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EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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VERGLEIcH VoN ÖKoLoGIScHEN<br />

UND KoNVENTIoNELLEN<br />

VERARBEITUNGSPRoDUKTEN<br />

BEISPIEL 1:<br />

Herkömmliche Margarine<br />

Zutaten:<br />

(1) Pflanzliche Öle und Fette, z. T. gehärtet, Wasser<br />

(2) Emulgatoren: Lecithin (E 322), Mono- und<br />

Diglycerid (E 471), Salz Säuerungsmittel: Milchsäure<br />

(E 270)<br />

(3) Aroma<br />

(4) Vitamine<br />

(5) Farbstoff: Carotin (E 160a)<br />

Anmerkungen aus Sicht der <strong>EG</strong>-Öko-<strong>Verordnung</strong>:<br />

(1) Gehärtete, also chemisch veränderte Öle und Fette<br />

sind <strong>für</strong> Öko-Lebensmittel nicht zugelassen.<br />

(2) Glyceride von Speisefettsäuren sind in Anhang<br />

VI Teil A nicht aufgeführt und können deshalb als<br />

Emulgatoren nicht <strong>für</strong> Öko-Lebensmittel verwendet<br />

werden.<br />

(3) Öko-Lebensmittel dürfen nur natürliche Aromen<br />

enthalten.<br />

(4) Da ein Zusatz von Vitaminen in Margarine gesetzlich<br />

nicht vorgeschrieben ist, darf Öko-Margarine<br />

nicht mit Vitaminen supplementiert werden.<br />

(5) Eine Färbung von Öko-Margarine mit Carotin oder<br />

anderen natürlichen Farbstoffen ist nicht zugelassen.<br />

konventionelle Zutaten <strong>für</strong> befristete Zeiträume vorläufig<br />

zulassen. Die Marktteilnehmer haben die Zulassung bei<br />

der zuständigen Überwachungsbehörde mit Nachweis des<br />

Mangels zu beantragen.<br />

Zum Abschluss der Ausführungen zu Anhang VI der <strong>Verordnung</strong><br />

soll ein konkreter Vergleich von ökologischen und<br />

konventionellen Verarbeitungsprodukten aufzeigen, wie sich<br />

in der Praxis die unterschiedlichen Zulassungsbedingungen<br />

<strong>für</strong> die Verwendung von Zutaten und Zusatzstoffen auf die<br />

Zusammensetzung der Produkte auswirken können. Zu<br />

diesem Zweck wurden zwei Beispiele aus dem Lebensmitteleinzelhandel<br />

ausgewählt (Seite 71 und 72).<br />

Öko-Margarine<br />

Verarbeitung<br />

Zutaten:<br />

Sonnenblumenöl desodoriert*, Palmfett*, Wasser,<br />

Kokosfett*,<br />

Emulgator: Sojalecithin*,<br />

Säuerungsmittel: Zitronensaft*,<br />

Karottensaft*<br />

(* aus ökologischem <strong>Landbau</strong>)<br />

Zu dem konkreten Beispiel ist anzumerken, dass die<br />

Desodorierung von pflanzlichen Fetten und Ölen gemäß<br />

<strong>EG</strong>-Öko-<strong>Verordnung</strong> erlaubt ist. Für die Öko-Margarine<br />

werden ausschließlich ökologisch erzeugte Lebensmittelzutaten<br />

(anstatt Zusatzstoffe) als Emulgator, Säuerungsmittel<br />

und zur Färbung verwendet. Außerdem werden<br />

keine Aromen zugesetzt.<br />

Nicht geregelte Verarbeitungsbereiche<br />

Die <strong>EG</strong>-Öko-<strong>Verordnung</strong> begrenzt die Normen zur Verarbeitung<br />

von Öko-Lebensmitteln auf folgende Bereiche:<br />

• grundsätzlicher Ausschluss der Verwendung von gentechnisch<br />

veränderten Organismen und der Behandlung<br />

mit ionisierenden Strahlen sowie<br />

• erschöpfende Auflistung der zugelassenen Zutaten und<br />

Hilfsstoffe in den Teilen A, B und C des Anhangs VI.<br />

Die <strong>Verordnung</strong> enthält keine ausdrücklichen Vorschriften zu<br />

den üblichen Verfahren in der Lebensmittelverarbeitung, die<br />

71

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