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Amtsblatt für Brandenburg, 2012, Nummer 49, Seiten 1829

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weiteren Entsorgung überlassen werden, zum Beispiel als gemischte<br />

Siedlungsabfälle in der grauen Tonne.<br />

Bioabfälle<br />

sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien<br />

bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle,<br />

Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen,<br />

aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel<br />

und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben<br />

sowie vergleichbare Abfälle aus sonstigen<br />

Herkunftsbereichen [4].<br />

Aufkommen und Entsorgung von Abfällen<br />

Nicht alle im Land <strong>Brandenburg</strong> angefallene Abfälle werden<br />

auch im Land entsorgt. Genauso sind nicht alle im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

entsorgte Abfälle im Land selbst angefallen. Der Begriff<br />

„Aufkommen“ bezeichnet ausschließlich die im Land<br />

<strong>Brandenburg</strong> angefallenen Abfälle. Der Begriff „Entsorgung“<br />

umfasst die im Land <strong>Brandenburg</strong> entsorgten Abfälle, unabhängig<br />

davon, ob sie im Land <strong>Brandenburg</strong> oder außerhalb davon<br />

angefallen sind.<br />

Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Die Begriffe Verwertung und Beseitigung von Abfällen sind in<br />

Tabelle 2:Wirtschaftszweige im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Brandenburg</strong> – Nr. <strong>49</strong> vom 12. Dezember <strong>2012</strong><br />

1837<br />

§ 3 Absatz 23 und Absatz 26 KrWG [4] bestimmt. Sie beziehen<br />

sich danach auf Verfahren innerhalb von Anlagen. Die Anlagen<br />

1 und 2 des KrWG enthalten nicht abschließende Listen derartiger<br />

Verfahren. Weder aus diesen Listen noch aus den Begriffsbestimmungen<br />

ist ein bestimmter Status <strong>für</strong> einzelne oder<br />

<strong>für</strong> Typen von Entsorgungsanlagen ableitbar. Ob es sich bei der<br />

Behandlung von Abfällen in einer Anlage um einen Verwertungsoder<br />

Beseitigungsvorgang handelt, hängt vielmehr vom Hauptergebnis<br />

innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft<br />

ab. Daher können in Abfallentsorgungsanlagen in der Regel sowohl<br />

Verwertungs- als auch Beseitigungsvorgänge stattfinden.<br />

Wirtschaftszweige<br />

In Tabelle 2 werden die Abfallerzeuger, die der Nachweispflicht<br />

gemäß NachweisV unterliegen, Wirtschaftszweigen zugeordnet.<br />

Als Grundlage diente die Klassifikation der Wirtschaftszweige<br />

sowie die Berichts-Matrix gemäß dem Annex I der EU-Abfallstatistikverordnung<br />

[7], wobei die vorgegebenen Abschnitte der<br />

Berichtsmatrix nochmals nach abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

verdichtet und mit einer Kurzbezeichnung versehen<br />

wurden. Gefährliche Abfälle, die im Rahmen der Sammelentsorgung<br />

entsorgt werden, können im Nachweisverfahren keinem<br />

Einzelerzeuger mehr zugeordnet werden. Sie werden deshalb<br />

innerhalb der Wirtschaftszweige in der Rubrik „Unbekannt“ zusammengefasst.<br />

In den nachfolgenden Darstellungen werden<br />

Kurzbezeichnungen verwendet.<br />

lfd. Nr. Abschnitt1 Wirtschaftszweig Kurzbezeichnung<br />

1 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Land- und Forstwirtschaft<br />

2 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Bergbau<br />

3 C (außer<br />

19 - 22 und<br />

24 - 30)<br />

Verarbeitendes Gewerbe Verarbeitendes Gewerbe<br />

4 19 - 22 Kokerei und Mineralölverarbeitung + Herstellung von chemischen Erzeugnissen<br />

+ Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen + Herstellung von<br />

Gummi- und Kunststoffwaren<br />

Chemische Industrie<br />

5 24 - 25 Metallerzeugung und -bearbeitung + Herstellung von Metallerzeugnissen Metallurgie<br />

6 26 - 30 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen<br />

Erzeugnissen + Herstellung von elektrischen Ausrüstungen + Maschinenbau<br />

+ Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen + Sonstiger Fahrzeugbau<br />

Maschinenbau<br />

7 D Energieversorgung Energieversorgung<br />

8 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Wasserversorgung/Abwasser­<br />

Umweltverschmutzungen<br />

und Abfallentsorgung<br />

9 F Baugewerbe Baugewerbe<br />

10 G (außer<br />

46 - 47)<br />

Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Kfz-Gewerbe<br />

11 O + U Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung + Exterritoriale<br />

Organisationen und Körperschaften<br />

Öffentliche Verwaltung<br />

12 H - N + P - T Verkehr und Lagerei + Gastgewerbe + Information und Kommunikation + Dienstleistung<br />

+ 46 + 47 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen + Grundstücksund<br />

Wohnungswesen + Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen<br />

und technischen Dienstleistungen + Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen<br />

Dienstleistungen + Erziehung und Unterricht + Gesundheits- und Sozialwesen<br />

+ Kunst, Unterhaltung und Erholung + Erbringung von sonstigen Dienstleistungen<br />

+ private Haushaltungen mit Hauspersonal + Großhandel (ohne Handel<br />

mit Kraftfahrzeugen) + Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)<br />

13 HH Haushaltungen Haushaltungen<br />

14 - Unbekannte Abfallerzeuger, den Wirtschaftszweigen nicht zuordenbar Unbekannt<br />

1<br />

Abschnitt gemäß EU-Abfallstatistikverordnung [7]

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