EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...
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(5) Warum gibt es bisher keine umfassende<br />
europäische Biokennzeichnung?<br />
Es gibt seit dem Februar 2000 ein in der <strong>EG</strong>-Öko-<strong>Verordnung</strong><br />
geregeltes EU-Öko-Logo. Es ist farbig, mit einer<br />
stilisierten Getreideähre, umgeben von einem Kranz mit<br />
12 Sternen und einem grünen Ring mit Zacken. Im grünen<br />
Ring steht „<strong>Ökologischer</strong> <strong>Landbau</strong>“. Das Siegel ist bisher<br />
keine Pflichtkennzeichnung.<br />
Die Attraktivität des EU-Öko-Zeichens leidet insbesondere<br />
darunter, dass es den EU-Zeichen <strong>für</strong> die „geschützte Ursprungsbezeichnung“<br />
sowie die „geschützte geographische<br />
Herkunft“ zum Verwechseln ähnlich ist.<br />
Die EU-Kommission hielt 200 in den Verhandlungen über<br />
ihren Revisionsentwurf an einer EU-Pflichtkennzeichnung<br />
<strong>für</strong> Ökoprodukte fest, um die Bedeutung der privaten Ökoprüfzeichen<br />
der Verbände zurückzudrängen. Die „allgemeine<br />
Ausrichtung“ der neuen <strong>Verordnung</strong> vom Dezember 200<br />
sieht vor, dass das EU-Öko-Logo ab 1.1.2009 verbindlich<br />
genutzt werden muss. Die Kommission hat angekündigt,<br />
dass das Gemeinschaftslogo neu gestaltet werden soll.<br />
Regelungen, die die Auslobung privater oder nationaler<br />
Standards beschränkt hätten, sind in der „allgemeinen<br />
Ausrichtung“ nicht mehr enthalten.<br />
Das EU-Öko-Logo<br />
ist bisher keine<br />
Pflichtkennzeichnung.<br />
Ab 2009 soll<br />
die Verwendung<br />
EU-weit vorgeschrieben<br />
werden.<br />
Die Kommission<br />
hat angekündigt,<br />
das Logo neu zu<br />
gestalten!<br />
Einführung<br />
(6) Welche Etikettierungsbestandteile<br />
geben sicheren Hinweis auf wirkliche<br />
Bioprodukte?<br />
Seit Januar 1997 müssen alle Erzeugnisse in ihrer Etikettierung<br />
den Namen oder die Codenummer der Kontrollstelle<br />
tragen, die <strong>für</strong> die Überwachung des letzten<br />
Erzeugungs- oder Aufbereitungsschrittes zuständig war.<br />
Das Problem liegt nun darin, dass die Mitgliedstaaten ganz<br />
unterschiedlich gestaltete Kennzeichnungen gewählt haben.<br />
Die EU-Kommission hat keine EU-einheitliche Gestaltung<br />
der Codenummer vorgeschlagen. Auch in dem Entwurf <strong>für</strong><br />
die Revision der <strong>Verordnung</strong> vom Dezember 200 sieht sie<br />
diese Vereinheitlichung nicht vor.<br />
Für Ökoprodukte, die in Deutschland etikettiert werden, ist<br />
die Wiedergabe einer Nummer „DE-000-Öko-Kontrolle“<br />
vorgeschrieben. Wie eine finnische Kontrollnummer aussieht,<br />
werden auch die meisten Beamten der deutschen<br />
Lebensmittelüberwachung nicht wissen: „FI-A“. Die<br />
französischen Codes lauten „FR-ABOO“, die italienischen<br />
„IT ASS“, „IT BAC“ usw. Für Produkte, die aus einem<br />
Drittstaat nach Deutschland eingeführt und in Deutschland<br />
nicht nochmals neu etikettiert, sondern mit ihrem<br />
Ursprungsetikett vertrieben werden, gibt es keine Pflicht,<br />
die zuständige Kontrollstelle anzugeben.<br />
Dies bewirkt, dass die Kontrollstellennummer zwar <strong>für</strong><br />
Produkte, die in Deutschland etikettiert werden, einen guten<br />
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