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Amtsblatt für Brandenburg, 2012, Nummer 49, Seiten 1829

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1920 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Brandenburg</strong> – Nr. <strong>49</strong> vom 12. Dezember <strong>2012</strong><br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht<br />

verändert.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht<br />

geändert.<br />

entfällt<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

(1) Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />

als <strong>für</strong> die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald<br />

von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,<br />

wird nicht geändert.<br />

(2) Die Wertgrenze, <strong>für</strong> die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />

ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im<br />

Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 5.000,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

(3) Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung<br />

des Vorstandes der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald<br />

bedürfen, wird nicht geändert.<br />

(4) Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />

ist, werden nicht geändert.<br />

§ 6<br />

(1) Nichtverbrauchte Mittel aus der Umlage gemäß § 4 der Haushaltsatzung<br />

<strong>2012</strong> vom 1. Dezember 2011 sind in das Folgejahr<br />

übertragbar.<br />

(2) Der Stellenplan, beschlossen mit der Haushaltssatzung <strong>2012</strong><br />

am 1. Dezember 2011, bleibt unverändert.<br />

Cottbus, den 23. November <strong>2012</strong><br />

Dr. Schulze<br />

stellv. Vorsitzender der Regionalversammlung<br />

Die Unterlagen liegen während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme<br />

in der Regionalen Planungsstelle, Gulbener Straße<br />

24, 03046 Cottbus, aus. Um tel. Voranmeldung unter<br />

0355 <strong>49</strong><strong>49</strong>-2410 wird gebeten.<br />

Haushaltssatzung<br />

der Regionalen Planungsgemeinschaft<br />

Lausitz-Spreewald <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2013<br />

Vom 23. November <strong>2012</strong><br />

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

wird nach Beschluss der Regionalversammlung vom<br />

22. November <strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 581.650,00 €<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 586.100,00 €<br />

außerordentlichen Erträge auf 0,00 €<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 585.900,00 €<br />

Auszahlungen auf 585.900,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit auf 579.650,00 €<br />

Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit auf 583.900,00 €<br />

Einzahlungen aus der<br />

Investitionstätigkeit auf 2.000,00 €<br />

Auszahlungen aus der<br />

Investitionstätigkeit auf 2.000,00 €<br />

Einzahlungen aus der<br />

Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €<br />

Auszahlungen aus der<br />

Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €<br />

Einzahlungen aus der Auflösung<br />

von Liquiditätsreserven 4.250,00 €<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €<br />

§ 2<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht festgesetzt.

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