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Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

32.2.1 Basisuntersuchungen<br />

1. Der Nachweis von Eiweiß und/oder Glukose im Harn (ggf. einschl.<br />

Kontrolle auf Ascorbinsäure) sowie die Bestimmung des<br />

spezifischen Gewichts und/oder des pH-Wertes im Harn ist nicht<br />

berechnungsfähig.<br />

32030 Orientierende Untersuchung<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Orientierende Untersuchung mit visueller Auswertung mittels<br />

vorgefertigter<br />

- Reagenzträger<br />

oder<br />

- Reagenzzubereitungen<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

- Apparative Auswertung,<br />

- Verwendung von Mehrfachreagenzträgern 0.50 EUR<br />

Können mehrere Bestandteile eines Körpermaterials sowohl durch<br />

Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers als auch durch Verwendung<br />

mehrerer Einfachreagenzträger erfasst werden, so ist in jedem Fall nur<br />

einmal die Nr. 32030 berechnungsfähig.<br />

Bei mehrfacher Berechnung der Leistung nach der Nr. 32030 ist die Art<br />

der Untersuchungen anzugeben.<br />

32031 Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische<br />

Bestandteile<br />

32032 Bestimmung des pH-Wertes durch apparative Messung (außer im<br />

Harn)<br />

0.25 EUR<br />

0.25 EUR<br />

Quantitative Bestimmung mit physikalischer oder chemischer Messung<br />

oder Zellzählung, gilt für die Leistungen nach den Nrn. 32035 bis<br />

32039,<br />

je Untersuchung<br />

32035 Erythrozytenzählung 0.25 EUR<br />

32036 Leukozytenzählung 0.25 EUR<br />

32037 Thrombozytenzählung 0.25 EUR<br />

32038 Hämoglobin 0.25 EUR<br />

32039 Hämatokrit 0.25 EUR<br />

Werden in Akut- bzw. Notfällen Leistungen nach den Nrn. 32035 bis<br />

32039 als Einzelbestimmungen im Eigenlabor erbracht, sind diese<br />

Leistungen nach den Nrn. 32035 bis 32039 einzeln berechnungsfähig.<br />

Die Leistungen nach den Nrn. 32035 bis 32039 sind nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 32120, 32122 und 32125 berechnungsfähig.<br />

KBV<br />

Partner der Bundesmantelverträge 02.01.2007<br />

32040 Untersuchung auf Blut im Stuhl in 3 Proben 1.45 EUR<br />

Die Leistung nach der Nr. 32040 ist im Behandlungsfall nicht neben den<br />

Leistungen nach den Nrn. 01734, 40150 und 40152 berechnungsfähig.<br />

32041 Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl 1.65 EUR<br />

Seite 56

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