EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...
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Kennzeichnung - Kontrolle<br />
■ Die Kontrollgebühren müssen vom überprüften Kontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben<br />
Unternehmen bezahlt werden. Eine Erstkontrolle<br />
eines landwirtschaftlichen Betriebes kostet ab-<br />
(Anhang III. A.1. und III. A.2)<br />
hängig von der Art und Größe des Betriebes und Betriebsbeschreibung und erste Inspektion<br />
je nach Kontrollstelle zwischen 250 und 500 €. Zur Vorbereitung des Kontrollverfahrens wird durch den<br />
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt land- landwirtschaftlichen Betrieb eine Betriebsbeschreibung<br />
wirtschaftliche Betriebe, die kontrolliert werden, erstellt (Anhang III Nr. 3, III.A1 Nr. 1 und III.A.2 Nr. 1 ).<br />
mit einem Kontrollkostenzuschuss von 35 €/ha, Sie enthält wesentliche Kenndaten des landwirtschaftlichen<br />
maximal 525 € pro Betrieb und Jahr.<br />
Betriebes wie zum Beispiel:<br />
Durchführung des Kontrollverfahrens<br />
Die Mindestkontrollanforderungen sind im Anhang III der<br />
<strong>EG</strong>-Öko-<strong>Verordnung</strong> niedergelegt. Sie umfassen allgemeine<br />
Anforderungen <strong>für</strong> alle Kontrollbereiche und spezifische<br />
Bedingungen <strong>für</strong> die landwirtschaftliche Produktion (Pflanzenproduktion:<br />
Anhang III. A.1., Tierische Erzeugung:<br />
Anhang III. A.2.), die Aufbereitung bzw. Verarbeitung<br />
von Öko-Lebensmitteln (Anhang III. B), den Import von<br />
Öko-Produkten aus Nicht-EU-Staaten (Anhang III. C),<br />
die Vergabe von Tätigkeiten durch Öko-Betriebe an Dritte<br />
(Anhang III. D) und die Herstellung von Futtermitteln<br />
(Anhang III. E).<br />
28<br />
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links:<br />
Die <strong>Verordnung</strong><br />
regelt detailliert,<br />
wie die Kontrolle im<br />
landwirtschaftlichen<br />
Betrieb durchgeführt<br />
werden muss-<br />
rechts:<br />
In einem Stallplan<br />
müssen die Nettoflächen,<br />
die den<br />
Tieren zur Verfügung<br />
stehen, angegeben<br />
werden<br />
Namen, Anschrift, Personalausstattung,<br />
einen Hof- und Gebäudeplan und Stallpläne,<br />
eine Schlagliste und Flurpläne <strong>für</strong> alle landwirtschaftlich<br />
genutzten Schläge,<br />
ein Verzeichnis der letzten konventionellen Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />
<strong>für</strong> jeden Schlag.<br />
Die Kontrollstellen versenden mit ihrem Informationsmaterial<br />
Formblätter <strong>für</strong> die Betriebsbeschreibung. Ein sorgfältiges<br />
Ausfüllen und Vorbereiten dieser Unterlagen durch<br />
die Betriebsleiterin bzw. den Betriebsleiter trägt dazu bei,<br />
die Inspektionskosten zu senken.<br />
Der Hof- und Gebäudeplan enthält die Lage und die Funktionen<br />
aller vom Betrieb genutzten Gebäude und Anlagen<br />
(z. B. Stallungen, Dunglagerstätten, Maschinenhalle, Getreidelager).<br />
Da die <strong>EG</strong>-Öko-<strong>Verordnung</strong> in Anhang VIII<br />
Mindeststallflächen vorgibt, empfiehlt es sich, in die Stallpläne<br />
die genauen Maße <strong>für</strong> die Nettoflächen, die den Tieren<br />
zur Verfügung stehen, einzuzeichnen. Grundlage der Schlagliste<br />
kann eine Kopie des aktuellen Gesamtflächen- und<br />
Nutzungsverzeichnisses sein. Die Kontrollstellen benötigen<br />
jedoch über die <strong>für</strong> die <strong>EG</strong>-Agrarförderung erforderlichen<br />
Antragsangaben hinaus noch weitere Informationen (z. B.<br />
angebaute Sorten und Status des im Betrieb verwendeten