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Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

- Allgemeine Praxiskosten,<br />

- Kosten, die durch die Anwendung von ärztlichen Instrumenten und<br />

Apparaturen entstanden sind,<br />

- Kosten für Einmalspritzen, Einmalkanülen, Einmaltrachealtuben,<br />

Einmalabsaugkatheter, Einmalhandschuhe, Einmalrasierer,<br />

Einmalharnblasenkatheter, Einmalskalpelle, Einmalproktoskope,<br />

Einmaldarmrohre, Einmalspekula und Einmalküretten,<br />

- Kosten für Reagenzien, Substanzen und Materialien für<br />

Laboratoriumsuntersuchungen,<br />

- Kosten für Filmmaterial,<br />

- Versand- und Transportkosten, ausgenommen jene, die bei<br />

Versendungen von Arztbriefen (z. B. Befundmitteilungen, ärztliche<br />

Berichte nach Nr. 01600, Arztbriefe nach Nr. 01601, Kopien eines<br />

Berichtes oder eines Briefes an den Hausarzt nach Nr. 01602) und im<br />

Zusammenhang mit Versendungen im Rahmen der<br />

Langzeit-EKG-Diagnostik, Laboratoriumsuntersuchungen, Zytologie,<br />

Histologie, Zytogenetik und Molekulargenetik, Strahlendiagnostik,<br />

Anwendung radioaktiver Substanzen sowie der Strahlentherapie<br />

entstehen.<br />

7.2<br />

Kosten für Versandmaterial, für die Versendung bzw. den Transport des<br />

Untersuchungsmaterials und die Übermittlung des<br />

Untersuchungsergebnisses innerhalb einer Apparate- bzw.<br />

Laborgemeinschaft oder innerhalb eines Krankenhausgeländes sind<br />

nicht berechnungsfähig.<br />

7.3<br />

In den berechnungsfähigen Leistungen sind - soweit nichts anderes<br />

bestimmt ist - nicht enthalten<br />

- Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel, Materialien, Instrumente,<br />

Gegenstände und Stoffe, die nach der Anwendung verbraucht sind<br />

oder die der Kranke zur weiteren Verwendung behält,<br />

- Kosten für Einmalinfusionsbestecke, Einmalinfusionskatheter,<br />

Einmalinfusionsnadeln und Einmalbiopsienadeln,<br />

- Telefonkosten, die entstehen, wenn der behandelnde Arzt mit dem<br />

Krankenhaus zu einer erforderlichen stationären Behandlung<br />

Rücksprache nehmen muss.<br />

7.4<br />

Die Abrechnung und Abgeltung der Kosten nach 7.3 erfolgt nach<br />

Maßgabe der Gesamtverträge.<br />

KBV<br />

Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />

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