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Amtsblatt für Brandenburg, 2012, Nummer 49, Seiten 1829

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Tabelle 13: Entsorgungskapazitäten 2020<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Brandenburg</strong> – Nr. <strong>49</strong> vom 12. Dezember <strong>2012</strong><br />

Prognostiziertes Aufkommen Entsorgungskapazitäten<br />

Restabfallbehandlung [Mg] 515.000 1.195.000<br />

Energetische Verwertung [Mg] 515.000 2.665.000<br />

Deponierung Klasse I [m 3 ] 105.000 800.000*<br />

Deponierung Klasse II [m 3 ] 180.000 2.800.000*<br />

* verbliebenes Restvolumen 2020 ohne Erweiterungsoption und ohne Berücksichtigung von Betriebsdeponien<br />

Restabfallbehandlung<br />

Die Restabfallbehandlung erfolgt in eigenen Anlagen der örE<br />

oder im Auftrag der örE im Rahmen längerfristiger Verträge in<br />

Anlagen privater Entsorgungsunternehmen (siehe dazu im Einzelnen<br />

Abschnitt 4.2.4). Die Standorte der Restabfallbehandlungsanlagen<br />

sind in der Abbildung 3 (S. 1844) dargestellt.<br />

Neben den zukünftig ca. 515.000 Mg zu behandelnden Restabfällen<br />

der örE des Landes <strong>Brandenburg</strong> werden in geringerem<br />

Umfang auch Mengen außerhalb der kommunalen Entsorgungspflicht<br />

in den Restabfallbehandlungsanlagen behandelt werden.<br />

Die heute und künftig vorhandenen Entsorgungskapazitäten,<br />

zum Teil im Eigentum der örE, sowie die langfristigen vertraglichen<br />

Absicherungen der Restabfallbehandlung durch die örE<br />

gewährleisten in jedem Fall die Entsorgungssicherheit im Land<br />

<strong>Brandenburg</strong>.<br />

Energetische Verwertung<br />

Durch die örE des Landes <strong>Brandenburg</strong> und Abfälle aus den<br />

Restabfallbehandlungsanlagen Berlins werden nur ca. 20 Prozent<br />

der laut Tabelle 8 aktuell im Land vorhandenen Kapazitäten<br />

zur energetischen Verwertung in Anspruch genommen. Bei dem<br />

überwiegenden Teil dieser Anlagen handelt es sich um Neubauten.<br />

Zumindest <strong>für</strong> diese Anlagen kann davon ausgegangen werden,<br />

dass sie auch noch weit über den Planungszeitraum hinaus<br />

zur Verfügung stehen werden. Damit ist <strong>für</strong> die örE die energetische<br />

Verwertung der heizwertreichen Abfälle aus den Restabfallbehandlungsanlagen<br />

sowie der direkt zu verbrennenden Abfälle<br />

langfristig gesichert.<br />

Deponierung<br />

Für die aus der öffentlichen Abfallentsorgung und der in diesem<br />

1853<br />

Zusammenhang stattfindenden Restabfallbehandlung stammenden<br />

und zu deponierenden Abfälle wird sich das jährlich benötigte<br />

Deponievolumen bis zum Jahr 2020 auf eine Größenordnung<br />

von ca. 285.000 m 3 /a verringern. In dieses Volumen sind<br />

auch ca. 185.000 m 3 /a Bauabfälle aus Berlin (Maximalszenario<br />

gemäß AWK [27]) einbezogen. Ob die Berliner Mengen sich<br />

überhaupt im Bereich des Maximalszenarios bewegen werden,<br />

werden die kommenden Jahresberichte zeigen.<br />

Die Abschätzung des Aufkommens der Abfälle, die außerhalb<br />

der Entsorgungspflicht der örE im Land <strong>Brandenburg</strong> anfallen<br />

und auf Deponien beseitigt werden müssen, ist mit größeren Unsicherheiten<br />

verbunden (vgl. 4.2.2). Entsprechend dem sachlichen<br />

Geltungsbereich finden diese Abfälle im vorliegenden<br />

AWP keine direkte Berücksichtigung. In den zurückliegenden<br />

Jahren wurden auf den öffentlich zugänglichen Deponien im<br />

Land <strong>Brandenburg</strong> durchschnittlich 171.000 m 3 solcher Abfälle<br />

abgelagert. Eine Tendenz <strong>für</strong> eine dauerhafte Erhöhung dieser<br />

Mengen ist bisher nicht zu erkennen. Zum Zeitpunkt der Planerstellung<br />

kann auch nicht eingeschätzt werden, ob die geplante<br />

Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz<br />

zu einer signifikanten Erhöhung der zu deponierenden mineralischen<br />

Abfälle führen wird, zumal die Bundesregierung eine<br />

wesentliche Änderung der bislang diesem Rechtsvorhaben zugrunde<br />

liegenden Konzeption plant.<br />

In Abbildung 5 sind die verfügbaren Deponievolumina vor dem<br />

Hintergrund der prognostizierten Mengen dargestellt. Diese<br />

Restvolumina umfassen sowohl die ausgebauten als auch die<br />

genehmigten, aber aus verschiedenen Gründen noch nicht errichteten<br />

Kapazitäten. Für eine bessere Planungsaussage wurden in<br />

der Abbildung auch die Abfälle berücksichtigt, die außerhalb der<br />

Entsorgungspflicht der örE abgelagert wurden. Da eine gesicherte<br />

Prognose <strong>für</strong> diese Abfälle nicht möglich ist, wurden die oben<br />

genannten 171.000 m 3 /a zugrunde gelegt.

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