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Amtsblatt für Brandenburg, 2012, Nummer 49, Seiten 1829

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1858 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Brandenburg</strong> – Nr. <strong>49</strong> vom 12. Dezember <strong>2012</strong><br />

schen 35 bis 50 Prozent. Dabei weisen die örE mit Biotonne er- Die im Hausmüll verbleibenden Bioabfälle werden im Land Branwartungsgemäß<br />

einen tendenziell geringeren Organikgehalt denburg einer Restabfallbehandlung nach den in Abbildung 7 darauf.<br />

gestellten grundsätzlichen Verfahrensvarianten zugeführt.<br />

Abbildung 7: Entsorgung der Bioabfälle über den Hausmüll im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Die einzelnen Verfahren der Restabfallbehandlung selbst sind<br />

im Abschnitt 4.2.2.1 näher dargestellt.<br />

Die im Restmüll enthaltenen Bioabfälle werden im Rahmen der<br />

Mechanisch-biologischen Stabilisierung und der mechanischen<br />

Abfallbehandlung nahezu vollständig einer energetischen Verwertung<br />

zugeführt. Bei der Vergärung wird das aus dem Bioabfallanteil<br />

erzeugte Biogas energetisch verwertet. Bei der Mechanischbiologischen<br />

Abfallbehandlung vor der Deponierung wird das<br />

Energiepotenzial der Bioabfälle vorrangig <strong>für</strong> die Durchführung<br />

des biologischen Behandlungsprozesses genutzt. Nach ihrer Stabilisierung<br />

werden sie überwiegend auf der Deponie beseitigt.<br />

2010 wurden ca. 45 Prozent des Hausmülls in Anlagen behandelt,<br />

die den darin enthaltenen Bioabfallanteil einer anschließenden<br />

energetischen Verwertung zuführen.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die trotz der Eigenkompostierung<br />

und getrennten Bioabfallsammlung im Hausmüll<br />

verbleibenden Bioabfälle in einem bedeutsamen Umfang<br />

verwertet und nicht beseitigt werden.<br />

4.5.3.2 Weiterentwicklung der Bioabfallentsorgung<br />

Das Land <strong>Brandenburg</strong> hat von jeher darauf orientiert, mit geeigneten<br />

Mitteln eine entsprechend den vorhandenen Rahmenbedingungen<br />

möglichst umfassende Bioabfallverwertung durch­<br />

zuführen. Ein Schwerpunkt <strong>für</strong> die kommende Planungsperiode<br />

ist die Weiterentwicklung der getrennten Sammlung der Bioabfälle.<br />

Dabei wird als ein erster Schritt zur Umsetzung der neuen<br />

rechtlichen Anforderungen besonderer Wert auf den weiteren<br />

Ausbau der getrennten Grünabfallsammlung gelegt. In diesem<br />

Zusammenhang kommt der verstärkten Nutzung der energetischen<br />

Potenziale der Bioabfälle eine besondere Bedeutung zu.<br />

Neben der direkten Verbrennung soll verstärkt die Gewinnung<br />

von Biogas ausgebaut werden.<br />

4.5.3.2.1 Weiterentwicklung der getrennten Sammlung der<br />

Bioabfälle<br />

Die dargestellte Situation des Landes zeigt, dass es noch relevante<br />

Potenziale an Bioabfällen im Restmüll gibt.<br />

Nach Artikel 22 der Abfallrahmenrichtlinie der EU (AbfRRL) [1]<br />

haben die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zu treffen, um<br />

die getrennte Sammlung von Bioabfällen zu dem Zweck der<br />

Kompostierung oder Vergärung zu fördern. Mit dem neuen<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) [4] wurden diese Vorgaben<br />

umgesetzt. Spätestens ab 2015 sind Bioabfälle getrennt zu sammeln.<br />

Dabei sind die technischen Möglichkeiten und die wirtschaftliche<br />

Zumutbarkeit zu beachten. Der § 11 KrWG [4] enthält<br />

eine Ermächtigungsgrundlage <strong>für</strong> die Bundesregierung zum<br />

Erlass einer Rechtsverordnung. Darin sollen die Anforderungen<br />

an die Ausgestaltung der Getrenntsammlung bestimmt werden,

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