>und</strong> Kompetenzen festgeschrieben. Damit<br />
hatten wir für unsere Arbeit die nötige Rückendeckung.<br />
Und: Die Verwirklichung der Gleichstellung<br />
wurde explizit zur Aufgabe der gesamten<br />
Verwaltung. Ein Abschieben der Verantwortung<br />
nach dem Motto „Darum kümmert sich unsere<br />
<strong>Frauen</strong>beauftragte“ sollte nicht mehr möglich<br />
sein. Die ersten Jahre meiner Tätigkeit lag der<br />
Schwerpunkt auf Öffentlichkeitsarbeit <strong>und</strong> Vernetzung.<br />
Eine Vielzahl von Themen, die für<br />
<strong>Frauen</strong> relevant sind, wurde bearbeitet <strong>und</strong> allmählich<br />
in die verwaltungsinterne Diskussion<br />
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