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Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

und/oder<br />

- Besuch im organisierten Not(fall)dienst 1200 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 01411 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 01100 bis 01102, 01410, 01412, 01414, 01721 und 05230<br />

berechnungsfähig.<br />

01412 Dringender Besuch/ dringende Visite auf der Belegstation wegen<br />

der Erkrankung, unverzüglich nach Bestellung ausgeführt<br />

- Dringender Besuch zwischen 22:00 und 07:00 Uhr<br />

oder<br />

- Dringender Besuch an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen<br />

Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 19:00 und 07:00 Uhr<br />

oder<br />

- Dringender Besuch bei Unterbrechen der Sprechstundentätigkeit mit<br />

Verlassen der Praxisräume<br />

oder<br />

- Dringende Visite auf der Belegstation bei Unterbrechen der<br />

Sprechstundentätigkeit mit Verlassen der Praxisräume<br />

Die Leistung nach der Nr. 01412 ist im Rahmen des organisierten<br />

Notfalldienstes nicht berechnungsfähig.<br />

Sofern die Partner der Gesamtverträge eigene Regelungen zur<br />

Vergütung der dringenden Visite auf der Belegstation bei Unterbrechen<br />

der Sprechstundentätigkeit mit Verlassen der Praxisräume getroffen<br />

haben, ist die Leistung nach der Nr. 01412 für die dringende Visite auf<br />

der Belegstation bei Unterbrechen der Sprechstundentätigkeit mit<br />

Verlassen der Praxisräume nicht berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 01412 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 01100 bis 01102, 01210, 01410, 01411, 01414, 01721 und<br />

05230 berechnungsfähig.<br />

01413 Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft<br />

(z. B. Familie) und/oder in beschützenden Wohnheimen bzw.<br />

Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft<br />

(z. B. Familie) und/oder in beschützenden Wohnheimen bzw.<br />

Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal in<br />

unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einem Besuch nach den<br />

Nrn. 01410, 01411 oder 01412<br />

Die Leistung nach der Nr. 01413 ist nur dann neben der Leistung nach<br />

der Nr. 01102 berechnungsfähig, wenn die Inanspruchnahme nach der<br />

Nr. 01413 in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw.<br />

Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal auf besondere<br />

Anforderung erfolgt.<br />

Die Leistung nach der Nr. 01413 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 01100, 01101, 01414, 01721 und 05230 berechnungsfähig.<br />

KBV<br />

Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />

1600 Punkte<br />

195 Punkte<br />

01414 Visite auf der Belegstation,<br />

je Patient 220 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 01414 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 01210, 01215 bis 01217, 01410 bis 01413 und 01721<br />

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