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Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

23211 für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 120 Punkte<br />

23212 für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres 120 Punkte<br />

Die Leistungen nach den Nrn. 23210 bis 23212 sind nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 23214 und 23215 berechnungsfähig.<br />

KBV<br />

Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />

23214 Ordinationskomplex für Kinder- und<br />

Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,<br />

- Bei Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen und<br />

Erwachsenen bei Therapien, die vor dem vollendeten 21. Lebensjahr<br />

begonnen wurden,<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

- Beratung und Behandlung bis zu 10 Minuten Dauer,<br />

- In Anhang 1 aufgeführte Leistungen,<br />

- Intensive Beratung zu den therapeutischen, familiären, sozialen oder<br />

beruflichen bzw. schulischen Auswirkungen und deren Bewältigung,<br />

einmal im Behandlungsfall 510 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 23214 ist nur von Kinder- und<br />

Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ärztlichen und psychologischen<br />

<strong>Psychotherapeut</strong>en, die die Voraussetzungen nach den §§ 5 Abs. 4 oder<br />

6 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen erfüllen und über eine<br />

entsprechende Abrechnungsgenehmigung ihrer Kassenärztlichen<br />

Vereinigung verfügen, berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 23214 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 23210 bis 23212 und 23215 berechnungsfähig.<br />

23215 Konsultationskomplex<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Weiterer persönlicher oder anderer Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.1<br />

und 4.1.1 der Allgemeinen Bestimmungen,<br />

je Arzt-Patienten-Kontakt 50 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 23215 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 23210 bis 23212 und 23214 berechnungsfähig.<br />

23220 <strong>Psychotherapeut</strong>isches Gespräch als Einzelbehandlung<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Dauer mindestens 10 Minuten,<br />

- Einzelbehandlung,<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

- Syndrombezogene therapeutische Intervention,<br />

- Krisenintervention,<br />

- Anleitung der Bezugsperson(en),<br />

je vollendete 10 Minuten, höchstens 15-mal im Behandlungsfall 280 Punkte<br />

Bei der Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nrn. 23210<br />

bis 23212, 23214 und 23220 ist eine Gesprächsdauer von mindestens<br />

20 Minuten Voraussetzung für die Berechnung der Leistung nach der Nr.<br />

23220.<br />

Die Leistung nach der Nr. 23220 ist nicht neben den Leistungen der<br />

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