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EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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Ökologische Tierhaltung<br />

wenn Tiere aus ökologischem <strong>Landbau</strong> nicht in ausreichender<br />

Menge verfügbar sind (hier<strong>für</strong> gelten die<br />

maximalen Zukaufsalter/-gewichte in Tabelle 5).<br />

c) Bei der Bestandserneuerung oder dem Wiederaufbau<br />

eines Bestandes (z. B. Geflügelmast, Legehennenhaltung)<br />

können in nachfolgenden Fällen ebenfalls Tiere<br />

aus konventionellen Betrieben mit Genehmigung der<br />

Kontrollstelle eingestellt werden, sofern Tiere aus<br />

ökologischem <strong>Landbau</strong> nicht verfügbar sind:<br />

• Hohe Sterberate aus gesundheitlichen Gründen oder<br />

in Katastrophenfällen (in diesem Fall unabhängig<br />

von Alter und Tierart);<br />

• Legehennen <strong>für</strong> die Eiererzeugung bis zum Alter<br />

von 3 Tagen; wenn nicht verfügbar, dürfen bis 18<br />

Wochen alte Junghennen, bei denen die Regelungen<br />

zur Fütterung und zur Krankheitsvorsorge und tierärztlichen<br />

Bestandsbetreuung eingehalten werden,<br />

nach Genehmigung durch die Kontrollstelle zugekauft<br />

werden<br />

• Mastgeflügel bis zum Alter von drei Tagen.<br />

d) Weibliche Jungtiere, die noch nicht geworfen haben,<br />

dürfen als Zuchttiere zur Bestandsvergrößerung und<br />

Bestandserneuerung alljährlich (im Umfang der Tabelle<br />

) aus konventionellen Betrieben mit Genehmigung<br />

48<br />

■<br />

der Kontrollstelle eingestellt werden, sofern Tiere aus<br />

ökologischem <strong>Landbau</strong> nicht verfügbar sind:<br />

Diese Prozentsätze können mit Genehmigung der Kontrollstelle<br />

in folgenden Sonderfällen bis auf 40 Prozent<br />

angehoben werden, bei<br />

• erheblicher Ausdehnung der Tierhaltung (z. B. um<br />

mehr als 20 Prozent),<br />

• Rassenumstellung oder<br />

• Aufbau eines neuen Produktionszweigs.<br />

Bei Kleinbetrieben mit weniger als zehn Pferden oder<br />

Rindern bzw. weniger als fünf Schweinen, Schafen oder<br />

Ziegen ist der maximale Zukauf gemäß dieser Regelung<br />

auf ein Tier je Tierart und Jahr beschränkt.<br />

e) Männliche Zuchttiere aus konventionellen Betrieben<br />

können im Ökobetrieb (ohne vorherige Genehmigung)<br />

eingestellt werden, sofern sie dort gemäß den Regeln<br />

der <strong>Verordnung</strong> gehalten und gefüttert werden.<br />

Bei allen Tierzukäufen aus konventionellen Betrieben<br />

gemäß den genannten Bedingungen und Einschränkungen<br />

von Buchstabe a) bis e) müssen vor einer Vermarktung der<br />

Erzeugnisse der betreffenden Tiere als Ökoerzeugnis die<br />

Umstellungsfristen gemäß Tabelle 4 (Seite 4 ) eingehalten<br />

werden.<br />

Tabelle 5 – Maximales Zukaufalter/-gewicht bei Zukauf von Tieren beim erstmaligen Bestandsaufbau<br />

Tierart und Nutzungsrichtung Maximales Zukaufalter / -gewicht<br />

Legehennen <strong>für</strong> die Eiererzeugung 18 Wochen<br />

Mastküken 3 Tage<br />

Kälber und Fohlen Nach dem Absetzen, jedoch weniger als 6 Monate alt<br />

weibliche Schaf- und Ziegenlämmer Nach dem Absetzen, jedoch maximal bis zum Alter von 60 Tagen<br />

Zuchtferkel (keine Mastferkel!) Nach dem Absetzen, jedoch maximal mit einem Gewicht von unter 35 kg<br />

■<br />

Tabelle 6 – Maximaler Zukauf weiblicher Jungtiere zur Zucht<br />

Tierart Maximaler Zukauf pro Jahr in Prozent des Bestandes an<br />

ausgewachsenen Tieren<br />

Rinder und Pferde 10 %<br />

Schweine, Schafe und Ziegen 20 %

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