Berlin - Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
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Die Entstehungsgeschichte <strong>und</strong><br />
die Weiterentwicklung des LGG<br />
Anfang der 80er Jahre wurden in <strong>Berlin</strong> <strong>und</strong> auch in anderen B<strong>und</strong>esländern konkrete Überlegungen<br />
angestellt, wie <strong>Frauen</strong> beruflich besser zu fördern seien. Unterstützt wurden diese<br />
Bestrebungen durch ein Rechtsgutachten des ehemaligen Präsidenten des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtes,<br />
Prof. Dr. Benda, das zu dem Ergebnis kam, gezielte <strong>Frauen</strong>politik im öffentlichen<br />
Dienst sei mit dem Gr<strong>und</strong>gesetz vereinbar 1 .<br />
In <strong>Berlin</strong> führte die Diskussion 1984 zunächst zum Erlass von Leitlinien für weibliche<br />
Beschäftigte im öffentlichen Dienst 2 . Vier Jahre später war dem „Bericht über die Umsetzung<br />
des Beschlusses über die Leitlinien zur Förderung der weiblichen Beschäftigten im<br />
öffentlichen Dienst des Landes <strong>Berlin</strong>“ zu entnehmen, dass eine Verbesserung der beruflichen<br />
Situation von <strong>Frauen</strong> im <strong>Berlin</strong>er Landesdienst trotz der Leitlinien nicht eingetreten<br />
war. Dies wurde maßgeblich auf den unverbindlichen Charakter der Bestimmungen zurückgeführt<br />
3 .<br />
Im Jahr 1989 erging eine auf die <strong>Frauen</strong>förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
bezogene, richtungweisende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster 4 , wonach<br />
Regelungen, die weit in die Personalpolitik des öffentlichen Dienstes eingreifen, in förmliche<br />
Gesetze zu kleiden seien. Diese Entscheidung gab in <strong>Berlin</strong> für die damalige rot-grüne<br />
Koalition den maßgeblichen Anstoß, die „Verrechtlichung der <strong>Frauen</strong>förderung“ zu betreiben.<br />
Angestrebt wurde dabei nicht nur die Verbesserung der Situation von <strong>Frauen</strong> im<br />
Erwerbsleben, sondern vielmehr zunächst ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz. Es<br />
sollte den Schutz verschiedener Personengruppen vor Diskriminierungen durch staatliches<br />
oder privates Handeln gewährleisten. Im August 1990 wurde dieser b<strong>und</strong>esweit erste Entwurf<br />
eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) präsentiert <strong>und</strong> bereits im September<br />
als gemeinsamer Fraktionsantrag der Grünen/Alternative Liste <strong>und</strong> der SPD in das<br />
<strong>Berlin</strong>er Abgeordnetenhaus eingebracht. Das ursprüngliche Ziel eines umfassenden Antidiskrimierungsgesetzes<br />
wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf die Beseitigung der<br />
beruflichen Benachteiligung von <strong>Frauen</strong> eingegrenzt. Am 27. September 1990 wurde das<br />
LADG in zweiter Lesung vom <strong>Berlin</strong>er Abgeordnetenhaus verabschiedet <strong>und</strong> – wegen der<br />
nach wie vor seitens des Parlaments bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der<br />
Quotierungsvorschrift – erst nach Einholung von Rechtsgutachten in einer dritten Lesung<br />
am 29. November 1990, drei Tage vor der Wahl zum ersten Gesamtberliner Abgeordnetenhaus,<br />
endgültig beschlossen. Auch die Ausfertigung des Gesetzes durch den damaligen Präsidenten<br />
des Abgeordnetenhauses erfolgte erst mit einiger Verspätung am 31. Dezember 1990.<br />
Das LADG trat nach Verkündung im Gesetz- <strong>und</strong> Verordnungsblatt am 13. Januar 1991<br />
in Kraft, also nach der Konstituierung des neuen <strong>Berlin</strong>er Abgeordnetenhauses. In der<br />
12. Legislaturperiode wurde das LADG unter der Großen Koalition von CDU <strong>und</strong> SPD<br />
geändert <strong>und</strong> in <strong>Berlin</strong>er Landesgleichstellungsgesetz (LGG) umbenannt.<br />
Der formalrechtlichen Verankerung der <strong>Frauen</strong>förderung folgte eine Phase der zunächst eher<br />
zögerlichen, teils auch von Widerständen begleiteten Umsetzung des Gesetzes. Im Laufe der<br />
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