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Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

- Vorhaltung notfallmedizinischer Versorgung,<br />

- Flussvolumenkurve jeweils vor und nach Provokationsstufen,<br />

- Angabe des verwendeten Protokolls und Dokumentation des<br />

Testergebnisses,<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

- Testung mit unterschiedlichen Konzentrationen der Extrakte,<br />

je Test 1820 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 30122 ist nicht neben der Leistung nach der<br />

Nr. 13651 berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach der Nr. 30122 ist im Behandlungsfall nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 03340, 04340, 13250 und 13258<br />

berechnungsfähig.<br />

30123 Oraler Provokationstest<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Oraler Provokationstest in mindestens 2 Stufen (Leerwert oder<br />

Trägersubstanz, Allergen) zur Ermittlung von allergischen oder<br />

pseudoallergischen Reaktionen auf nutritive Allergene oder<br />

Arzneimittel,<br />

- Vorhaltung notfallmedizinischer Versorgung,<br />

- Mindestens 2 Stunden Nachbeobachtung,<br />

je Test 460 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 30123 ist im Behandlungsfall nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 03340, 04340, 13250 und 13258<br />

berechnungsfähig.<br />

30.1.3 Hyposensibilisierungsbehandlung<br />

30130 Hyposensibilisierungsbehandlung<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung) durch<br />

subkutane Allergeninjektion(en),<br />

- Nachbeobachtung von mindestens 30 Minuten Dauer 255 Punkte<br />

Voraussetzung für die Berechnung der Leistung nach der Nr. 30130 ist<br />

die Erfüllung der notwendigen sachlichen und personellen Bedingungen<br />

für eine gegebenenfalls erforderliche Schockbehandlung und Intubation.<br />

30.2 Chirotherapie<br />

1. Die Berechnung der Leistungen dieses Abschnitts setzt eine<br />

besondere ärztliche Qualifikation - bei Erstantrag die<br />

Zusatzbezeichnung Chirotherapie - und eine Genehmigung der<br />

zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung voraus.<br />

2. Ist ein ausreichender Behandlungseffekt mit der zweimaligen<br />

Erbringung der Leistung nach der Nr. 30201 im Quartal nicht erzielt<br />

worden, kann im Ausnahmefall jede weitere Behandlung nur mit<br />

ausführlicher Begründung zur Segmenthöhe, Blockierungsrichtung,<br />

muskulären reflektorischen Fixierung und den vegetativen und<br />

neurologischen Begleiterscheinungen erfolgen.<br />

30200 Chirotherapeutischer Eingriff<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Chirotherapeutischer Eingriff an einem oder mehreren<br />

KBV<br />

Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />

Seite 37

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