Berlin - Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
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Die <strong>Frauen</strong>vertreterin ist bei allen personellen <strong>und</strong> organisatorischen sowie bei allen die<br />
weiblichen Dienstkräfte betreffenden sozialen Maßnahmen zu beteiligen. Ihre Beteiligungsrechte<br />
gehen zuweilen über die Rechte des Personalrates hinaus. Sie besitzt insbesondere<br />
bei Stellenbesetzungs- oder Beförderungsverfahren das Recht auf<br />
• Beteiligung an Stellenausschreibungen,<br />
• Beteiligung an Auswahlverfahren,<br />
• Teilnahme an Bewerbungsgesprächen,<br />
• Einsicht in die Personalakten (mit Einwilligung der betroffenen Dienstkräfte),<br />
• Einsicht in alle Bewerbungsunterlagen.<br />
Margot Brandes<br />
Erste Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der <strong>Frauen</strong>vertreterinnen <strong>und</strong><br />
jetziges Mitglied des Personalrates der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,<br />
einer der größten Senatsverwaltungen<br />
Das Amt einer <strong>Frauen</strong>vertreterin (FV) ist aus meiner<br />
Sicht wichtiger denn je. Aufgr<strong>und</strong> der seit<br />
Jahren anhaltenden Haushaltskonsolidierung<br />
<strong>und</strong> fortwährender Umstrukturierungen sowohl<br />
in den Senatsverwaltungen als auch in den Bezirken<br />
wird der Handlungsspielraum für die <strong>Frauen</strong>förderung<br />
immer mehr begrenzt. Nur durch<br />
ein Bündel von Maßnahmen der Personalplanung,<br />
des Personal- <strong>und</strong> Fortbildungsmanagements<br />
sowie der Organisation sind überhaupt<br />
noch Fortschritte zu erzielen. <strong>Frauen</strong> nutzen Qualifizierungsangebote<br />
gezielter <strong>und</strong> konsequenter<br />
als Männer. Auch hier muss die FV darum kämpfen,<br />
dass entsprechende Angebote aus- <strong>und</strong><br />
nicht abgebaut werden. Die restriktiven Sparvorgaben,<br />
aufgr<strong>und</strong> derer die dauerhafte Übernahme<br />
von Auszubildenden <strong>und</strong> die Einstellung<br />
externer Bewerberinnen nahezu ausgeschlossen<br />
ist, macht die Aufgabe der FV nicht leichter. Eine<br />
ihrer <strong>und</strong>ankbarsten Aufgaben ist es, dafür Sorge<br />
zu tragen, dass die Sparmaßnahmen bei Personalmitteln<br />
besonders in den Bereichen nicht zu<br />
einer Verringerung des <strong>Frauen</strong>anteils führen, in<br />
denen <strong>Frauen</strong> unterrepräsentiert sind, was insbesondere<br />
leider nach wie vor in den meisten<br />
Führungsebenen der Fall ist. <strong>Frauen</strong>förderung ist<br />
auch eine Aufgabe des Personalrates. Er sollte die<br />
FV jederzeit bei der Durchsetzung ihrer berechtigten<br />
Forderungen unterstützen. Das geschieht<br />
in unserer Verwaltung in erster Linie dadurch,<br />
dass vom Personalrat kein Vorgang behandelt<br />
wird, wenn nicht das OK der <strong>Frauen</strong>vertreterin<br />
vorliegt. In welchen Trippelschrittchen sich oft<br />
nur etwas bewegen lässt, zeigt die Besetzung der<br />
Gremien, je höherrangiger, umso mehr Männerdominanz<br />
ist auch nach 15 Jahren Gleichstellungsgesetz<br />
noch festzustellen, leider!<br />
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