Arztgruppen-EBM Psychotherapeut
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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
- Vorhaltung notfallmedizinischer Versorgung,<br />
- Flussvolumenkurve jeweils vor und nach Provokationsstufen,<br />
- Angabe des verwendeten Protokolls und Dokumentation des<br />
Testergebnisses,<br />
Fakultativer Leistungsinhalt<br />
- Testung mit unterschiedlichen Konzentrationen der Extrakte,<br />
je Test 1820 Punkte<br />
Die Leistung nach der Nr. 30122 ist nicht neben der Leistung nach der<br />
Nr. 13651 berechnungsfähig.<br />
Die Leistung nach der Nr. 30122 ist im Behandlungsfall nicht neben den<br />
Leistungen nach den Nrn. 03340, 04340, 13250 und 13258<br />
berechnungsfähig.<br />
30123 Oraler Provokationstest<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Oraler Provokationstest in mindestens 2 Stufen (Leerwert oder<br />
Trägersubstanz, Allergen) zur Ermittlung von allergischen oder<br />
pseudoallergischen Reaktionen auf nutritive Allergene oder<br />
Arzneimittel,<br />
- Vorhaltung notfallmedizinischer Versorgung,<br />
- Mindestens 2 Stunden Nachbeobachtung,<br />
je Test 460 Punkte<br />
Die Leistung nach der Nr. 30123 ist im Behandlungsfall nicht neben den<br />
Leistungen nach den Nrn. 03340, 04340, 13250 und 13258<br />
berechnungsfähig.<br />
30.1.3 Hyposensibilisierungsbehandlung<br />
30130 Hyposensibilisierungsbehandlung<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung) durch<br />
subkutane Allergeninjektion(en),<br />
- Nachbeobachtung von mindestens 30 Minuten Dauer 255 Punkte<br />
Voraussetzung für die Berechnung der Leistung nach der Nr. 30130 ist<br />
die Erfüllung der notwendigen sachlichen und personellen Bedingungen<br />
für eine gegebenenfalls erforderliche Schockbehandlung und Intubation.<br />
30.2 Chirotherapie<br />
1. Die Berechnung der Leistungen dieses Abschnitts setzt eine<br />
besondere ärztliche Qualifikation - bei Erstantrag die<br />
Zusatzbezeichnung Chirotherapie - und eine Genehmigung der<br />
zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung voraus.<br />
2. Ist ein ausreichender Behandlungseffekt mit der zweimaligen<br />
Erbringung der Leistung nach der Nr. 30201 im Quartal nicht erzielt<br />
worden, kann im Ausnahmefall jede weitere Behandlung nur mit<br />
ausführlicher Begründung zur Segmenthöhe, Blockierungsrichtung,<br />
muskulären reflektorischen Fixierung und den vegetativen und<br />
neurologischen Begleiterscheinungen erfolgen.<br />
30200 Chirotherapeutischer Eingriff<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Chirotherapeutischer Eingriff an einem oder mehreren<br />
KBV<br />
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />
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