EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...
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Durch tiergerechte Haltungs- und Fütterungsverfahren,<br />
fachgerechte Hygiene, Zucht auf konstitutionsstarke Tiere<br />
sowie den Verzicht auf Maximalleistungen kann eine hohe<br />
Widerstandskraft der Tiere gegen Erkrankungen erreicht<br />
werden. Bei immer wieder auftretenden Problemen<br />
muss daher nach den Ursachen gesucht werden, damit<br />
man diese abstellen kann, und somit ein regelmäßiger<br />
und häufiger Einsatz von chemisch-synthetischen allopathischen<br />
Mitteln oder Antibiotika nicht erforderlich<br />
ist. Zu dieser Gruppe von Mitteln zählen synthetisch<br />
hergestellte Wirkstoffe oder auch (i. d. R. biotechnisch<br />
hergestellte) Antibiotika, die direkt gegen die Krankheit<br />
oder den Krankheitserreger wirken. Hierunter fallen z. B.<br />
auch antibiotische Trockensteller zur Euterbehandlung<br />
bei Kühen, deren präventiver (vorbeugender), routinemäßiger<br />
Einsatz nicht zugelassen ist. Sie dürfen lediglich<br />
bei einzelnen Problemtieren bzw. in zu sanierenden Problemherden<br />
nach bakteriologischer Untersuchung oder<br />
Resistenztest verwendet werden.<br />
Generell zugelassen sind homöopathische Mittel,<br />
die insbesondere die Selbstheilungskräfte des Körpers<br />
anregen oder auch Phytotherapeutika, die nicht chemischsynthetisch<br />
hergestellt, sondern aus Pflanzen gewonnen<br />
werden. Resistenzen oder Rückstandsprobleme sind<br />
von diesen Arzneimittelgruppen kaum zu erwarten. Ihr<br />
Einsatz erfordert jedoch Wissen und Erfahrung. Das<br />
Krankheitsvorsorge und tierärztliche<br />
Behandlung<br />
Die Krankheitsvorsorge beruht in der ökologischen Tierhaltung<br />
vor allem auf vorbeugenden Maßnahmen, wie:<br />
• Wahl geeigneter Rassen und Zuchtlinien,<br />
• Anwendung tiergerechter Haltungsverfahren,<br />
• Verfütterung hochwertiger Futtermittel,<br />
• Gewährung von Auslauf und Weidegang zur Förderung<br />
der Immunabwehr,<br />
• Gewährleistung angemessener Besatzdichten,<br />
• Durchführung vorbeugender Hygienemaßnahmen.<br />
Wenn trotz der genannten vorbeugenden Maßnahmen ein<br />
Tier erkrankt oder sich verletzt, ist es unverzüglich zu behandeln.<br />
Für die Verwendung von Tierarzneimitteln gelten<br />
die folgenden Grundsätze:<br />
Ökologische Tierhaltung<br />
■ KranKHEITsVorsorGE unD Arzneimittelgesetz ist auch hier zu beachten. Für Le-<br />
TIErärzTLIcHE BEHanDLunG bensmitteltiere zugelassene Homöopathika können ohne<br />
Verschreibung durch einen Tierarzt eingesetzt werden.<br />
Nicht <strong>für</strong> Lebensmitteltiere zugelassene Homöopathika<br />
dürfen dagegen im Einzelfall nur vom Tierarzt umgewidmet<br />
oder auf dessen Verschreibung hin vom Tierhalter<br />
angewendet werden.<br />
Nicht allen Krankheiten kann mit gesicherter Wirkung<br />
begegnet werden. Wirksame homöopathische oder<br />
phytotherapeutische Behandlungsverfahren sind zum<br />
Beispiel gegen Parasitenbefall, insbesondere gegen die<br />
Weideparasiten bei Rindern, Schweinen, Schafen und<br />
Ziegen derzeit kaum bekannt. Parasitenbehandlungen mit<br />
chemisch-synthetischen allopathischen Medikamenten<br />
können deshalb auch in ökologischen Betrieben notwendig<br />
sein. Der Befallsdruck sollte jedoch über geeignete<br />
Weideführung und Weidepflege in Verbindung mit regelmäßiger<br />
Befallskontrolle soweit als möglich reduziert<br />
werden. Auch bei Infektions- und Stoffwechselkrankheiten<br />
bietet in vielen Fällen nur die Schulmedizin eine<br />
bewährte Therapiemöglichkeit. Bei allen Erkrankungen<br />
muss immer die Heilung des Tieres und der Tierschutz<br />
im Vordergrund stehen; letztlich entscheidet daher auch<br />
das Wissen des Therapeuten über die Wahl des Behandlungsverfahrens.<br />
Die Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes ist heute<br />
in Deutschland durch die „Bestandsbuch-VO“ vom<br />
24.9.2001 <strong>für</strong> alle Tierhalter detailliert geregelt.<br />
• Ein präventiver (vorbeugender) Einsatz von chemischsynthetischen<br />
allopathischen Medikamenten (chemisch<br />
isolierte oder chemisch hergestellte Wirkstoffe, die<br />
direkt gegen die Krankheit bzw. deren Erreger wirken)<br />
ist verboten.<br />
• Vorrang bei der Behandlung haben phytotherapeutische<br />
(aus Pflanzen gewonnene) und homöopathische (siehe<br />
Erläuterung Krankheitsvorsorge) Präparate sowie die<br />
erlaubten Mineralstoffe und Spurenelemente (Anhang II<br />
Teil C Abschnitt 3 (Seite 140) und Teil D Nummer 1.1<br />
(Seite 142)), sofern diese eine entsprechende Wirkung<br />
auf die zu behandelnde Krankheit erwarten lassen.<br />
• Wenn im Sinne der Vermeidung von Leiden und Qualen<br />
des Tieres eine Behandlung erforderlich ist und mit<br />
den genannten Mitteln eine Krankheit tatsächlich oder<br />
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