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Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

Leistung nach der Nr. 13550 berechnungsfähig.<br />

33021 Doppler-Echokardiographie mittels PW- und/oder CW-Doppler,<br />

je Sitzung 760 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 33021 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 33020, 33022, 33030 und 33031 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33021 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />

31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33021 ist im Behandlungsfall nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 01774, 01775 und 13550 berechnungsfähig.<br />

33022 Doppler-Echokardiographie mittels Duplex-Verfahren mit<br />

Farbcodierung,<br />

je Sitzung 915 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 33022 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 33020, 33021, 33030 und 33031 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33022 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />

31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33022 ist im Behandlungsfall nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 01774, 01775 und 13550 berechnungsfähig.<br />

33023 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 13550 sowie 33020 bis<br />

33022 bei transösophagealer Durchführung<br />

Die Leistung nach der Nr. 33023 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />

31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />

1020 Punkte<br />

33030 Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung in Ruhe<br />

und unter physikalisch definierter und reproduzierbarer Stufenbelastung,<br />

je Sitzung 2010 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 33030 kann nur berechnet werden, wenn die<br />

Praxis über die Möglichkeit zur Erbringung der Stressechokardiographie<br />

bei physikalischer Stufenbelastung (Vorhalten eines<br />

Kippliege-Ergometers) verfügt.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33030 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 33020 bis 33022 und 33031 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33030 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />

31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />

33031 Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung in Ruhe<br />

und unter standardisierter pharmakodynamischer Stufenbelastung,<br />

je Sitzung 2270 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 33031 ist nicht neben den Leistungen nach<br />

den Nrn. 33020 bis 33022 und 33030 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 33031 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31630 bis 31637, 31682 bis 31689 und<br />

31695 bis 31702 berechnungsfähig.<br />

33040 Sonographische Untersuchung der Thoraxorgane mittels<br />

B-Mode-Verfahren,<br />

KBV<br />

Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />

Seite 99

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