Arztgruppen-EBM Psychotherapeut
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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
- Anleitung der Angehörigen des Patienten im Umgang mit dessen<br />
Erkrankung,<br />
- Koordinierende Gespräche mit den einbezogenen Pflegefachkräften<br />
bzw. Pflegekräften,<br />
zweimal im Behandlungsfall 360 Punkte<br />
Die Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen<br />
häuslichen Krankenpflege ist nur verordnungs- und berechnungsfähig<br />
bei Vorliegen und Angabe der in Nr. 27 a des Verzeichnisses der<br />
verordnungsfähigen Maßnahmen genannten ICD-10-Diagnosen sowie<br />
bei Vorliegen der dort genannten Störungen und Einbußen.<br />
Die Berechnung der Leistung nach der Nr. 01424 setzt die<br />
Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen<br />
häuslichen Krankenpflege nach Muster 12 P der Vordruckvereinbarung<br />
und die Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse voraus.<br />
01430 Verwaltungskomplex<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Ausstellung von Wiederholungsrezepten ohne persönlichen<br />
Arzt-Patienten-Kontakt<br />
und/oder<br />
- Ausstellung von Überweisungsscheinen ohne persönlichen<br />
Arzt-Patienten-Kontakt<br />
und/oder<br />
- Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen an den<br />
Patienten im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal<br />
Fakultativer Leistungsinhalt<br />
- Übermittlung mittels technischer Kommunikationseinrichtungen 30 Punkte<br />
Die Leistung nach der Nr. 01430 ist nicht neben anderen Leistungen und<br />
nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig.<br />
1.6 Schriftliche Mitteilungen, Gutachten<br />
1. Für das Ausstellen von Auskünften, Bescheinigungen, Zeugnissen,<br />
Berichten und Gutachten auf besonderes Verlangen der<br />
Krankenkassen bzw. des Medizinischen Dienstes gelten die<br />
Regelungen gemäß § 36 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) bzw.<br />
§ 18 Arzt-/Ersatzkassenvertrag (EKV).<br />
2. Zweitschriften und alle weiteren als der erste Ausdruck<br />
EDV-gespeicherter Dokumentationen von Berichten und Arztbriefen<br />
mit Ausnahme der Leistung nach der Nr. 01602 sind nicht nach den<br />
Leistungen dieses Abschnitts berechnungsfähig.<br />
3. Die für Reproduktion und Versendung entstandenen Kosten können<br />
nach den vertraglichen Regelungen zu den Pauschalerstattungen<br />
geltend gemacht werden.<br />
4. Bei Probenuntersuchungen ohne Arzt-Patienten-Kontakt sind die<br />
Leistungen nach den Nrn. 01600 und 01601 nicht<br />
berechnungsfähig.<br />
KBV<br />
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />
01600 Ärztlicher Bericht über das Ergebnis einer Patientenuntersuchung 100 Punkte<br />
Der Höchstwert für die Leistungen nach den Nrn. 01600 und 01601<br />
beträgt 400 Punkte je Behandlungsfall.<br />
Die Leistung nach der Nr. 01600 ist in den abrechnungsfähigen<br />
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