11.01.2013 Aufrufe

konstruktion - FUSSBODENBAU

konstruktion - FUSSBODENBAU

konstruktion - FUSSBODENBAU

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Konzepte<br />

MATERIALIEN &<br />

GEDANKENANSTÖSSE<br />

Rechnungsstellung<br />

ab 01.04.2004<br />

für bestimmte Bauleistungen<br />

ohne Mehrwertsteuer<br />

ESTRICHTECHNIK<br />

<strong>FUSSBODENBAU</strong><br />

Markt | Betrieb █<br />

Haben die Handwerker nicht schon genug Schwierigkeiten? Mittlerweile hat man sich mit der<br />

Bauabzugsteuer abgefunden, schon kommt der nächste Wahnsinn auf die Betriebe zu.<br />

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde zum 01.04.2004 eine gravierende Gesetzesänderung<br />

eingeführt. Bei gewissen Bauleistungen und Grundstücksumsätzen schuldet nicht mehr<br />

der leistende Unternehmer die Mehrwertsteuer, sondern der Kunde. In diesen Fällen muss der<br />

Leistende (z.B. der Handwerker) eine Rechnung ohne Mehrwertsteuerausweis erstellen.<br />

Nicht er, sondern der Kunde muss die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.<br />

Beispiel:<br />

Der Fliesenleger Willi Musterstein (Kunde) lässt vom Dachdecker Otto Musterziegel (Leistender)<br />

das Dach seines Betriebs erneuern. Der Dachdecker muss jetzt die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis<br />

über z.B. 30.000 Euro erstellen, da der Fliesenleger Bauleistungen an Dritte erbringt.<br />

Der Kunde und nicht der Dachdecker ist jetzt gegenüber dem Finanzamt Schuldner der Umsatzsteuer<br />

in Höhe von 4.800 Euro. Der Kunde Willi Musterstein muss die Mehrwertsteuer im Rahmen<br />

seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung ausweisen. Gleichzeitig kann er die Vorsteuer in gleicher<br />

Höhe geltend machen, da die Dachdeckerleistung an sein Unternehmen erbracht wurde.<br />

Die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld vom Leistenden auf den Kunden fi ndet nur statt,<br />

sofern der Kunde selbst wieder umsatzsteuerpfl ichtige Bauleistungen an Dritte erbringt, bzw.<br />

die Grundstückslieferungen beim Kunden umsatzsteuerpfl ichtig sind. Sofern dies nicht der Fall<br />

ist ändert sich die Umsatzsteuerschuldnerschaft nicht.<br />

Beispiel:<br />

Bankdirektor Otto Seriös (Kunde) lässt sich vom Dachdecker Otto Musterziegel das Dach seines<br />

Privathauses erneuern. Der Dachdecker muss wie bisher eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis<br />

erstellen. Eine Umkehrung der Umsatzsteuerschuldnerschaft fi ndet nicht statt, da der<br />

Kunde keine Bauleistungen an Dritte erbringt.<br />

Bauträger Korrekt GmbH beauftragt den Dachdecker Musterziegel das Dach für ein Bauobjekt<br />

zu erstellen. Die Korrekt GmbH erbringt ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, da sie<br />

nur Eigentumswohnungen erstellt und verkauft. Der Dachdecker Ziegel muss die Rechnung mit<br />

Mehrwertsteuer erstellen.<br />

Prüfung Umsatzsteuerschuldnerschaft<br />

Wird das Problem der Verlagerung der Umsatzsteuerschuldnerschaft auf den Kunden nicht beachtet,<br />

so kann dem Kunden daraus ein erheblicher Schaden entstehen. Es besteht ein erhebliches<br />

Haftungsrisiko!<br />

121<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!