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Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

Die Leistung nach der Nr. 33091 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />

31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33091 ist im Behandlungsfall nicht neben der<br />

Leistung nach der Nr. 26330 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33091 ist im Zyklusfall nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 08341, 08541, 08550 bis 08552, 08560 und<br />

08561 berechnungsfähig.<br />

33092 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 33042, 33043 und 33044<br />

für optische Führungshilfe<br />

Die Leistung nach der Nr. 33092 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 01781, 01782, 01787, 01831 und 08320 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33092 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />

31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33092 ist im Behandlungsfall nicht neben der<br />

Leistung nach der Nr. 26330 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33092 ist im Zyklusfall nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 08341, 08541, 08550 bis 08552, 08560 und<br />

08561 berechnungsfähig.<br />

35 Leistungen gemäß den Richtlinien des<br />

Gemeinsamen Bundesausschusses über die<br />

Durchführung der Psychotherapie<br />

(Psychotherapie-Richtlinien)<br />

35.1 Nicht antragspflichtige Leistungen<br />

35100 Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer<br />

Krankheitszustände<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer<br />

Krankheitszustände,<br />

- Schriftlicher Vermerk über ätiologische Zusammenhänge,<br />

- Dauer mindestens 15 Minuten<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

- Beratung bei Säuglingen und Kleinkindern auch unter Einschaltung<br />

der Bezugsperson(en)<br />

Die Leistung nach der Nr. 35100 ist nicht neben Gesprächs-, Beratungsund<br />

Erörterungsleistungen berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 35100 ist nur von Vertragsärzten<br />

berechnungsfähig, die über die Qualifikation zur Erbringung<br />

psychosomatischer Leistungen gemäß § 5 Abs. 6 der<br />

Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen.<br />

Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer<br />

Leistungen und der Leistung nach der Nr. 35100 ist eine mindestens 15<br />

Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden<br />

Leistungen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Leistung<br />

nach der Nr. 35100.<br />

KBV<br />

Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />

Seite 106<br />

330 Punkte<br />

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