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EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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(5) Warum gibt es bisher keine umfassende<br />

europäische Biokennzeichnung?<br />

Es gibt seit dem Februar 2000 ein in der <strong>EG</strong>-Öko-<strong>Verordnung</strong><br />

geregeltes EU-Öko-Logo. Es ist farbig, mit einer<br />

stilisierten Getreideähre, umgeben von einem Kranz mit<br />

12 Sternen und einem grünen Ring mit Zacken. Im grünen<br />

Ring steht „<strong>Ökologischer</strong> <strong>Landbau</strong>“. Das Siegel ist bisher<br />

keine Pflichtkennzeichnung.<br />

Die Attraktivität des EU-Öko-Zeichens leidet insbesondere<br />

darunter, dass es den EU-Zeichen <strong>für</strong> die „geschützte Ursprungsbezeichnung“<br />

sowie die „geschützte geographische<br />

Herkunft“ zum Verwechseln ähnlich ist.<br />

Die EU-Kommission hielt 200 in den Verhandlungen über<br />

ihren Revisionsentwurf an einer EU-Pflichtkennzeichnung<br />

<strong>für</strong> Ökoprodukte fest, um die Bedeutung der privaten Ökoprüfzeichen<br />

der Verbände zurückzudrängen. Die „allgemeine<br />

Ausrichtung“ der neuen <strong>Verordnung</strong> vom Dezember 200<br />

sieht vor, dass das EU-Öko-Logo ab 1.1.2009 verbindlich<br />

genutzt werden muss. Die Kommission hat angekündigt,<br />

dass das Gemeinschaftslogo neu gestaltet werden soll.<br />

Regelungen, die die Auslobung privater oder nationaler<br />

Standards beschränkt hätten, sind in der „allgemeinen<br />

Ausrichtung“ nicht mehr enthalten.<br />

Das EU-Öko-Logo<br />

ist bisher keine<br />

Pflichtkennzeichnung.<br />

Ab 2009 soll<br />

die Verwendung<br />

EU-weit vorgeschrieben<br />

werden.<br />

Die Kommission<br />

hat angekündigt,<br />

das Logo neu zu<br />

gestalten!<br />

Einführung<br />

(6) Welche Etikettierungsbestandteile<br />

geben sicheren Hinweis auf wirkliche<br />

Bioprodukte?<br />

Seit Januar 1997 müssen alle Erzeugnisse in ihrer Etikettierung<br />

den Namen oder die Codenummer der Kontrollstelle<br />

tragen, die <strong>für</strong> die Überwachung des letzten<br />

Erzeugungs- oder Aufbereitungsschrittes zuständig war.<br />

Das Problem liegt nun darin, dass die Mitgliedstaaten ganz<br />

unterschiedlich gestaltete Kennzeichnungen gewählt haben.<br />

Die EU-Kommission hat keine EU-einheitliche Gestaltung<br />

der Codenummer vorgeschlagen. Auch in dem Entwurf <strong>für</strong><br />

die Revision der <strong>Verordnung</strong> vom Dezember 200 sieht sie<br />

diese Vereinheitlichung nicht vor.<br />

Für Ökoprodukte, die in Deutschland etikettiert werden, ist<br />

die Wiedergabe einer Nummer „DE-000-Öko-Kontrolle“<br />

vorgeschrieben. Wie eine finnische Kontrollnummer aussieht,<br />

werden auch die meisten Beamten der deutschen<br />

Lebensmittelüberwachung nicht wissen: „FI-A“. Die<br />

französischen Codes lauten „FR-ABOO“, die italienischen<br />

„IT ASS“, „IT BAC“ usw. Für Produkte, die aus einem<br />

Drittstaat nach Deutschland eingeführt und in Deutschland<br />

nicht nochmals neu etikettiert, sondern mit ihrem<br />

Ursprungsetikett vertrieben werden, gibt es keine Pflicht,<br />

die zuständige Kontrollstelle anzugeben.<br />

Dies bewirkt, dass die Kontrollstellennummer zwar <strong>für</strong><br />

Produkte, die in Deutschland etikettiert werden, einen guten<br />

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