EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...
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■ TIERZUKAUF<br />
Angebot an ökologisch erzeugten Tieren noch gering.<br />
Ziel ist es, dass Ökoerzeugnisse von Tieren stammen,<br />
die auf einem Ökobetrieb geboren und von Geburt an<br />
ökologisch gehalten und gefüttert wurden. Immer wieder<br />
kann es jedoch zu Engpässen oder nicht zumutbaren<br />
Transportentfernungen beim Angebot von Tieren aus<br />
Ökobetrieben kommen. In bestimmten Fällen können<br />
mit Zustimmung der Kontrollstelle Tiere aus konventionellen<br />
Betrieben bezogen werden. Dabei sind jedoch das<br />
oben genannte Höchstalter <strong>für</strong> den Tierzukauf sowie die<br />
einzuhaltenden Umstellungsfristen vor der Vermarktung<br />
zu beachten.<br />
Zur Zeit der Erstellung dieser Broschüre stellt sich die<br />
Situation folgendermaßen dar: Bei Wiederkäuern - Rindern,<br />
Schafen, Ziegen - kann meistens die Nachfrage<br />
nach weiblichen Zuchttieren aus Ökobetrieben befriedigt<br />
werden. Engpässe sind vor allem bei männlichen<br />
Zuchttieren oder seltenen Rassen gegeben, oder wenn<br />
größere Tierzahlen (z. B. beim Bestandsaufbau) gefragt<br />
sind. Für Rindermastbetriebe sieht die <strong>Verordnung</strong> keine<br />
Ausnahmemöglichkeit vor. Sie müssen sich außer beim<br />
erstmaligen Bestandsaufbau beim Zukauf von Jungtieren<br />
zur Mast vollständig mit Tieren aus ökologischen<br />
Betrieben versorgen.<br />
Bei Mastschweinen muss die Nachfrage der Schweinemäster<br />
nach ökologisch erzeugten Ferkeln durch die ökologischen<br />
Ferkelerzeuger befriedigt werden. Ausnahmen<br />
sind nicht mehr möglich. Bei Zuchtschweinen ist das<br />
Futter<br />
Die Fütterung soll dem ernährungsphysiologischen Bedarf<br />
der Tiere in ihrem jeweiligen Entwicklungsstadium entsprechen.<br />
Sie ist eher auf die Erzeugung von hohen Qualitäten<br />
als auf die Maximierung der Leistung ausgerichtet.<br />
Die Tiere müssen mit ökologischen Futtermitteln gefüttert<br />
werden. Dabei muss das Futter soweit wie möglich vom<br />
eigenen Betrieb stammen.<br />
Bis zu 50 % (bisher 30 %) der Futterration (gerechnet in<br />
Trockenmasse) kann im Durchschnitt aus Umstellungsfuttermitteln<br />
bestehen. Dies bedeutet, dass die Grundregeln<br />
des ökologischen <strong>Landbau</strong>s 1 auf der betreffenden Futteran-<br />
1 Nach VO (<strong>EG</strong>) Nr. 1319/2007 können im Durchschnitt bis zu 20%<br />
der Gesamtmenge der an die Tiere verfütterten Futtermittel aus der<br />
Beweidung bzw. Beerntung von Dauergrünland oder Parzellen mit<br />
mehrjährigen Futterkulturen im ersten Jahr der Umstellung stammen,<br />
sofern diese Flächen Teil des Betriebs sind und in den letzten fünf<br />
Jahren nicht zu einer Einheit des Betriebs mit ökologischer Erzeugung<br />
gehört haben. Im Falle, dass sowohl Umstellungsfuttermittel<br />
Hier kann noch relativ häufig ein Bezug aus konventionellen<br />
Zuchtbetrieben notwendig sein. Daher können<br />
bei Nichtverfügbarkeit ökologischer Herkünfte neben<br />
jährlich 20 % Jungsauen (bezogen auf den Sauenbestand)<br />
zur Bestandsergänzung auch konventionelle Zuchtferkel<br />
bis zu einem Gewicht von 35 kg mit Genehmigung zugekauft<br />
werden.<br />
Junggeflügel <strong>für</strong> die Mast steht bisher nur in geringem<br />
Maße direkt aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben<br />
zur Verfügung, so dass häufig konventionelles Junggeflügel<br />
mit drei Tagen in den Öko-Betrieb eingestallt wird.<br />
Inzwischen existieren allerdings auch erste ökologische<br />
Betriebe mit Elterntierhaltung <strong>für</strong> Mastgeflügel. Auf geeignete<br />
Herkünfte <strong>für</strong> die Auslaufhaltung ist unbedingt zu<br />
achten. Bei Junghennen <strong>für</strong> die Legehennenhaltung gibt es<br />
inzwischen im gesamten Bundesgebiet die Möglichkeit,<br />
Tiere unterschiedlicher Herkünfte zuzukaufen, die ab 3.<br />
Tag ökologisch gefüttert und gehalten werden. Es zeigt<br />
sich inzwischen deutlich, wie wichtig die frühzeitige<br />
Gewöhnung der Junghennen an die Bedingungen des ökologischen<br />
<strong>Landbau</strong>s im Hinblick auf die Vermeidung von<br />
Verhaltensstörungen ist. Nur mit Ausnahmegenehmigung<br />
durch die Kontrollstelle bei Nichtverfügbarkeit von Öko-<br />
Junghennen können noch konventionelle Junghennen<br />
zugekauft werden, wenn bei diesen die Regelungen zur<br />
Fütterung und Krankheitsvorsorge eingehalten wurden<br />
(dann Einhaltung der sechswöchigen Umstellungszeit).<br />
baufläche mindestens 12 Monate vor der Ernte eingehalten<br />
wurden. Handelt es sich um Umstellungsfuttermittel vom<br />
eigenen Betrieb, so darf dieser Anteil bis zu 80 % (bisher<br />
0 %) der Ration betragen. 2<br />
■<br />
Ökologische Tierhaltung<br />
Verfütterung von Umstellungsfuttermitteln<br />
Diese Regelung ermöglicht, dass Ernteprodukte<br />
von Umstellungsflächen in begrenztem Maß<br />
in der Verfütterung eingesetzt werden können.<br />
Dies ist wichtig, damit auch die pflanzlichen<br />
Erzeugnisse der ersten beiden Umstellungsjahre<br />
im Ökobetrieb Verwendung finden können.<br />
als auch Futtermittel von im ersten Jahr der Umstellung befindlichen<br />
Parzellen verwendet werden, darf der kombinierte Gesamtanteil dieser<br />
Futtermittel die festgesetzten Höchstanteile nicht überschreiten.<br />
2 <strong>Verordnung</strong> (<strong>EG</strong>) Nr. 394/07 lässt befristet bis 31.12.2008 eine höhere<br />
Beimischung von Umstellungsfuttermitteln zu. Ab 2009 gelten<br />
wieder die bisherigen Prozentsätze.<br />
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