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EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

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■ BEISPIELE ZUR UMSTELLUNG (2) bewirtschaftet. 5 Prozent konventionelle Futtermittel, die<br />

Beispiel 3:<br />

Milchviehbetrieb mit „nicht-gleichzeitiger“<br />

Umstellung<br />

Der Betrieb Schmidt erfüllt auch schon als konventionell<br />

wirtschaftender Betrieb die Haltungsanforderungen<br />

der <strong>Verordnung</strong> <strong>für</strong> Rinder und Milchkühe, so dass<br />

Umbauten im Zuge der Umstellung auf ökologischen<br />

<strong>Landbau</strong> nicht nötig sind. Am 30. März 200 erfolgt<br />

zum letzten Mal eine konventionelle Maßnahme auf den<br />

Futterflächen in Form einer mineralischen Stickstoffdüngung.<br />

Damit ist Futter, welches ab dem 1. April 2007 auf<br />

den Flächen geerntet wird, als Umstellungsfutter zu 80<br />

Prozent in der Ration einsetzbar.<br />

Ab 1. April 2007 setzt er gleichzeitig zu 15 Prozent<br />

der Ration „anerkanntes“ Ökofutter ein, welches er von<br />

einem benachbarten Ökobetrieb zugekauft hat, der seine<br />

Flächen bereits seit mehr als 24 Monaten ökologisch<br />

2. Nicht-gleichzeitige Umstellung der gesamten Produktionseinheit:<br />

In diesem Falle sind Umstellungszeiten<br />

<strong>für</strong> die einzelnen Tierarten und Nutzungsrichtungen<br />

(siehe Tabelle 4 auf Seite 4 ) festgelegt. Während<br />

dieser Umstellungszeiträume müssen die Vorgaben der<br />

<strong>Verordnung</strong> eingehalten werden.<br />

Herkunft der Tiere<br />

Bei der Wahl der Rassen oder Zuchtlinien ist der Anpassungsfähigkeit<br />

der Tiere an die Umwelt, ihrer Vitalität und<br />

ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten Rechnung<br />

zu tragen. Auf in der Intensivhaltung verwendete Rassen<br />

und Linien mit typischen Krankheiten oder Gesundheitsproblemen<br />

(z. B. Stressanfälligkeit, Kreislaufschwäche<br />

oder Schwergeburtsneigung) soll verzichtet werden. Einheimischen<br />

Rassen und Linien bzw. Rassen, die regional<br />

angepasst sind, ist der Vorzug zu geben.<br />

Grundsätzlich müssen alle Tiere von ökologisch wirtschaftenden<br />

Betrieben stammen und sollen auch in diesem<br />

Produktionssystem verbleiben.<br />

In folgenden Ausnahmefällen können Tiere aus konventionellen<br />

Betrieben in den Ökobetrieb eingeführt und<br />

umgestellt werden:<br />

Ökologische Tierhaltung<br />

laut Anhang II Teil C der <strong>Verordnung</strong> (siehe Anhang in<br />

diesem Heft Seite 139) zugelassen sind, vervollständigen<br />

die Ration. Die Fütterung entspricht damit den Kriterien<br />

der <strong>Verordnung</strong>. Somit beginnt ab diesem Zeitpunkt<br />

die sechsmonatige Umstellungszeit <strong>für</strong> die Milchkühe.<br />

Ab 1. Oktober 2007 ist somit der Verkauf der Milch als<br />

ökologisches Erzeugnis an eine Biomolkerei möglich.<br />

Zu beachten ist, dass ab 1.1.2008 keine konventionellen<br />

Futtermittel landwirtschaftlichen Ursprungs mehr verfüttert<br />

werden dürfen. Zur Fleischnutzung bestimmte Rinder<br />

und Rindfleisch können ebenfalls nach Einhaltung der<br />

Umstellungszeiten gemäß Tabelle 4 Seite 4 (Beginn des<br />

Umstellungszeitraums: 1. April 2007) als Ökoerzeugnis<br />

vermarktet werden. Tiere, die zum Schlachtzeitpunkt<br />

älter als 1 Monate alt sind, sind also nach 12 Monaten,<br />

d. h. ab 1. April 2008 als Ökoerzeugnis vermarktbar.<br />

Jüngere Tiere müssen mindestens 3/4 ihrer Lebenszeit<br />

ökologisch gefüttert und gehalten worden sein, bevor<br />

eine Vermarktung als Ökofleisch möglich ist.<br />

a) Bei der Umstellung eines konventionellen Tierhaltungsbetriebes<br />

auf den ökologischen <strong>Landbau</strong> kann<br />

der vorhandene Tierbestand mit Genehmigung der<br />

Kontrollstelle umgestellt werden.<br />

b) Beim erstmaligen Aufbau eines Tierbestandes können<br />

Tiere aus konventionellen Betrieben nach vorheriger<br />

Genehmigung der Kontrollstelle eingestellt werden,<br />

Bei „nicht gleichzeitiger“ Umstellung von Tierhaltung und Futterflächen<br />

müssen tierartspezifische Umstellungszeiten eingehalten<br />

werden<br />

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