EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...
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Ökologische Tierhaltung<br />
• Einrichtung von Weidegang oder Auslaufflächen <strong>für</strong><br />
Jung- und Masttiere bei Rindern, Schafen und Ziegen<br />
mit den vorgeschriebenen Mindestflächen.<br />
• Einrichtung oder Erweiterung von Auslaufflächen <strong>für</strong><br />
Zucht- und Mastschweine auf die vorgeschriebenen<br />
Mindestflächen.<br />
• Erweiterung der Stallflächen auf die vorgeschriebenen<br />
Mindestmaße bei Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen<br />
(nur soweit jedem Tier bereits jetzt ein Fress- sowie<br />
Die ökologische Bienenhaltung ist in der <strong>Verordnung</strong><br />
detailliert geregelt<br />
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ein eingestreuter Liegeplatz zur Verfügung steht).<br />
• Erweiterung der Ausläufe bei Geflügel auf die vorgeschriebenen<br />
Mindestflächen (sofern bereits jetzt ein<br />
Schlechtwetterauslauf und/oder ein kleinerer Grünauslauf<br />
vorhanden ist.<br />
• Einrichtung eines Zugangs zu einem Fließgewässer<br />
(siehe oben), Teich oder See <strong>für</strong> Wassergeflügel (Wasserschutz<br />
beachten).<br />
• Begrenzung der Geflügelställe auf die vorgegebenen<br />
maximalen Tierzahlen je Stall und Begrenzung der<br />
maximalen Stallgesamtfläche (Bestandsobergrenze) in<br />
der Geflügelmast.<br />
Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse<br />
Die ökologische Bienenhaltung ist in der <strong>Verordnung</strong> detailliert<br />
geregelt. Die ökologische Qualität der Imkereierzeugnisse<br />
wird in den Regelungen vor allem über die Behandlung<br />
der Völker, die Umwelt sowie die Verarbeitungs- und<br />
Lagerungsbedingungen definiert. Der Umstellungszeitraum<br />
beträgt mindestens 12 Monate.<br />
Es sind hinsichtlich des Schadstoffeintrages unbedenkliche<br />
Standorte zu wählen. Die künstliche Fütterung mit Öko-Zuckersirup<br />
kann von der Kontrollstelle zugelassen werden. Bei<br />
der Krankheitsvorsorge wird auf vorbeugende Maßnahmen<br />
zurückgegriffen. Der präventive Einsatz chemisch-synthetischer<br />
Arzneimittel ist verboten. Organische Säuren und<br />
ätherische Öle können verwendet werden, soweit sie nach<br />
den tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen<br />
sind. Beim Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer<br />
Arzneimittel muss das betroffene Volk erneut umgestellt<br />
werden (d.h. Wachsaustausch, mindestens 12 Monate<br />
Umstellung).<br />
Die Bienenstöcke bestehen hauptsächlich aus natürlichen<br />
Materialien. Das Wachs muss von ökologischen Einheiten<br />
stammen. Es wird im Naturwabenbau stetig erneuert und<br />
somit weitgehend frei von Rückständen gehalten.