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Berlin - Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

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2.<br />

Die Entstehungsgeschichte <strong>und</strong><br />

die Weiterentwicklung des LGG<br />

Anfang der 80er Jahre wurden in <strong>Berlin</strong> <strong>und</strong> auch in anderen B<strong>und</strong>esländern konkrete Überlegungen<br />

angestellt, wie <strong>Frauen</strong> beruflich besser zu fördern seien. Unterstützt wurden diese<br />

Bestrebungen durch ein Rechtsgutachten des ehemaligen Präsidenten des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtes,<br />

Prof. Dr. Benda, das zu dem Ergebnis kam, gezielte <strong>Frauen</strong>politik im öffentlichen<br />

Dienst sei mit dem Gr<strong>und</strong>gesetz vereinbar 1 .<br />

In <strong>Berlin</strong> führte die Diskussion 1984 zunächst zum Erlass von Leitlinien für weibliche<br />

Beschäftigte im öffentlichen Dienst 2 . Vier Jahre später war dem „Bericht über die Umsetzung<br />

des Beschlusses über die Leitlinien zur Förderung der weiblichen Beschäftigten im<br />

öffentlichen Dienst des Landes <strong>Berlin</strong>“ zu entnehmen, dass eine Verbesserung der beruflichen<br />

Situation von <strong>Frauen</strong> im <strong>Berlin</strong>er Landesdienst trotz der Leitlinien nicht eingetreten<br />

war. Dies wurde maßgeblich auf den unverbindlichen Charakter der Bestimmungen zurückgeführt<br />

3 .<br />

Im Jahr 1989 erging eine auf die <strong>Frauen</strong>förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

bezogene, richtungweisende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster 4 , wonach<br />

Regelungen, die weit in die Personalpolitik des öffentlichen Dienstes eingreifen, in förmliche<br />

Gesetze zu kleiden seien. Diese Entscheidung gab in <strong>Berlin</strong> für die damalige rot-grüne<br />

Koalition den maßgeblichen Anstoß, die „Verrechtlichung der <strong>Frauen</strong>förderung“ zu betreiben.<br />

Angestrebt wurde dabei nicht nur die Verbesserung der Situation von <strong>Frauen</strong> im<br />

Erwerbsleben, sondern vielmehr zunächst ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz. Es<br />

sollte den Schutz verschiedener Personengruppen vor Diskriminierungen durch staatliches<br />

oder privates Handeln gewährleisten. Im August 1990 wurde dieser b<strong>und</strong>esweit erste Entwurf<br />

eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) präsentiert <strong>und</strong> bereits im September<br />

als gemeinsamer Fraktionsantrag der Grünen/Alternative Liste <strong>und</strong> der SPD in das<br />

<strong>Berlin</strong>er Abgeordnetenhaus eingebracht. Das ursprüngliche Ziel eines umfassenden Antidiskrimierungsgesetzes<br />

wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf die Beseitigung der<br />

beruflichen Benachteiligung von <strong>Frauen</strong> eingegrenzt. Am 27. September 1990 wurde das<br />

LADG in zweiter Lesung vom <strong>Berlin</strong>er Abgeordnetenhaus verabschiedet <strong>und</strong> – wegen der<br />

nach wie vor seitens des Parlaments bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der<br />

Quotierungsvorschrift – erst nach Einholung von Rechtsgutachten in einer dritten Lesung<br />

am 29. November 1990, drei Tage vor der Wahl zum ersten Gesamtberliner Abgeordnetenhaus,<br />

endgültig beschlossen. Auch die Ausfertigung des Gesetzes durch den damaligen Präsidenten<br />

des Abgeordnetenhauses erfolgte erst mit einiger Verspätung am 31. Dezember 1990.<br />

Das LADG trat nach Verkündung im Gesetz- <strong>und</strong> Verordnungsblatt am 13. Januar 1991<br />

in Kraft, also nach der Konstituierung des neuen <strong>Berlin</strong>er Abgeordnetenhauses. In der<br />

12. Legislaturperiode wurde das LADG unter der Großen Koalition von CDU <strong>und</strong> SPD<br />

geändert <strong>und</strong> in <strong>Berlin</strong>er Landesgleichstellungsgesetz (LGG) umbenannt.<br />

Der formalrechtlichen Verankerung der <strong>Frauen</strong>förderung folgte eine Phase der zunächst eher<br />

zögerlichen, teils auch von Widerständen begleiteten Umsetzung des Gesetzes. Im Laufe der<br />

11

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