Arztgruppen-EBM Psychotherapeut
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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
110 mg/dl im kapillären Vollblut oder über 126 mg/dl im venösen<br />
Plasma) an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.<br />
Die Berechnung der Kostenpauschale nach den Nrn. 40800 bis<br />
40804 oder 40820 setzen eine Genehmigung der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung nach der Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren<br />
gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.<br />
Soweit die Partner der Gesamtverträge eine im wirtschaftlichen Ergebnis<br />
mit dieser Regelung vergleichbare niedrigere Erstattungshöhe der<br />
Kosten für nichtärztliche Dialyseleistungen vereinbart haben, werden<br />
diese Vereinbarungen so lange fortgeführt, wie sie den in Nr. 40820 zum<br />
jeweiligen Zeitpunkt gültigen Betrag unterschreiten.<br />
Wird im Rahmen einer Feriendialyse während des Ferienaufenthaltes<br />
am Ferienort nur eine Hämodialyse abgerechnet, sind 40 % der Höhe<br />
der Kostenpauschale nach den Nrn. 40800 bis 40804 oder 40820<br />
berechnungsfähig. Die Position ist nach Maßgabe der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung zu kennzeichnen.<br />
40.15 Leistungsbezogene Kostenpauschalen für Sachkosten der<br />
Strahlentherapie<br />
40840 Kostenpauschale für individuell angepasste Ausblendungen, ggf.<br />
mittels Multi-Leaf-Kollimator-Technik, Kompensatoren und/oder<br />
individuell gefertigte Lagerungs- bzw. Fixationshilfen ggf. einschl.<br />
Sachkosten für Verifikations- und Dokumentationsleistungen im Rahmen<br />
der Bestrahlungsfelddokumentation,<br />
je Bestrahlungsfeld, je Zielvolumen 140.00 EUR<br />
Soweit die Partner der Gesamtverträge zum Inhalt der<br />
Gebührenordnungsposition nach der Nr. 40840 vergleichbare<br />
Regelungen mit im wirtschaftlichen Ergebnis niedrigeren<br />
Erstattungshöhen vereinbart haben, können diese Vereinbarungen bis<br />
zum 31.12.2006 weitergeführt werden.<br />
40.16 Leistungsbezogene Kostenpauschalen im Rahmen der<br />
Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening<br />
gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(Mammographie-Screening-Programm)<br />
40850 Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung der Leistung<br />
nach der Nr. 01750<br />
40852 Kostenpauschale für die ggf. erforderliche Teilnahme an<br />
Fallkonferenzen im Zusammenhang mit der Durchführung der<br />
Leistungen nach den Nrn. 01752 , 01756 und 01758 oder<br />
Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport von<br />
Röntgenaufnahmen und/oder Filmfolien<br />
Bei Mitgabe von Röntgenaufnahmen oder Filmfolien ist die<br />
Kostenpauschale nach der Nr. 40852 nicht berechnungsfähig.<br />
KBV<br />
Partner der Bundesmantelverträge 02.01.2007<br />
Seite 126<br />
5.85 EUR<br />
0.51 EUR