EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...
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Einfuhren aus Drittländern<br />
78<br />
■ BEISPIEL 1:<br />
■ BEISPIEL 2:<br />
ERZEUGUNGSVoRScHRIFTEN<br />
KoNTRoLLMASSNAHMEN<br />
Während in den EU-Ländern eine Umstellung auf<br />
den ökologischen <strong>Landbau</strong> durch den Verzicht auf einen<br />
Einsatz chemisch-synthetischer Mineraldünger und<br />
Pflanzenschutzmittel oft Ertragseinbußen nach sich zieht,<br />
wenden Kleinbauern in Entwicklungsländern in vielen<br />
Fällen solche unzulässigen Mittel kaum oder überhaupt<br />
nicht an. Dies ist trotzdem meist kein ökologischer<br />
<strong>Landbau</strong>, da zum Beispiel auf den Anbauflächen gravierende<br />
Erosionsprobleme auftreten oder keine geregelte<br />
Fruchtfolge eingeführt wurde. Die Bodenfruchtbarkeit<br />
ist oft sehr schlecht. Um ein standortgerechtes und<br />
nachhaltiges Produktionssystem etablieren zu können,<br />
wie es den Grundprinzipien des ökologischen <strong>Landbau</strong>s<br />
entspricht, muss als erste Priorität der Boden erhalten<br />
und die Bodenfruchtbarkeit verbessert werden. Dies kann<br />
zum Beispiel durch die Einführung von Erosionsschutzmaßnahmen<br />
in steilen Hanglagen erfolgen. Wenn nun die<br />
Erzeugungsvorschriften <strong>für</strong> den ökologischen <strong>Landbau</strong><br />
in Drittländern die Notwendigkeit der Bodenfruchtbarkeits-Verbesserung<br />
sehr stark hervorheben, obwohl<br />
dieser in Anhang I der <strong>EG</strong>-Öko-<strong>Verordnung</strong> eher knapp<br />
angesprochen wird, ist dies den Produktionsregeln der<br />
<strong>Verordnung</strong> gleichwertig.<br />
Ein anderes Beispiel sind Abweichungen bei den im<br />
ökologischen <strong>Landbau</strong> zulässigen Dünge-, Pflanzenschutz-<br />
und Futtermitteln zwischen EU und Drittland. So<br />
werden in manchen lateinamerikanischen Ländern häufig<br />
Pflanzenextrakte verwendet, um die Öko-Kulturen vor<br />
Krankheitserregern und Schädlingen zu schützen. Auch<br />
dies ist der <strong>Verordnung</strong> gleichwertig.<br />
PRÜFUNG AUF „GLEIcHWERTIGKEIT“ (SEITE 76)<br />
Bei den Kontrollmaßnahmen ist es in vielen Fällen<br />
schwierig, von kleinbäuerlichen Betrieben in Entwicklungsländern<br />
eine so detaillierte Buchführung zu fordern,<br />
wie es die <strong>EG</strong>-Öko-<strong>Verordnung</strong> verlangt. Wenn die<br />
Kontrollstelle im Drittland dies durch eine verstärkte<br />
Durchführung von unangekündigten Kontrollbesuchen<br />
kompensiert, kann dies ebenfalls gleichwertig sein.<br />
Die Entscheidung, ob Produktionsvorschriften oder<br />
Kontrollmaßnahmen im Drittland den Rechtsvorschriften<br />
der <strong>EG</strong>-Öko-<strong>Verordnung</strong> gleichwertig sind, ist in der Regel<br />
eine Einzelfallentscheidung. Entscheidungshilfe hier<strong>für</strong><br />
ist der Codex Alimentarius. Die Vorgaben des Codex<br />
Alimentarius <strong>für</strong> den ökologischen <strong>Landbau</strong> beschreiben<br />
das internationale Verständnis über die Kernelemente des<br />
ökologischen <strong>Landbau</strong>s auf der Regierungsebene.