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Amtsblatt für Brandenburg, 2012, Nummer 49, Seiten 1829

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§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Umlage <strong>für</strong> die Regionale Planungsstelle nach § 16 der<br />

Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-<br />

Spreewald wird gemäß Beschluss der Regionalversammlung<br />

vom 22. November <strong>2012</strong> wie folgt veranschlagt:<br />

LK Elbe-Elster 7.130,00 €.<br />

LK Dahme Spreewald 10.445,00 €.<br />

LK Oberspreewald-Lausitz 7.760,00 €.<br />

LK Spree-Neiße 8.060,00 €.<br />

Stadt Cottbus 6.605,00 €.<br />

§ 5<br />

(1) Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />

als <strong>für</strong> die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald<br />

von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,<br />

wird auf<br />

25.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

(2) Die Wertgrenze, <strong>für</strong> die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />

ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf<br />

5.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

(3) Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustim­<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Brandenburg</strong> – Nr. <strong>49</strong> vom 12. Dezember <strong>2012</strong><br />

1921<br />

mung des Vorstandes der Regionalen Planungsgemeinschaft bedürfen,<br />

wird auf<br />

5.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

(4) Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />

ist, werden bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />

von mehr als 10 % des Haushaltsansatzes in einzelnen<br />

Konten<br />

festgesetzt.<br />

entfällt<br />

§ 6<br />

Cottbus, den 23. November <strong>2012</strong><br />

Dr. Schulze<br />

stellv. Vorsitzender der Regionalversammlung<br />

Die Unterlagen liegen während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme<br />

in der Regionalen Planungsstelle, Gulbener Straße<br />

24, 03046 Cottbus, aus. Um tel. Voranmeldung unter<br />

0355 <strong>49</strong><strong>49</strong>-2410 wird gebeten.

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