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Berlin - Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

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Die <strong>Frauen</strong>vertreterin ist bei allen personellen <strong>und</strong> organisatorischen sowie bei allen die<br />

weiblichen Dienstkräfte betreffenden sozialen Maßnahmen zu beteiligen. Ihre Beteiligungsrechte<br />

gehen zuweilen über die Rechte des Personalrates hinaus. Sie besitzt insbesondere<br />

bei Stellenbesetzungs- oder Beförderungsverfahren das Recht auf<br />

• Beteiligung an Stellenausschreibungen,<br />

• Beteiligung an Auswahlverfahren,<br />

• Teilnahme an Bewerbungsgesprächen,<br />

• Einsicht in die Personalakten (mit Einwilligung der betroffenen Dienstkräfte),<br />

• Einsicht in alle Bewerbungsunterlagen.<br />

Margot Brandes<br />

Erste Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der <strong>Frauen</strong>vertreterinnen <strong>und</strong><br />

jetziges Mitglied des Personalrates der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,<br />

einer der größten Senatsverwaltungen<br />

Das Amt einer <strong>Frauen</strong>vertreterin (FV) ist aus meiner<br />

Sicht wichtiger denn je. Aufgr<strong>und</strong> der seit<br />

Jahren anhaltenden Haushaltskonsolidierung<br />

<strong>und</strong> fortwährender Umstrukturierungen sowohl<br />

in den Senatsverwaltungen als auch in den Bezirken<br />

wird der Handlungsspielraum für die <strong>Frauen</strong>förderung<br />

immer mehr begrenzt. Nur durch<br />

ein Bündel von Maßnahmen der Personalplanung,<br />

des Personal- <strong>und</strong> Fortbildungsmanagements<br />

sowie der Organisation sind überhaupt<br />

noch Fortschritte zu erzielen. <strong>Frauen</strong> nutzen Qualifizierungsangebote<br />

gezielter <strong>und</strong> konsequenter<br />

als Männer. Auch hier muss die FV darum kämpfen,<br />

dass entsprechende Angebote aus- <strong>und</strong><br />

nicht abgebaut werden. Die restriktiven Sparvorgaben,<br />

aufgr<strong>und</strong> derer die dauerhafte Übernahme<br />

von Auszubildenden <strong>und</strong> die Einstellung<br />

externer Bewerberinnen nahezu ausgeschlossen<br />

ist, macht die Aufgabe der FV nicht leichter. Eine<br />

ihrer <strong>und</strong>ankbarsten Aufgaben ist es, dafür Sorge<br />

zu tragen, dass die Sparmaßnahmen bei Personalmitteln<br />

besonders in den Bereichen nicht zu<br />

einer Verringerung des <strong>Frauen</strong>anteils führen, in<br />

denen <strong>Frauen</strong> unterrepräsentiert sind, was insbesondere<br />

leider nach wie vor in den meisten<br />

Führungsebenen der Fall ist. <strong>Frauen</strong>förderung ist<br />

auch eine Aufgabe des Personalrates. Er sollte die<br />

FV jederzeit bei der Durchsetzung ihrer berechtigten<br />

Forderungen unterstützen. Das geschieht<br />

in unserer Verwaltung in erster Linie dadurch,<br />

dass vom Personalrat kein Vorgang behandelt<br />

wird, wenn nicht das OK der <strong>Frauen</strong>vertreterin<br />

vorliegt. In welchen Trippelschrittchen sich oft<br />

nur etwas bewegen lässt, zeigt die Besetzung der<br />

Gremien, je höherrangiger, umso mehr Männerdominanz<br />

ist auch nach 15 Jahren Gleichstellungsgesetz<br />

noch festzustellen, leider!<br />

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