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EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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Durch tiergerechte Haltungs- und Fütterungsverfahren,<br />

fachgerechte Hygiene, Zucht auf konstitutionsstarke Tiere<br />

sowie den Verzicht auf Maximalleistungen kann eine hohe<br />

Widerstandskraft der Tiere gegen Erkrankungen erreicht<br />

werden. Bei immer wieder auftretenden Problemen<br />

muss daher nach den Ursachen gesucht werden, damit<br />

man diese abstellen kann, und somit ein regelmäßiger<br />

und häufiger Einsatz von chemisch-synthetischen allopathischen<br />

Mitteln oder Antibiotika nicht erforderlich<br />

ist. Zu dieser Gruppe von Mitteln zählen synthetisch<br />

hergestellte Wirkstoffe oder auch (i. d. R. biotechnisch<br />

hergestellte) Antibiotika, die direkt gegen die Krankheit<br />

oder den Krankheitserreger wirken. Hierunter fallen z. B.<br />

auch antibiotische Trockensteller zur Euterbehandlung<br />

bei Kühen, deren präventiver (vorbeugender), routinemäßiger<br />

Einsatz nicht zugelassen ist. Sie dürfen lediglich<br />

bei einzelnen Problemtieren bzw. in zu sanierenden Problemherden<br />

nach bakteriologischer Untersuchung oder<br />

Resistenztest verwendet werden.<br />

Generell zugelassen sind homöopathische Mittel,<br />

die insbesondere die Selbstheilungskräfte des Körpers<br />

anregen oder auch Phytotherapeutika, die nicht chemischsynthetisch<br />

hergestellt, sondern aus Pflanzen gewonnen<br />

werden. Resistenzen oder Rückstandsprobleme sind<br />

von diesen Arzneimittelgruppen kaum zu erwarten. Ihr<br />

Einsatz erfordert jedoch Wissen und Erfahrung. Das<br />

Krankheitsvorsorge und tierärztliche<br />

Behandlung<br />

Die Krankheitsvorsorge beruht in der ökologischen Tierhaltung<br />

vor allem auf vorbeugenden Maßnahmen, wie:<br />

• Wahl geeigneter Rassen und Zuchtlinien,<br />

• Anwendung tiergerechter Haltungsverfahren,<br />

• Verfütterung hochwertiger Futtermittel,<br />

• Gewährung von Auslauf und Weidegang zur Förderung<br />

der Immunabwehr,<br />

• Gewährleistung angemessener Besatzdichten,<br />

• Durchführung vorbeugender Hygienemaßnahmen.<br />

Wenn trotz der genannten vorbeugenden Maßnahmen ein<br />

Tier erkrankt oder sich verletzt, ist es unverzüglich zu behandeln.<br />

Für die Verwendung von Tierarzneimitteln gelten<br />

die folgenden Grundsätze:<br />

Ökologische Tierhaltung<br />

■ KranKHEITsVorsorGE unD Arzneimittelgesetz ist auch hier zu beachten. Für Le-<br />

TIErärzTLIcHE BEHanDLunG bensmitteltiere zugelassene Homöopathika können ohne<br />

Verschreibung durch einen Tierarzt eingesetzt werden.<br />

Nicht <strong>für</strong> Lebensmitteltiere zugelassene Homöopathika<br />

dürfen dagegen im Einzelfall nur vom Tierarzt umgewidmet<br />

oder auf dessen Verschreibung hin vom Tierhalter<br />

angewendet werden.<br />

Nicht allen Krankheiten kann mit gesicherter Wirkung<br />

begegnet werden. Wirksame homöopathische oder<br />

phytotherapeutische Behandlungsverfahren sind zum<br />

Beispiel gegen Parasitenbefall, insbesondere gegen die<br />

Weideparasiten bei Rindern, Schweinen, Schafen und<br />

Ziegen derzeit kaum bekannt. Parasitenbehandlungen mit<br />

chemisch-synthetischen allopathischen Medikamenten<br />

können deshalb auch in ökologischen Betrieben notwendig<br />

sein. Der Befallsdruck sollte jedoch über geeignete<br />

Weideführung und Weidepflege in Verbindung mit regelmäßiger<br />

Befallskontrolle soweit als möglich reduziert<br />

werden. Auch bei Infektions- und Stoffwechselkrankheiten<br />

bietet in vielen Fällen nur die Schulmedizin eine<br />

bewährte Therapiemöglichkeit. Bei allen Erkrankungen<br />

muss immer die Heilung des Tieres und der Tierschutz<br />

im Vordergrund stehen; letztlich entscheidet daher auch<br />

das Wissen des Therapeuten über die Wahl des Behandlungsverfahrens.<br />

Die Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes ist heute<br />

in Deutschland durch die „Bestandsbuch-VO“ vom<br />

24.9.2001 <strong>für</strong> alle Tierhalter detailliert geregelt.<br />

• Ein präventiver (vorbeugender) Einsatz von chemischsynthetischen<br />

allopathischen Medikamenten (chemisch<br />

isolierte oder chemisch hergestellte Wirkstoffe, die<br />

direkt gegen die Krankheit bzw. deren Erreger wirken)<br />

ist verboten.<br />

• Vorrang bei der Behandlung haben phytotherapeutische<br />

(aus Pflanzen gewonnene) und homöopathische (siehe<br />

Erläuterung Krankheitsvorsorge) Präparate sowie die<br />

erlaubten Mineralstoffe und Spurenelemente (Anhang II<br />

Teil C Abschnitt 3 (Seite 140) und Teil D Nummer 1.1<br />

(Seite 142)), sofern diese eine entsprechende Wirkung<br />

auf die zu behandelnde Krankheit erwarten lassen.<br />

• Wenn im Sinne der Vermeidung von Leiden und Qualen<br />

des Tieres eine Behandlung erforderlich ist und mit<br />

den genannten Mitteln eine Krankheit tatsächlich oder<br />

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