Arztgruppen-EBM Psychotherapeut
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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
Die Leistung nach der Nr. 33091 ist am Behandlungstag nicht neben<br />
den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />
31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />
Die Leistung nach der Nr. 33091 ist im Behandlungsfall nicht neben der<br />
Leistung nach der Nr. 26330 berechnungsfähig.<br />
Die Leistung nach der Nr. 33091 ist im Zyklusfall nicht neben den<br />
Leistungen nach den Nrn. 08341, 08541, 08550 bis 08552, 08560 und<br />
08561 berechnungsfähig.<br />
33092 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 33042, 33043 und 33044<br />
für optische Führungshilfe<br />
Die Leistung nach der Nr. 33092 ist nicht neben den Leistungen nach<br />
den Nrn. 01781, 01782, 01787, 01831 und 08320 berechnungsfähig.<br />
Die Leistung nach der Nr. 33092 ist am Behandlungstag nicht neben<br />
den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />
31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />
Die Leistung nach der Nr. 33092 ist im Behandlungsfall nicht neben der<br />
Leistung nach der Nr. 26330 berechnungsfähig.<br />
Die Leistung nach der Nr. 33092 ist im Zyklusfall nicht neben den<br />
Leistungen nach den Nrn. 08341, 08541, 08550 bis 08552, 08560 und<br />
08561 berechnungsfähig.<br />
35 Leistungen gemäß den Richtlinien des<br />
Gemeinsamen Bundesausschusses über die<br />
Durchführung der Psychotherapie<br />
(Psychotherapie-Richtlinien)<br />
35.1 Nicht antragspflichtige Leistungen<br />
35100 Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer<br />
Krankheitszustände<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer<br />
Krankheitszustände,<br />
- Schriftlicher Vermerk über ätiologische Zusammenhänge,<br />
- Dauer mindestens 15 Minuten<br />
Fakultativer Leistungsinhalt<br />
- Beratung bei Säuglingen und Kleinkindern auch unter Einschaltung<br />
der Bezugsperson(en)<br />
Die Leistung nach der Nr. 35100 ist nicht neben Gesprächs-, Beratungsund<br />
Erörterungsleistungen berechnungsfähig.<br />
Die Leistung nach der Nr. 35100 ist nur von Vertragsärzten<br />
berechnungsfähig, die über die Qualifikation zur Erbringung<br />
psychosomatischer Leistungen gemäß § 5 Abs. 6 der<br />
Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen.<br />
Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer<br />
Leistungen und der Leistung nach der Nr. 35100 ist eine mindestens 15<br />
Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden<br />
Leistungen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Leistung<br />
nach der Nr. 35100.<br />
KBV<br />
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />
Seite 106<br />
330 Punkte<br />
405 Punkte