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Amtsblatt für Brandenburg, 2012, Nummer 49, Seiten 1829

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1874 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Brandenburg</strong> – Nr. <strong>49</strong> vom 12. Dezember <strong>2012</strong><br />

Im Interesse der Landesziele und unter Beachtung der wirtschaftlichen<br />

Zumutbarkeit hat das Land <strong>Brandenburg</strong> mit der<br />

Sonderabfallentsorgungsverordnung (SAbfEV) [29] die Voraussetzungen<br />

geschaffen, um die Abfallströme gezielt lenken und<br />

steuern zu können. Die SBB, mit Sitz in Potsdam, nimmt sowohl<br />

vom Land Berlin als auch vom Land <strong>Brandenburg</strong> folgende Aufgaben<br />

wahr:<br />

- Zentrale Steuerung des angedienten Abfalls,<br />

- Sicherstellung ausreichender Entsorgungsmöglichkeiten und<br />

Unterstützung bei der Suche nach neuen Standorten <strong>für</strong> Entsorgungsanlagen,<br />

- Entwicklung von Konzepten zur Vermeidung und Verwertung<br />

von gefährlichen Abfällen,<br />

- Mitarbeit an der Entsorgungsplanung in den Ländern <strong>Brandenburg</strong><br />

und Berlin,<br />

- Beratung der Abfallerzeuger und Entsorger bezüglich Vermeidung/Verminderung,<br />

Verwertung und Beseitigung.<br />

Aufgabe der SBB ist weiterhin die Bearbeitung der Entsorgungsnachweise<br />

gemäß NachwV [26]. Dabei kommt der SBB<br />

die Aufgabe der Prüfung und Bestätigung der Entsorgungs- und<br />

Sammelentsorgungsnachweise zu.<br />

Mit der Novellierung der Abfall- und Bodenzuständigkeitsverordnung<br />

(AbfBodZV) [37] wurden der SBB weitere Aufgaben<br />

übertragen. Im Einzelnen sind wie folgt wahrzunehmen:<br />

- Führung von Notifizierungsverfahren im Rahmen der<br />

grenzüberschreitenden Abfallverbringung,<br />

- Abfallrechtliche Nachweisführung - Vergabe von behördlichen<br />

<strong>Nummer</strong>n <strong>für</strong> Erzeuger, Entsorger, Beförderer und<br />

Dienstleister inclusive der dazugehörigen Registrierung bei<br />

der ZKS-Abfall sowie die<br />

- Bearbeitung von Transport- sowie Maklergenehmigungen.<br />

Die SBB ist seit mehr als 15 Jahren durch ihre erfolgreiche Tätigkeit<br />

zu einer leistungsfähigen Serviceeinrichtung <strong>für</strong> die Abfallwirtschaft<br />

in <strong>Brandenburg</strong> und Berlin geworden. Sie bietet<br />

ein umfassendes Beratungsangebot und regelmäßig Informationsveranstaltungen<br />

<strong>für</strong> die Abfall erzeugende und <strong>für</strong> die Abfall<br />

entsorgende Wirtschaft an. Darüber hinaus publiziert sie Informationsschriften<br />

und Merkblätter über ihre Internetplattform<br />

http://www.sbb-mbh.de und leistet hierüber einen wesentlichen<br />

Beitrag zur Abfallvermeidung und -verwertung.<br />

5.2.3 Zusammenarbeit mit dem Land Berlin<br />

Die <strong>Brandenburg</strong>er Abfallpolitik ist darauf gerichtet, Maßnahmen<br />

<strong>für</strong> eine länderübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel<br />

der Sicherung der gemeinwohlverträglichen Beseitigung der anfallenden<br />

gefährlichen Abfälle im gegenseitigen Interesse zu ergreifen.<br />

Naheliegend ist dabei die Zusammenarbeit mit dem<br />

Land Berlin. Beide Bundesländer bilden, ausgehend von ihrer<br />

geografischen Lage und der wirtschaftlichen Verflechtung, einen<br />

gemeinsamen Entsorgungsraum. Die im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

angefallenen und in Berlin entsorgten Abfälle sowie die von Berliner<br />

Abfallerzeugern genutzten <strong>Brandenburg</strong>er Entsorgungskapazitäten<br />

werden im Abfallwirtschaftsplan - Teilplan gefährliche<br />

Abfälle - berücksichtigt. Eine besondere Rolle bei der Organisation<br />

der Entsorgung gefährlicher Abfälle <strong>für</strong> die Länder Berlin<br />

und <strong>Brandenburg</strong> kommt dabei der Sonderabfallgesellschaft<br />

<strong>Brandenburg</strong>/Berlin mbH zu.<br />

5.2.4 EG-Öko-Audit EMAS und Umweltpartnerschaft<br />

Ziel des Öko-Audio-Systems EMAS ist die freiwillige und kontinuierliche<br />

Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in<br />

der gewerblichen Wirtschaft und in öffentlichen Institutionen.<br />

Mit der erfolgreichen Teilnahme am Öko-Audit-System nach<br />

der EG-Umwelt-Audit-Verordnung [40] und dem Umwelt-Audit-Gesetz<br />

(UAG) [41] öffnet sich ein Unternehmen nach außen<br />

hin und schafft somit eine große Transparenz hinsichtlich seiner<br />

Aktivitäten zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Zielstellung<br />

der EMAS-zertifizierten Unternehmen ist eine ständige Verbesserung<br />

des betrieblichen Umweltschutzes. Dies wird unter anderem<br />

durch die entsprechende Motivation der Mitarbeiter zu<br />

verantwortungsvollem Handeln erreicht. Darüber hinaus stellen<br />

sie sich der Öffentlichkeit durch Information über die vollzogenen<br />

Umweltleistungen. EMAS-Betriebe leisten damit einen<br />

anspruchsvollen Beitrag zum Umweltschutz, der vielfach<br />

über das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht. Gegenwärtig<br />

sind im Land <strong>Brandenburg</strong> 30 Betriebe nach EMAS zertifiziert<br />

(http://www.emas-register.de).<br />

Das Land <strong>Brandenburg</strong> fördert durch finanziellen Zuschuss zu<br />

den Beratungskosten die EMAS-Erstzertifizierung bei kleinen<br />

und mittleren Unternehmen. Darüber hinaus gewährt es allen<br />

EMAS-Unternehmen gewisse Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug<br />

(Erlass des Umweltministeriums [42]). Diese Erleichterungen<br />

betreffen das Zulassungsverfahren, die Informationspflichten<br />

sowie das Überwachungs- und Kontrollregime.<br />

In den Vereinbarungen zur Umweltpartnerschaft <strong>Brandenburg</strong><br />

verpflichtet sich die Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wirtschaften<br />

- etwa durch die Einführung von Umweltmanagementsystemen,<br />

durch verstärkte Aktivitäten bei der Nutzung regenerativer<br />

Energien und nachwachsender Rohstoffe oder beim Energiesparen.<br />

Im Gegenzug verpflichtet sich die Landesregierung,<br />

neben der Gewährung der bereits genannten Vollzugserleichterungen<br />

<strong>für</strong> EMAS-Unternehmen, zu einer engen Zusammenarbeit<br />

mit der Wirtschaft bei der Erarbeitung und Umsetzung von<br />

Umweltrechtsvorschriften. In Auswertung der seit der Erstunterzeichnung<br />

im Jahr 1999 gesammelten Erfahrungen haben<br />

sich die Landesregierung, die Kammern und die Vereinigung der<br />

Unternehmensverbände in Berlin/<strong>Brandenburg</strong> auf eine Fortschreibung<br />

der Umweltpartnerschaft mit dem Ziel eines erweiterten<br />

Teilnehmerkreises und einer größeren politischen Bedeutung<br />

verständigt. Die Unterzeichnung der neuen Vereinbarungen<br />

erfolgte am 8. November 2010 [43].<br />

Die meisten brandenburgischen EMAS-Unternehmen sind zugleich<br />

Teilnehmer der „Umweltpartnerschaft <strong>Brandenburg</strong>“. Zur<br />

Teilnahme sind weiterhin Unternehmen mit einer Zertifizierung<br />

nach DIN ISO 14001 oder dem „<strong>Brandenburg</strong>er Umweltsiegel<br />

<strong>für</strong> Handwerk/KMU“ berechtigt.<br />

5.2.5 Abfallberatung/Förderprogramme<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der abfallwirtschaftlichen Situation<br />

können durch gezielte Abfallberatungen und durch entsprechende<br />

Förderung maßgeblich unterstützt werden. Einen we­

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