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Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

12 Laboratoriumsmedizinische Leistungen<br />

12.2 Laboratoriumsmedizinische Grundleistungen<br />

12225 Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr. 12220<br />

aufgeführten <strong>Arztgruppen</strong> bei Probeneinsendung,<br />

je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistung(en) des<br />

Kapitels 32<br />

Die Grundpauschale nach der Nr. 12225 wird ab dem 12001. und jedem<br />

weiteren Behandlungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels 32 mit 3<br />

Punkten je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistungen<br />

des Kapitels 32 bewertet.<br />

Bei Gemeinschaftspraxen ist die fallzahlbezogene Abstaffelung der<br />

Grundpauschale nach der Nr. 12225 je beteiligten Arzt anzuwenden.<br />

Bei Gemeinschaftspraxen zwischen den in den Nrn. 12220 und<br />

12225 genannten <strong>Arztgruppen</strong> ist für die Höhe der Leistungsbewertung<br />

und Abstaffelung die Regelung nach der Nr. 12220 anzuwenden.<br />

Die Leistung nach der Nr. 12225 ist im Behandlungsfall nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 01700, 01701, 32000 und 32001<br />

berechnungsfähig.<br />

KBV<br />

Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />

Seite 31<br />

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