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EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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Ökologische Tierhaltung<br />

4<br />

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■<br />

BEISPIELE ZUR UMSTELLUNG<br />

Beispiel 1:<br />

Milchviehbetrieb mit „gleichzeitiger“ Umstellung<br />

Der Milchviehbetrieb Meyer hat am 30. Juni 2005 auf<br />

den Futterflächen zum letzten Mal eine konventionelle<br />

Maßnahme in Form einer Düngung mit mineralischem<br />

Stickstoff oder einer Pflanzenschutzspritzung durchgeführt.<br />

Ab diesem Zeitpunkt hält er die Vorgaben der<br />

<strong>Verordnung</strong> ein. Die vorhandenen konventionellen Futtervorräte<br />

werden anschließend aufgebraucht.<br />

Die Stallgebäude werden im Verlauf der Umstellungszeit<br />

den neuen Anforderungen angepasst; es müssen aber<br />

die Anpassungen vor Beginn der Umstellungszeiten in<br />

Tabelle 4 erfolgt und abgeschlossen sein. Ab 1. Juli 2007,<br />

also 24 Monate nach Umstellungsbeginn, kann er seine<br />

Milch wie auch das Rindfleisch als Ökoerzeugnis vermarkten,<br />

sofern es sich um Tiere handelt, die zu Beginn<br />

der Umstellung bereits auf dem Betrieb vorhanden waren<br />

oder auf dem Betrieb danach geboren wurden. Tiere, die<br />

nach Umstellungsbeginn von konventionellen Betrieben<br />

zugekauft wurden (z. B. Zuchtrinder), müssen vor einer<br />

Vermarktung ihrer Produkte als Ökoerzeugnisse mindestens<br />

die in Tabelle 4 angegebenen Umstellungszeiten<br />

durchlaufen haben.<br />

Beispiel 2:<br />

Veredelungsbetrieb mit „nicht-gleichzeitiger“<br />

Umstellung<br />

Der Betrieb Müller verdient vor allem mit Schweinemast<br />

und Legehennenhaltung sein Geld. Im Juni 2005<br />

hat er auf den Futtergetreideflächen zum letzten Mal eine<br />

konventionelle Maßnahme in Form einer Fungizidspritzung<br />

durchgeführt. Damit stehen ihm ab der Ernte 200 ,<br />

also ab August, zum ersten Mal betriebseigene Umstellungsfuttermittel<br />

in Form von Futtergetreide zur Verfügung.<br />

Voraussetzung ist, dass die letzte konventionelle<br />

Maßnahme mindestens 12 Monate vor dem Erntetermin<br />

zurückliegt. Diese Umstellungsfuttermittel dürfen in der<br />

Ration bis zu einem Anteil von 80 % eingesetzt werden<br />

(vgl. Abschnitt Fütterung Seite 49).<br />

Durch Zukauf „anerkannter Ökofutterware“ von anderen<br />

Betrieben, auf deren Flächen die Regeln des<br />

Ökoanbaus bereits mehr als 24 Monate vor der Aussaat<br />

eingehalten wurden, ergänzt der Betrieb im August das<br />

eigenerzeugte Futter.<br />

Unter Einbeziehung der zugelassenen Eiweißergänzungsfuttermittel<br />

(siehe Abschnitt Fütterung Seite 49)<br />

hat er somit ab Anfang September 2006 <strong>für</strong> Geflügel wie<br />

auch <strong>für</strong> Schweine eine Futterration zur Verfügung, die<br />

den Anforderungen der <strong>Verordnung</strong> entspricht. Auch die<br />

Haltungsvorschriften werden eingehalten. Die Erzeugnisse<br />

der auf dem Betrieb vorhandenen Tiere können dann<br />

nach Ablauf der in der Tabelle 4 aufgeführten Umstellungsfristen<br />

als Ökoerzeugnis vermarktet werden; die Eier<br />

der vorhandenen Legehennen also ab Mitte Oktober 200<br />

(nach Wochen). In der Schweinemast stallt Herr Müller<br />

am 1. September 200 neue Ferkel auf. Diese müssen aus<br />

ökologischen Betrieben stammen und können dann bei<br />

Mastende als Ökoschweine vermarktet werden.<br />

Tabelle 4 - Umstellungszeiten bei verschiedenen Tierarten und Nutzungsrichtungen<br />

Tierart und Nutzungsrichtung Umstellungszeit<br />

Rinder zur Fleischerzeugung 12 Monate (Tiere, die zum Schlachtzeitpunkt älter sind als 16<br />

Monate), mindestens jedoch 3 / 4 der Lebenszeit (Tiere, die zum<br />

Schlachtzeitpunkt jünger sind als 16 Monate)<br />

Schweine sowie Kleinwiederkäuer<br />

(Schafe, Ziegen) zur Fleischerzeugung<br />

Milch erzeugende Tiere<br />

(z. B. Milchkühe, Milchschafe, Milchziegen)<br />

Geflügel zur Fleischerzeugung<br />

(z. B. Masthähnchen, Puten, Gänse, Enten)<br />

Geflügel zur Eiererzeugung<br />

(Legehennen)<br />

6 Monate<br />

6 Monate<br />

10 Wochen (unter der Voraussetzung, dass es spätestens im Alter<br />

von drei Tagen im Ökobetrieb eingestellt wurde)<br />

6 Wochen

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