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Arztgruppen-EBM Psychotherapeut

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Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

- Anleitung der Angehörigen des Patienten im Umgang mit dessen<br />

Erkrankung,<br />

- Koordinierende Gespräche mit den einbezogenen Pflegefachkräften<br />

bzw. Pflegekräften,<br />

zweimal im Behandlungsfall 360 Punkte<br />

Die Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen<br />

häuslichen Krankenpflege ist nur verordnungs- und berechnungsfähig<br />

bei Vorliegen und Angabe der in Nr. 27 a des Verzeichnisses der<br />

verordnungsfähigen Maßnahmen genannten ICD-10-Diagnosen sowie<br />

bei Vorliegen der dort genannten Störungen und Einbußen.<br />

Die Berechnung der Leistung nach der Nr. 01424 setzt die<br />

Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen<br />

häuslichen Krankenpflege nach Muster 12 P der Vordruckvereinbarung<br />

und die Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse voraus.<br />

01430 Verwaltungskomplex<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Ausstellung von Wiederholungsrezepten ohne persönlichen<br />

Arzt-Patienten-Kontakt<br />

und/oder<br />

- Ausstellung von Überweisungsscheinen ohne persönlichen<br />

Arzt-Patienten-Kontakt<br />

und/oder<br />

- Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen an den<br />

Patienten im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

- Übermittlung mittels technischer Kommunikationseinrichtungen 30 Punkte<br />

Die Leistung nach der Nr. 01430 ist nicht neben anderen Leistungen und<br />

nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig.<br />

1.6 Schriftliche Mitteilungen, Gutachten<br />

1. Für das Ausstellen von Auskünften, Bescheinigungen, Zeugnissen,<br />

Berichten und Gutachten auf besonderes Verlangen der<br />

Krankenkassen bzw. des Medizinischen Dienstes gelten die<br />

Regelungen gemäß § 36 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) bzw.<br />

§ 18 Arzt-/Ersatzkassenvertrag (EKV).<br />

2. Zweitschriften und alle weiteren als der erste Ausdruck<br />

EDV-gespeicherter Dokumentationen von Berichten und Arztbriefen<br />

mit Ausnahme der Leistung nach der Nr. 01602 sind nicht nach den<br />

Leistungen dieses Abschnitts berechnungsfähig.<br />

3. Die für Reproduktion und Versendung entstandenen Kosten können<br />

nach den vertraglichen Regelungen zu den Pauschalerstattungen<br />

geltend gemacht werden.<br />

4. Bei Probenuntersuchungen ohne Arzt-Patienten-Kontakt sind die<br />

Leistungen nach den Nrn. 01600 und 01601 nicht<br />

berechnungsfähig.<br />

KBV<br />

Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V 02.01.2007<br />

01600 Ärztlicher Bericht über das Ergebnis einer Patientenuntersuchung 100 Punkte<br />

Der Höchstwert für die Leistungen nach den Nrn. 01600 und 01601<br />

beträgt 400 Punkte je Behandlungsfall.<br />

Die Leistung nach der Nr. 01600 ist in den abrechnungsfähigen<br />

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