Arztgruppen-EBM Psychotherapeut
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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
Reagenzträgers, gilt für die Leistungen nach den Nrn. 32140 bis 32147<br />
je Substanz und/oder Substanzgruppe<br />
32140 Amphetamin/Metamphetamin 3.05 EUR<br />
32141 Barbiturate 3.05 EUR<br />
32142 Benzodiazepine 3.05 EUR<br />
32143 Cannabinoide (THC) 3.05 EUR<br />
32144 Kokain 3.05 EUR<br />
32145 Methadon 3.05 EUR<br />
32146 Opiate (Morphin) 3.05 EUR<br />
32147 Phencyclidin (PCP) 3.05 EUR<br />
Die Leistungen nach den Nrn. 32140 bis 32147 sind nicht neben der<br />
Leistung nach der Nr. 32292 berechnungsfähig.<br />
32148 Quantitative Alkohol-Bestimmung in der Atemluft mit apparativer<br />
Messung, z. B. elektrochemisch, im Rahmen der substitutionsgestützten<br />
Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses<br />
Der Höchstwert im Behandlungsfall für die Untersuchungen nach den<br />
Nrn. 32140 bis 32148 beträgt im ersten und zweiten Quartal der<br />
substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger gemäß den<br />
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 125,00 EURO.<br />
Der Höchstwert im Behandlungsfall für die Untersuchungen nach den<br />
Nrn. 32140 bis 32148 beträgt ab dem dritten Quartal oder außerhalb der<br />
substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger gemäß den<br />
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 64,00 EURO.<br />
1.00 EUR<br />
32149 Untersuchung auf allergenspezifische Immunglobuline<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Untersuchung auf allergenspezifische Immunglobuline mit<br />
mindestens 9 deklarierten Allergenen auf einem vorgefertigten<br />
Reagenzträger und Differenzierung nach Einzelallergenen<br />
Fakultativer Leistungsinhalt<br />
- Bestimmung des Gesamt-IgE 17.90 EUR<br />
Die Leistung nach der Nr. 32149 ist im Behandlungsfall bis zu zweimal<br />
berechnungsfähig.<br />
Die Leistung nach der Nr. 32149 ist nicht neben den Leistungen nach<br />
den Nrn. 32426 bis 32429 berechnungsfähig.<br />
32150 Immunologischer Nachweis von Troponin I und/oder Troponin T auf<br />
einem vorgefertigten Reagenzträger bei akutem koronaren Syndrom<br />
(ACS), ggf. einschl. apparativer quantitativer Auswertung<br />
Die Untersuchung nach Nr. 32150 sollte bei Verdacht einer<br />
Myokardschädigung nur dann durchgeführt werden, wenn der Beginn<br />
der klinischen Symptomatik länger als 3 Stunden zurückliegt und die<br />
Entscheidung über das Vorgehen bei dem Patienten aufgrund der<br />
typischen Symptomatik und eines typischen EKG-Befundes nicht<br />
getroffen werden kann.<br />
KBV<br />
Partner der Bundesmantelverträge 02.01.2007<br />
Seite 62<br />
11.25 EUR