Arztgruppen-EBM Psychotherapeut
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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
23211 für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 120 Punkte<br />
23212 für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres 120 Punkte<br />
Die Leistungen nach den Nrn. 23210 bis 23212 sind nicht neben den<br />
Leistungen nach den Nrn. 23214 und 23215 berechnungsfähig.<br />
KBV<br />
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />
23214 Ordinationskomplex für Kinder- und<br />
Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,<br />
- Bei Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen und<br />
Erwachsenen bei Therapien, die vor dem vollendeten 21. Lebensjahr<br />
begonnen wurden,<br />
Fakultativer Leistungsinhalt<br />
- Beratung und Behandlung bis zu 10 Minuten Dauer,<br />
- In Anhang 1 aufgeführte Leistungen,<br />
- Intensive Beratung zu den therapeutischen, familiären, sozialen oder<br />
beruflichen bzw. schulischen Auswirkungen und deren Bewältigung,<br />
einmal im Behandlungsfall 510 Punkte<br />
Die Leistung nach der Nr. 23214 ist nur von Kinder- und<br />
Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ärztlichen und psychologischen<br />
<strong>Psychotherapeut</strong>en, die die Voraussetzungen nach den §§ 5 Abs. 4 oder<br />
6 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen erfüllen und über eine<br />
entsprechende Abrechnungsgenehmigung ihrer Kassenärztlichen<br />
Vereinigung verfügen, berechnungsfähig.<br />
Die Leistung nach der Nr. 23214 ist nicht neben den Leistungen nach<br />
den Nrn. 23210 bis 23212 und 23215 berechnungsfähig.<br />
23215 Konsultationskomplex<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Weiterer persönlicher oder anderer Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.1<br />
und 4.1.1 der Allgemeinen Bestimmungen,<br />
je Arzt-Patienten-Kontakt 50 Punkte<br />
Die Leistung nach der Nr. 23215 ist nicht neben den Leistungen nach<br />
den Nrn. 23210 bis 23212 und 23214 berechnungsfähig.<br />
23220 <strong>Psychotherapeut</strong>isches Gespräch als Einzelbehandlung<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Dauer mindestens 10 Minuten,<br />
- Einzelbehandlung,<br />
Fakultativer Leistungsinhalt<br />
- Syndrombezogene therapeutische Intervention,<br />
- Krisenintervention,<br />
- Anleitung der Bezugsperson(en),<br />
je vollendete 10 Minuten, höchstens 15-mal im Behandlungsfall 280 Punkte<br />
Bei der Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nrn. 23210<br />
bis 23212, 23214 und 23220 ist eine Gesprächsdauer von mindestens<br />
20 Minuten Voraussetzung für die Berechnung der Leistung nach der Nr.<br />
23220.<br />
Die Leistung nach der Nr. 23220 ist nicht neben den Leistungen der<br />
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