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Amtsblatt für Brandenburg, 2012, Nummer 49, Seiten 1829

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2. Name, Vorname und Geburtsdatum des Prüflings,<br />

3. die Bezeichnung des Ausbildungsberufs und den Ausbildenden,<br />

4. das Datum der Zwischenprüfung,<br />

5. das Gesamtergebnis und die in den Prüfungsarbeiten erzielten<br />

Ergebnisse,<br />

6. die Unterschrift des vorsitzenden Mitgliedes des Prüfungsausschusses<br />

und des Beauftragten der zuständigen Stelle mit<br />

Siegel.<br />

(4) Die Bescheinigung hat auch die in den einzelnen Prüfungsarbeiten<br />

festgestellten wesentlichen Mängel im Ausbildungsstand<br />

anzugeben; sie kann ferner Hinweise erhalten, die der Ausbildung<br />

förderlich sind.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten,Außerkrafttreten<br />

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung<br />

in Kraft.<br />

Einführung technischer Regelwerke<br />

<strong>für</strong> das Straßenwesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />

und Richtlinien <strong>für</strong> Erdarbeiten<br />

im Straßenbau,Ausgabe 2009<br />

(ZTV E-StB 09);<br />

Anforderungen an Baukalke <strong>für</strong> Bodenbehandlungen<br />

Runderlass<br />

des Ministeriums <strong>für</strong> Infrastruktur und Landwirtschaft,<br />

Abteilung 4, Nr. 14/<strong>2012</strong> - Verkehr<br />

Sachgebiet<br />

03.4: Erd- und Grundbau, Entwässerung<br />

und Landschaftsbau; Erdbau<br />

03.5: Erd- und Grundbau, Entwässerung<br />

und Landschaftsbau;Bodenverfestigung,<br />

Bodenverbesserung<br />

Vom 13. November <strong>2012</strong><br />

Der Runderlass richtet sich an<br />

- die Straßenbaubehörde des Landes <strong>Brandenburg</strong>,<br />

- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen<br />

Städte und Gemeinden des Landes <strong>Brandenburg</strong>.<br />

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS)<br />

<strong>Nummer</strong> 19/<strong>2012</strong> vom 24. Oktober <strong>2012</strong> hat das Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geänderte<br />

Regelungen zu Baukalken <strong>für</strong> Bodenbehandlungen in den „Zusätzlichen<br />

Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien<br />

<strong>für</strong> Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009 (ZTV E-StB 09)“<br />

bekannt gegeben. Grundlage dieser Regelungen ist die<br />

DIN EN 459-1: 2010-12 „Definitionen, Anforderungen und<br />

Konformitätskriterien“.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Brandenburg</strong> – Nr. <strong>49</strong> vom 12. Dezember <strong>2012</strong><br />

1911<br />

Hiermit werden die geänderten Anforderungen an Baukalke <strong>für</strong><br />

Bodenbehandlungen in Ergänzung zur ZTV E-StB 09 <strong>für</strong> den<br />

Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.<br />

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien<br />

Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des<br />

Landes <strong>Brandenburg</strong> liegenden Straßen wird die Anwendung<br />

empfohlen.

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