EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...
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Ökologische Tierhaltung<br />
wenn Tiere aus ökologischem <strong>Landbau</strong> nicht in ausreichender<br />
Menge verfügbar sind (hier<strong>für</strong> gelten die<br />
maximalen Zukaufsalter/-gewichte in Tabelle 5).<br />
c) Bei der Bestandserneuerung oder dem Wiederaufbau<br />
eines Bestandes (z. B. Geflügelmast, Legehennenhaltung)<br />
können in nachfolgenden Fällen ebenfalls Tiere<br />
aus konventionellen Betrieben mit Genehmigung der<br />
Kontrollstelle eingestellt werden, sofern Tiere aus<br />
ökologischem <strong>Landbau</strong> nicht verfügbar sind:<br />
• Hohe Sterberate aus gesundheitlichen Gründen oder<br />
in Katastrophenfällen (in diesem Fall unabhängig<br />
von Alter und Tierart);<br />
• Legehennen <strong>für</strong> die Eiererzeugung bis zum Alter<br />
von 3 Tagen; wenn nicht verfügbar, dürfen bis 18<br />
Wochen alte Junghennen, bei denen die Regelungen<br />
zur Fütterung und zur Krankheitsvorsorge und tierärztlichen<br />
Bestandsbetreuung eingehalten werden,<br />
nach Genehmigung durch die Kontrollstelle zugekauft<br />
werden<br />
• Mastgeflügel bis zum Alter von drei Tagen.<br />
d) Weibliche Jungtiere, die noch nicht geworfen haben,<br />
dürfen als Zuchttiere zur Bestandsvergrößerung und<br />
Bestandserneuerung alljährlich (im Umfang der Tabelle<br />
) aus konventionellen Betrieben mit Genehmigung<br />
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■<br />
der Kontrollstelle eingestellt werden, sofern Tiere aus<br />
ökologischem <strong>Landbau</strong> nicht verfügbar sind:<br />
Diese Prozentsätze können mit Genehmigung der Kontrollstelle<br />
in folgenden Sonderfällen bis auf 40 Prozent<br />
angehoben werden, bei<br />
• erheblicher Ausdehnung der Tierhaltung (z. B. um<br />
mehr als 20 Prozent),<br />
• Rassenumstellung oder<br />
• Aufbau eines neuen Produktionszweigs.<br />
Bei Kleinbetrieben mit weniger als zehn Pferden oder<br />
Rindern bzw. weniger als fünf Schweinen, Schafen oder<br />
Ziegen ist der maximale Zukauf gemäß dieser Regelung<br />
auf ein Tier je Tierart und Jahr beschränkt.<br />
e) Männliche Zuchttiere aus konventionellen Betrieben<br />
können im Ökobetrieb (ohne vorherige Genehmigung)<br />
eingestellt werden, sofern sie dort gemäß den Regeln<br />
der <strong>Verordnung</strong> gehalten und gefüttert werden.<br />
Bei allen Tierzukäufen aus konventionellen Betrieben<br />
gemäß den genannten Bedingungen und Einschränkungen<br />
von Buchstabe a) bis e) müssen vor einer Vermarktung der<br />
Erzeugnisse der betreffenden Tiere als Ökoerzeugnis die<br />
Umstellungsfristen gemäß Tabelle 4 (Seite 4 ) eingehalten<br />
werden.<br />
Tabelle 5 – Maximales Zukaufalter/-gewicht bei Zukauf von Tieren beim erstmaligen Bestandsaufbau<br />
Tierart und Nutzungsrichtung Maximales Zukaufalter / -gewicht<br />
Legehennen <strong>für</strong> die Eiererzeugung 18 Wochen<br />
Mastküken 3 Tage<br />
Kälber und Fohlen Nach dem Absetzen, jedoch weniger als 6 Monate alt<br />
weibliche Schaf- und Ziegenlämmer Nach dem Absetzen, jedoch maximal bis zum Alter von 60 Tagen<br />
Zuchtferkel (keine Mastferkel!) Nach dem Absetzen, jedoch maximal mit einem Gewicht von unter 35 kg<br />
■<br />
Tabelle 6 – Maximaler Zukauf weiblicher Jungtiere zur Zucht<br />
Tierart Maximaler Zukauf pro Jahr in Prozent des Bestandes an<br />
ausgewachsenen Tieren<br />
Rinder und Pferde 10 %<br />
Schweine, Schafe und Ziegen 20 %