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Amtsblatt für Brandenburg, 2012, Nummer 49, Seiten 1829

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1854 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Brandenburg</strong> – Nr. <strong>49</strong> vom 12. Dezember <strong>2012</strong><br />

Abbildung 5: Restvolumina der Deponien des Landes <strong>Brandenburg</strong> ohne Berücksichtigung von Betriebsdeponien<br />

Damit stünden 2020 Restvolumina von ca. 800.000 m 3 auf DK I-<br />

Deponien und von ca. 2,8 Mio. m 3 auf DK II-Deponien zur Verfügung.<br />

Mit dem verfügbaren Restvolumen der Deponieklasse I stehen<br />

danach mehr Deponiekapazitäten zur Verfügung als <strong>für</strong> die Entsorgungssicherheit<br />

des Landes <strong>für</strong> Abfälle mit den entsprechenden<br />

Zuordnungswerten im Planungszeitraum benötigt werden.<br />

Für Abfälle, die auf Deponien der Klasse II abgelagert werden<br />

müssen, steht im Planungszeitraum und deutlich darüber hinaus<br />

ausreichend Deponievolumen zur Verfügung. Hier sind auch<br />

keine nennenswerten Abweichungen von den prognostizierten<br />

Ablagerungsmengen zu erwarten.<br />

Bei den vorangegangenen Betrachtungen und in der Darstellung<br />

in Abbildung 5 wurde noch nicht die Möglichkeit berücksichtigt,<br />

durch den Ausbau vorgehaltener Erweiterungsflächen der<br />

Deponie Schöneiche den Deponieraum um bis zu 7,3 Mio. m 3 zu<br />

erhöhen. Das entspricht in Bezug auf das Jahr 2020 einer zusätzlichen<br />

Planungsreserve von ca. 150 Prozent. Darüber hinaus<br />

befinden sich derzeit mehrere Deponievorhaben in Genehmigungsverfahren,<br />

die entsprechend der vorgelegten Planungen<br />

insgesamt ca. 3,0 Mio. m 3 Deponievolumen umfassen. Damit<br />

reichen die im Land <strong>Brandenburg</strong> aktuell verfügbaren sowie bei<br />

Erfordernis aktivierbaren Deponiekapazitäten in jedem Fall aus,<br />

um im Planungszeitraum Entsorgungssicherheit <strong>für</strong> alle Abfälle<br />

zu garantieren, die auf Deponien der Klassen I und II abgelagert<br />

werden müssen. Aufgrund dieser hohen Kapazitäten trifft diese<br />

Aussage auch auf die abzulagernden Abfälle, die außerhalb der<br />

Entsorgungspflicht der örE anfallen, zu, obwohl <strong>für</strong> diese aufgrund<br />

der spezifischen Randbedingungen auch zukünftig keine<br />

gesicherte Aussage zu den zu erwartenden Mengen möglich sein<br />

wird.<br />

Somit besteht aus landesplanerischer Sicht im Planungszeitraum<br />

grundsätzlich kein Bedarf an zusätzlichem Deponieraum <strong>für</strong> die<br />

Deponieklassen I und II. Auch die ungleiche regionale Verteilung<br />

der derzeit verfügbaren Deponiekapazitäten würde nur im<br />

Ausnahmefall die Planung von weiterem Deponieraum rechtfertigen.<br />

Mindestvoraussetzung <strong>für</strong> eine solche Ausnahme wäre der<br />

Nachweis des ökologischen und wirtschaftlichen Nutzens einer<br />

derartigen Planung <strong>für</strong> die betrachtete Region. Zu berücksichtigen<br />

ist insbesondere die Entfernung zur nächsten Deponie.<br />

Außerdem wäre die Planung eng auf die innerhalb dieser Region<br />

tatsächlich zur Ablagerung anfallenden Abfallmengen zu begrenzen.<br />

Diese umfassen vor allem Abfälle mit dauerhaft hohem<br />

Aufkommen in der Region sowie betriebseigene Abfälle der<br />

künftigen Deponiebetreiber.<br />

Bei der nächsten Auswertung des AWP nach spätestens sechs<br />

Jahren sind insbesondere die Mengendaten der mineralischen<br />

Abfälle, die außerhalb der Entsorgungspflicht der örE abgelagert<br />

wurden, auf ihre Auswirkungen auf die Restkapazitäten der<br />

Deponien der Klassen I und II zu überprüfen.<br />

Für mineralische Abfälle, die auf Deponien der Klasse 0 abgelagert<br />

werden können, erfolgen generell keine weitergehenden<br />

planerischen Betrachtungen. Einerseits fallen solche Abfälle im<br />

Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung kaum an und ande­

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