11.01.2013 Aufrufe

Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

KBV<br />

Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />

- Anwendung standardisierter Testverfahren<br />

- Fragebogentest<br />

und/oder<br />

- Orientierender Test,<br />

- Auswertung eines Testverfahrens,<br />

- Schriftliche Aufzeichnung,<br />

- Dauer mindestens 5 Minuten,<br />

je vollendete 5 Minuten 75 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 35300 ist nur für Ärzte mit den<br />

Gebietsbezeichnungen Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie,<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrie, <strong>Psychotherapeut</strong>ische Medizin und<br />

Kinder- und Jugendmedizin sowie für Vertragsärzte und -therapeuten,<br />

die über eine Abrechnungsgenehmigung für Psychotherapie nach den<br />

Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen, berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 35300 ist für Ärzte mit der<br />

Gebietsbezeichnung Phoniatrie und Pädaudiologie auch dann<br />

berechnungsfähig, wenn diese nicht über eine<br />

Abrechnungsgenehmigung für Psychotherapie nach den<br />

Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen.<br />

Die Leistung nach der Nr. 35300 ist - mit Ausnahme der<br />

Indikationsstellung, Bewertung bzw. Interpretation, schriftlichen<br />

Aufzeichnung - grundsätzlich delegierbar.<br />

Die Leistung nach der Nr. 35300 ist im Behandlungsfall nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 16371 und 20371 berechnungsfähig.<br />

35301 Anwendung und Auswertung von psychometrischen Testverfahren<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Anwendung psychometrischer Testverfahren<br />

- Funktionstest<br />

und/oder<br />

- Entwicklungstest<br />

und/oder<br />

- Intelligenztest,<br />

- Auswertung eines Testverfahrens,<br />

- Schriftliche Aufzeichnung,<br />

- Dauer mindestens 5 Minuten,<br />

je vollendete 5 Minuten 75 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 35301 ist nur für Ärzte mit den<br />

Gebietsbezeichnungen Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie,<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrie, <strong>Psychotherapeut</strong>ische Medizin und<br />

Kinder- und Jugendmedizin sowie für Vertragsärzte und -therapeuten,<br />

die über eine Abrechnungsgenehmigung für Psychotherapie nach den<br />

Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen, berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 35301 ist für Ärzte mit der<br />

Gebietsbezeichnung Phoniatrie und Pädaudiologie auch dann<br />

berechnungsfähig, wenn diese nicht über eine<br />

Abrechnungsgenehmigung für Psychotherapie nach den<br />

Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen.<br />

Die Leistung nach der Nr. 35301 ist - mit Ausnahme der<br />

Indikationsstellung, Bewertung bzw. Interpretation, schriftlichen<br />

Seite 115

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!