Arztgruppen-EBM Psychotherapeut
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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
12 Laboratoriumsmedizinische Leistungen<br />
12.2 Laboratoriumsmedizinische Grundleistungen<br />
12225 Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr. 12220<br />
aufgeführten <strong>Arztgruppen</strong> bei Probeneinsendung,<br />
je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistung(en) des<br />
Kapitels 32<br />
Die Grundpauschale nach der Nr. 12225 wird ab dem 12001. und jedem<br />
weiteren Behandlungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels 32 mit 3<br />
Punkten je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistungen<br />
des Kapitels 32 bewertet.<br />
Bei Gemeinschaftspraxen ist die fallzahlbezogene Abstaffelung der<br />
Grundpauschale nach der Nr. 12225 je beteiligten Arzt anzuwenden.<br />
Bei Gemeinschaftspraxen zwischen den in den Nrn. 12220 und<br />
12225 genannten <strong>Arztgruppen</strong> ist für die Höhe der Leistungsbewertung<br />
und Abstaffelung die Regelung nach der Nr. 12220 anzuwenden.<br />
Die Leistung nach der Nr. 12225 ist im Behandlungsfall nicht neben den<br />
Leistungen nach den Nrn. 01700, 01701, 32000 und 32001<br />
berechnungsfähig.<br />
KBV<br />
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />
Seite 31<br />
15 Punkte