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EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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■ TIERZUKAUF<br />

Angebot an ökologisch erzeugten Tieren noch gering.<br />

Ziel ist es, dass Ökoerzeugnisse von Tieren stammen,<br />

die auf einem Ökobetrieb geboren und von Geburt an<br />

ökologisch gehalten und gefüttert wurden. Immer wieder<br />

kann es jedoch zu Engpässen oder nicht zumutbaren<br />

Transportentfernungen beim Angebot von Tieren aus<br />

Ökobetrieben kommen. In bestimmten Fällen können<br />

mit Zustimmung der Kontrollstelle Tiere aus konventionellen<br />

Betrieben bezogen werden. Dabei sind jedoch das<br />

oben genannte Höchstalter <strong>für</strong> den Tierzukauf sowie die<br />

einzuhaltenden Umstellungsfristen vor der Vermarktung<br />

zu beachten.<br />

Zur Zeit der Erstellung dieser Broschüre stellt sich die<br />

Situation folgendermaßen dar: Bei Wiederkäuern - Rindern,<br />

Schafen, Ziegen - kann meistens die Nachfrage<br />

nach weiblichen Zuchttieren aus Ökobetrieben befriedigt<br />

werden. Engpässe sind vor allem bei männlichen<br />

Zuchttieren oder seltenen Rassen gegeben, oder wenn<br />

größere Tierzahlen (z. B. beim Bestandsaufbau) gefragt<br />

sind. Für Rindermastbetriebe sieht die <strong>Verordnung</strong> keine<br />

Ausnahmemöglichkeit vor. Sie müssen sich außer beim<br />

erstmaligen Bestandsaufbau beim Zukauf von Jungtieren<br />

zur Mast vollständig mit Tieren aus ökologischen<br />

Betrieben versorgen.<br />

Bei Mastschweinen muss die Nachfrage der Schweinemäster<br />

nach ökologisch erzeugten Ferkeln durch die ökologischen<br />

Ferkelerzeuger befriedigt werden. Ausnahmen<br />

sind nicht mehr möglich. Bei Zuchtschweinen ist das<br />

Futter<br />

Die Fütterung soll dem ernährungsphysiologischen Bedarf<br />

der Tiere in ihrem jeweiligen Entwicklungsstadium entsprechen.<br />

Sie ist eher auf die Erzeugung von hohen Qualitäten<br />

als auf die Maximierung der Leistung ausgerichtet.<br />

Die Tiere müssen mit ökologischen Futtermitteln gefüttert<br />

werden. Dabei muss das Futter soweit wie möglich vom<br />

eigenen Betrieb stammen.<br />

Bis zu 50 % (bisher 30 %) der Futterration (gerechnet in<br />

Trockenmasse) kann im Durchschnitt aus Umstellungsfuttermitteln<br />

bestehen. Dies bedeutet, dass die Grundregeln<br />

des ökologischen <strong>Landbau</strong>s 1 auf der betreffenden Futteran-<br />

1 Nach VO (<strong>EG</strong>) Nr. 1319/2007 können im Durchschnitt bis zu 20%<br />

der Gesamtmenge der an die Tiere verfütterten Futtermittel aus der<br />

Beweidung bzw. Beerntung von Dauergrünland oder Parzellen mit<br />

mehrjährigen Futterkulturen im ersten Jahr der Umstellung stammen,<br />

sofern diese Flächen Teil des Betriebs sind und in den letzten fünf<br />

Jahren nicht zu einer Einheit des Betriebs mit ökologischer Erzeugung<br />

gehört haben. Im Falle, dass sowohl Umstellungsfuttermittel<br />

Hier kann noch relativ häufig ein Bezug aus konventionellen<br />

Zuchtbetrieben notwendig sein. Daher können<br />

bei Nichtverfügbarkeit ökologischer Herkünfte neben<br />

jährlich 20 % Jungsauen (bezogen auf den Sauenbestand)<br />

zur Bestandsergänzung auch konventionelle Zuchtferkel<br />

bis zu einem Gewicht von 35 kg mit Genehmigung zugekauft<br />

werden.<br />

Junggeflügel <strong>für</strong> die Mast steht bisher nur in geringem<br />

Maße direkt aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben<br />

zur Verfügung, so dass häufig konventionelles Junggeflügel<br />

mit drei Tagen in den Öko-Betrieb eingestallt wird.<br />

Inzwischen existieren allerdings auch erste ökologische<br />

Betriebe mit Elterntierhaltung <strong>für</strong> Mastgeflügel. Auf geeignete<br />

Herkünfte <strong>für</strong> die Auslaufhaltung ist unbedingt zu<br />

achten. Bei Junghennen <strong>für</strong> die Legehennenhaltung gibt es<br />

inzwischen im gesamten Bundesgebiet die Möglichkeit,<br />

Tiere unterschiedlicher Herkünfte zuzukaufen, die ab 3.<br />

Tag ökologisch gefüttert und gehalten werden. Es zeigt<br />

sich inzwischen deutlich, wie wichtig die frühzeitige<br />

Gewöhnung der Junghennen an die Bedingungen des ökologischen<br />

<strong>Landbau</strong>s im Hinblick auf die Vermeidung von<br />

Verhaltensstörungen ist. Nur mit Ausnahmegenehmigung<br />

durch die Kontrollstelle bei Nichtverfügbarkeit von Öko-<br />

Junghennen können noch konventionelle Junghennen<br />

zugekauft werden, wenn bei diesen die Regelungen zur<br />

Fütterung und Krankheitsvorsorge eingehalten wurden<br />

(dann Einhaltung der sechswöchigen Umstellungszeit).<br />

baufläche mindestens 12 Monate vor der Ernte eingehalten<br />

wurden. Handelt es sich um Umstellungsfuttermittel vom<br />

eigenen Betrieb, so darf dieser Anteil bis zu 80 % (bisher<br />

0 %) der Ration betragen. 2<br />

■<br />

Ökologische Tierhaltung<br />

Verfütterung von Umstellungsfuttermitteln<br />

Diese Regelung ermöglicht, dass Ernteprodukte<br />

von Umstellungsflächen in begrenztem Maß<br />

in der Verfütterung eingesetzt werden können.<br />

Dies ist wichtig, damit auch die pflanzlichen<br />

Erzeugnisse der ersten beiden Umstellungsjahre<br />

im Ökobetrieb Verwendung finden können.<br />

als auch Futtermittel von im ersten Jahr der Umstellung befindlichen<br />

Parzellen verwendet werden, darf der kombinierte Gesamtanteil dieser<br />

Futtermittel die festgesetzten Höchstanteile nicht überschreiten.<br />

2 <strong>Verordnung</strong> (<strong>EG</strong>) Nr. 394/07 lässt befristet bis 31.12.2008 eine höhere<br />

Beimischung von Umstellungsfuttermitteln zu. Ab 2009 gelten<br />

wieder die bisherigen Prozentsätze.<br />

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