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Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

110 mg/dl im kapillären Vollblut oder über 126 mg/dl im venösen<br />

Plasma) an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.<br />

Die Berechnung der Kostenpauschale nach den Nrn. 40800 bis<br />

40804 oder 40820 setzen eine Genehmigung der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung nach der Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren<br />

gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.<br />

Soweit die Partner der Gesamtverträge eine im wirtschaftlichen Ergebnis<br />

mit dieser Regelung vergleichbare niedrigere Erstattungshöhe der<br />

Kosten für nichtärztliche Dialyseleistungen vereinbart haben, werden<br />

diese Vereinbarungen so lange fortgeführt, wie sie den in Nr. 40820 zum<br />

jeweiligen Zeitpunkt gültigen Betrag unterschreiten.<br />

Wird im Rahmen einer Feriendialyse während des Ferienaufenthaltes<br />

am Ferienort nur eine Hämodialyse abgerechnet, sind 40 % der Höhe<br />

der Kostenpauschale nach den Nrn. 40800 bis 40804 oder 40820<br />

berechnungsfähig. Die Position ist nach Maßgabe der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung zu kennzeichnen.<br />

40.15 Leistungsbezogene Kostenpauschalen für Sachkosten der<br />

Strahlentherapie<br />

40840 Kostenpauschale für individuell angepasste Ausblendungen, ggf.<br />

mittels Multi-Leaf-Kollimator-Technik, Kompensatoren und/oder<br />

individuell gefertigte Lagerungs- bzw. Fixationshilfen ggf. einschl.<br />

Sachkosten für Verifikations- und Dokumentationsleistungen im Rahmen<br />

der Bestrahlungsfelddokumentation,<br />

je Bestrahlungsfeld, je Zielvolumen 140.00 EUR<br />

Soweit die Partner der Gesamtverträge zum Inhalt der<br />

Gebührenordnungsposition nach der Nr. 40840 vergleichbare<br />

Regelungen mit im wirtschaftlichen Ergebnis niedrigeren<br />

Erstattungshöhen vereinbart haben, können diese Vereinbarungen bis<br />

zum 31.12.2006 weitergeführt werden.<br />

40.16 Leistungsbezogene Kostenpauschalen im Rahmen der<br />

Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening<br />

gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(Mammographie-Screening-Programm)<br />

40850 Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung der Leistung<br />

nach der Nr. 01750<br />

40852 Kostenpauschale für die ggf. erforderliche Teilnahme an<br />

Fallkonferenzen im Zusammenhang mit der Durchführung der<br />

Leistungen nach den Nrn. 01752 , 01756 und 01758 oder<br />

Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport von<br />

Röntgenaufnahmen und/oder Filmfolien<br />

Bei Mitgabe von Röntgenaufnahmen oder Filmfolien ist die<br />

Kostenpauschale nach der Nr. 40852 nicht berechnungsfähig.<br />

KBV<br />

Partner der Bundesmantelverträge 02.01.2007<br />

Seite 126<br />

5.85 EUR<br />

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