Arztgruppen-EBM Psychotherapeut
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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
32.2.1 Basisuntersuchungen<br />
1. Der Nachweis von Eiweiß und/oder Glukose im Harn (ggf. einschl.<br />
Kontrolle auf Ascorbinsäure) sowie die Bestimmung des<br />
spezifischen Gewichts und/oder des pH-Wertes im Harn ist nicht<br />
berechnungsfähig.<br />
32030 Orientierende Untersuchung<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Orientierende Untersuchung mit visueller Auswertung mittels<br />
vorgefertigter<br />
- Reagenzträger<br />
oder<br />
- Reagenzzubereitungen<br />
Fakultativer Leistungsinhalt<br />
- Apparative Auswertung,<br />
- Verwendung von Mehrfachreagenzträgern 0.50 EUR<br />
Können mehrere Bestandteile eines Körpermaterials sowohl durch<br />
Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers als auch durch Verwendung<br />
mehrerer Einfachreagenzträger erfasst werden, so ist in jedem Fall nur<br />
einmal die Nr. 32030 berechnungsfähig.<br />
Bei mehrfacher Berechnung der Leistung nach der Nr. 32030 ist die Art<br />
der Untersuchungen anzugeben.<br />
32031 Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische<br />
Bestandteile<br />
32032 Bestimmung des pH-Wertes durch apparative Messung (außer im<br />
Harn)<br />
0.25 EUR<br />
0.25 EUR<br />
Quantitative Bestimmung mit physikalischer oder chemischer Messung<br />
oder Zellzählung, gilt für die Leistungen nach den Nrn. 32035 bis<br />
32039,<br />
je Untersuchung<br />
32035 Erythrozytenzählung 0.25 EUR<br />
32036 Leukozytenzählung 0.25 EUR<br />
32037 Thrombozytenzählung 0.25 EUR<br />
32038 Hämoglobin 0.25 EUR<br />
32039 Hämatokrit 0.25 EUR<br />
Werden in Akut- bzw. Notfällen Leistungen nach den Nrn. 32035 bis<br />
32039 als Einzelbestimmungen im Eigenlabor erbracht, sind diese<br />
Leistungen nach den Nrn. 32035 bis 32039 einzeln berechnungsfähig.<br />
Die Leistungen nach den Nrn. 32035 bis 32039 sind nicht neben den<br />
Leistungen nach den Nrn. 32120, 32122 und 32125 berechnungsfähig.<br />
KBV<br />
Partner der Bundesmantelverträge 02.01.2007<br />
32040 Untersuchung auf Blut im Stuhl in 3 Proben 1.45 EUR<br />
Die Leistung nach der Nr. 32040 ist im Behandlungsfall nicht neben den<br />
Leistungen nach den Nrn. 01734, 40150 und 40152 berechnungsfähig.<br />
32041 Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl 1.65 EUR<br />
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