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Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

Bei Gemeinschaftspraxen wird die Höhe der Laborgrundgebühr als<br />

arithmetischer Mittelwert der Laborgrundgebühren der beteiligten und in<br />

Nr. 32000 aufgeführten Ärzte errechnet.<br />

Für einen Arzt, der seine vertragsärztliche Tätigkeit unter mehreren<br />

Gebiets- oder Schwerpunktbezeichnungen ausübt, wird die Höhe der<br />

Laborgrundgebühr als arithmetischer Mittelwert der<br />

Laborgrundgebühren der entsprechenden in Nr. 32000 aufgeführten<br />

Ärzte errechnet.<br />

Für Orthopäden mit Schwerpunkt Rheumatologie ist die Leistung nach<br />

der Nr. 32000 nur im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung<br />

nach der Nr. 18700 berechenbar.<br />

Die Leistung nach der Nr. 32000 ist nicht neben der Leistung nach der<br />

Nr. 34291 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 32000 ist am Behandlungstag nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nrn. 31010 bis 31013 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 32000 ist im Behandlungsfall nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 12220 und 12225 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 32000 ist im Zyklusfall nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 08550 bis 08552, 08560 und 08561<br />

berechnungsfähig.<br />

32001 Wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von Leistungen<br />

des Kapitels 32 (in Punkten) für<br />

Allgemeinärzte, Praktische Ärzte, Hausärztliche<br />

Internisten<br />

40<br />

Anästhesisten 15<br />

Chirurgen 10<br />

Frauenärzte 30<br />

Hautärzte 5<br />

HNO-Ärzte 5<br />

Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin 15<br />

Nervenärzte, Neurologen, Ärzte für Psychiatrie und<br />

Psychotherapie, Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />

und -psychotherapie<br />

5<br />

Notfallärzte 5<br />

Orthopäden, Ärzte für Physikalische und Rehabilitative<br />

Medizin<br />

5<br />

Nuklearmediziner 45<br />

Radiologen 5<br />

Strahlentherapeuten 20<br />

Urologen 70<br />

fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt (Teilgebiet)<br />

fachärztliche Internisten mit Schwerpunkt (Teilgebiet)<br />

50<br />

Angiologie 25<br />

Endokrinologie 80<br />

Gastroenterologie 35<br />

Hämatologie und Internistische Onkologie 240<br />

Kardiologie 20<br />

Nephrologie 165<br />

Pneumologie 20<br />

Rheumatologie 130<br />

je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Ausnahme von<br />

KBV<br />

Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />

Seite 51

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