09.01.2013 Aufrufe

EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ökologische Tierhaltung<br />

• Einrichtung von Weidegang oder Auslaufflächen <strong>für</strong><br />

Jung- und Masttiere bei Rindern, Schafen und Ziegen<br />

mit den vorgeschriebenen Mindestflächen.<br />

• Einrichtung oder Erweiterung von Auslaufflächen <strong>für</strong><br />

Zucht- und Mastschweine auf die vorgeschriebenen<br />

Mindestflächen.<br />

• Erweiterung der Stallflächen auf die vorgeschriebenen<br />

Mindestmaße bei Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen<br />

(nur soweit jedem Tier bereits jetzt ein Fress- sowie<br />

Die ökologische Bienenhaltung ist in der <strong>Verordnung</strong><br />

detailliert geregelt<br />

2<br />

ein eingestreuter Liegeplatz zur Verfügung steht).<br />

• Erweiterung der Ausläufe bei Geflügel auf die vorgeschriebenen<br />

Mindestflächen (sofern bereits jetzt ein<br />

Schlechtwetterauslauf und/oder ein kleinerer Grünauslauf<br />

vorhanden ist.<br />

• Einrichtung eines Zugangs zu einem Fließgewässer<br />

(siehe oben), Teich oder See <strong>für</strong> Wassergeflügel (Wasserschutz<br />

beachten).<br />

• Begrenzung der Geflügelställe auf die vorgegebenen<br />

maximalen Tierzahlen je Stall und Begrenzung der<br />

maximalen Stallgesamtfläche (Bestandsobergrenze) in<br />

der Geflügelmast.<br />

Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse<br />

Die ökologische Bienenhaltung ist in der <strong>Verordnung</strong> detailliert<br />

geregelt. Die ökologische Qualität der Imkereierzeugnisse<br />

wird in den Regelungen vor allem über die Behandlung<br />

der Völker, die Umwelt sowie die Verarbeitungs- und<br />

Lagerungsbedingungen definiert. Der Umstellungszeitraum<br />

beträgt mindestens 12 Monate.<br />

Es sind hinsichtlich des Schadstoffeintrages unbedenkliche<br />

Standorte zu wählen. Die künstliche Fütterung mit Öko-Zuckersirup<br />

kann von der Kontrollstelle zugelassen werden. Bei<br />

der Krankheitsvorsorge wird auf vorbeugende Maßnahmen<br />

zurückgegriffen. Der präventive Einsatz chemisch-synthetischer<br />

Arzneimittel ist verboten. Organische Säuren und<br />

ätherische Öle können verwendet werden, soweit sie nach<br />

den tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen<br />

sind. Beim Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer<br />

Arzneimittel muss das betroffene Volk erneut umgestellt<br />

werden (d.h. Wachsaustausch, mindestens 12 Monate<br />

Umstellung).<br />

Die Bienenstöcke bestehen hauptsächlich aus natürlichen<br />

Materialien. Das Wachs muss von ökologischen Einheiten<br />

stammen. Es wird im Naturwabenbau stetig erneuert und<br />

somit weitgehend frei von Rückständen gehalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!