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Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

KBV<br />

Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />

je Sitzung 160 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 33002 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />

31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />

33010 Sonographische Untersuchung der Nasennebenhöhlen mittels<br />

A-Mode- und/oder B-Mode-Verfahrens,<br />

je Sitzung 160 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 33010 ist nicht neben der Leistung nach der<br />

Nr. 33011 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33010 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />

31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />

33011 Sonographie der Gesichtsweichteile und/oder Halsweichteile<br />

und/oder Speicheldrüsen (mit Ausnahme der Schilddrüse)<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Sonographische Untersuchung der Gesichtsweichteile und/oder<br />

Weichteile des Halses und/oder der Speicheldrüse(n) (mit Ausnahme<br />

der Schilddrüse) mittels B-Mode-Verfahrens,<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

- Leistung nach der Nr. 33010,<br />

- Nasennebenhöhlen-B-Mode-Sonographie,<br />

je Sitzung 260 Punkte<br />

Entgegen Nr. 4.4 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Leistung<br />

nach der Nr. 33011 von Chirurgen und Fachärzten für Innere Medizin<br />

auch dann berechnet werden, wenn keine Genehmigung der<br />

Kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung von<br />

Ultraschalluntersuchungen der Nasennebenhöhlen vorliegt.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33011 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 33010 und 33081 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33011 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />

31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />

33012 Sonographische Untersuchung der Schilddrüse mittels<br />

B-Mode-Verfahren,<br />

je Sitzung 230 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 33012 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />

31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />

33020 Echokardiographische Untersuchung mittels M-Mode- und<br />

B-Mode-Verfahren,<br />

je Sitzung 730 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 33020 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 33021, 33022, 33030 und 33031 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33020 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />

31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33020 ist im Behandlungsfall nicht neben der<br />

Seite 98

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