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konstruktion - FUSSBODENBAU

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█ Markt | Betrieb<br />

42<br />

Konzepte<br />

MATERIALIEN &<br />

GEDANKENANSTÖSSE<br />

Autoren<br />

Dipl.-Kfm. Werner Ober-<br />

frank Wirtschaftsprüfer /<br />

Steuerberater<br />

Völkstraße 33<br />

86150 Augsburg<br />

www.werner-oberfrank.de<br />

Herbert Reithmeier<br />

Dienstleistungsschmiede<br />

Egerländer Straße 16<br />

86316 Friedberg-Derching<br />

Tel. 0821 / 27 97115<br />

Fax 0821 / 78 36 24<br />

Tel. 0171 / 6 5010 06<br />

Info@dls-berater.de<br />

www.dls-berater.de<br />

121 12<br />

ESTRICHTECHNIK<br />

<strong>FUSSBODENBAU</strong><br />

Die Verlagerung der Umsatzsteuerschuldnerschaft fi ndet nur statt wenn:<br />

a) eine Grundstückslieferung umsatzsteuerpfl ichtig erbracht wird und der Leistungsempfänger<br />

Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.<br />

b) Bauleistungen an einen Dritten erbracht werden der ebenfalls umsatzsteuerpfl ichtige Bauleistungen<br />

erbringt.<br />

Umsatzsteuerpfl ichtige Grundstückslieferungen<br />

Grundstückslieferungen - Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen<br />

etc. sind im Normalfall umsatzsteuerfrei. Sofern eine Grundstückslieferung aber an<br />

einen Unternehmer für dessen Unternehmen mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug erfolgt, so<br />

kann wahlweise (Option gem. § 9 UStG) auf die Umsteuerbefreiung verzichtet werden. Sofern<br />

diese Option ausgeübt wird liegt eine umsatzsteuerpfl ichtige Grundstückslieferung vor, mit der<br />

Folge einer Verlagerung der Umsatzsteuerschuldnerschaft.<br />

Bestimmte Bauleistungen<br />

Das Gesetz defi niert Bauleistungen als Werklieferungen und sonstige Leistungen die der Herstellung,<br />

Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.<br />

Dazu gehören z.B. der Einbau von Fenstern, Türen, Bodenbelägen, Aufzügen, aber auch von Ladeneinbauten,<br />

Gaststätteneinrichtungen, sofern sie fest mit einem Gebäude verbunden sind.<br />

Planungs- und Überwachungsleistungen sind keine Bauleistungen, ebenso wie reine Materiallieferungen<br />

ohne Einbau.<br />

Es liegen große Abgrenzungsprobleme vor die nicht in einem Bericht niedergeschrieben werden<br />

können. Hierzu nehmen Sie am besten so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrem Steuerberater<br />

auf.<br />

Übergangsregelung<br />

Das Bundesfi nanzministerium gewährt eine dreimonatige Übergangsregelung bis 30. Juni<br />

2004. Bis dahin kann das alte Recht angewendet werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt<br />

sind:<br />

1. Die Vertragspartner einigen sich einvernehmlich auf die Anwendung des alten Rechts.<br />

2. Der Umsatz wird vom leistenden Unternehmer in zutreffender Höhe versteuert.<br />

Beachten Sie bitte das Risiko des Leistungsempfängers, falls der Leistende die Umsatzsteuer<br />

nicht abführt.<br />

Schlusswort<br />

Bei der Komplexität der Neuregelung kann dieser Bericht keine abschließende Information<br />

darstellen und aus diesen Gründen sollten Sie Kontakt mit Ihrem Steuerberater aufnehmen.<br />

Die vorstehenden Informationen werden daher ohne Gewähr gegeben. |<br />

E S T R I C H<br />

W E I L<br />

W I R<br />

A L L E<br />

D A R A U F<br />

S T E H N<br />

©

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